Datum: 27.03.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Bau und Verkehr
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 17.01.2017
4 Erschließungsplanung zum Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden-Süd“ Beschluss über die Erschließungsplanung für das Neubaugebiet „Gehrden-Süd“, Hüll
5 Sanierungsvorschlag mit Fördermitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
6 Vorstellung der Studie über den baulichen und technischen Sanierungsbedarf sowie der Wirtschaftlichkeitsberechnung und Möglichkeiten der Betreibermodelle
7 Weitere Einwohnerfragestunde
8 Verlängerung der Sitzung
9 Anfragen und Mitteilungen
9.1 Anfragen
9.2 Mitteilungen
9.2.1 Rad- und Fußweg Dornbusch/Hüll
9.2.2 Rad- und Fußweg zwischen Nindorf und Dornbusch

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift Bau und Verkehr 20170327.pdf

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 27.03.2017 ö 1

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bau und Verkehr sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 27.03.2017 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 17.01.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 27.03.2017 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr genehmigt die Niederschrift über seine Sitzung am 17.01.2017.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr genehmigt die Niederschrift über seine Sitzung am 17.01.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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4. Erschließungsplanung zum Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden-Süd“ Beschluss über die Erschließungsplanung für das Neubaugebiet „Gehrden-Süd“, Hüll

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 27.03.2017 ö 4
Verwaltungsausschuss 05/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 26.04.2017 3

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in der Sitzung vom 14.06.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ und die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind diverse Stellungnahmen eingegangen. Um die Forderungen bzw. Hinweise der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Stade, des Unterhaltungsverbandes Untere Oste und des Schleusenverbandes Hüll umzusetzen, wurden drei Varianten für die Entwässerung des zukünftigen Baugebietes „Gehrden-Süd“ vom Planungsbüro Neumann Engineering Consultants GmbH erarbeitet. Diese Varianten sowie deren Vor- und Nachteile werden durch das Ingenieurbüro den Ausschussmitgliedern vorgestellt und erläutert. Die Entwürfe der drei Ausbauvarianten befinden sich in der Anlage zu dieser Vorlage.

In Kürze lassen sich folgende Unterschiede darstellen:

Kostenübersicht
Variante 1
Variante 2
Variante 3
Erschließungskosten
460.842 €
576.967 €
421.977 €
Grunderwerb ca.
121.800 €
121.800 €
121.800 €
Erhöhung/Aufschüttung
0,35 cm
0,95 cm
0,0 cm
zusätzl. Grunderwerb für das RRB ca.
1.380 m²;
11.040 €
550 m²;
4.400 €
1.390 m²;
11.120 €
Planungskosten ca.
74.269 €
74.269 €
74.269 €
bebaubare Grundstücksflächen ca.

13.632 m²

13.632 m²

13.632 m²
Gesamtkosten
667.951 €
777.436 €
629.166 €
zzgl. 10% sonst. Kosten/Unerwartetes

66.795 €

77.744 €

62.917 €
ca. Kosten /m² bebaubare Grdst.fl.

53,90 €/m²

62,73 €/m²

50,77 €/m²

In den Erschließungskosten sind folgende Positionen berücksichtigt: Baustelleneinrichtung, Erdbau, Kanalbau, Straßenbau, Beleuchtung, Schmutzwasser, Regenrückhaltebecken, Hausanschlüsse Regenwasser. Unter Planungskosten verstehen sich Kosten für Bauleit- und Tiefbauplanung, Gutachten und Vermessung. Sonstige Kosten werden derzeit mit 10% veranschlagt. Da wir uns noch im laufenden Planungsverfahren befinden, kann noch nicht abschließend benannt werden, welche möglichen Gutachten (z.B. Artenschutz, Naturschutz etc.) sowie Ausgleichsmaßnahmen zu erbringen sind.

Für das Fortschreiten des oben genannten Bauleitplanverfahrens ist eine Entscheidung für eine der dargestellten Varianten erforderlich. Auf Grundlage der Erschließungsplanung wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ sowie der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes erstellt und in Kürze im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vorgestellt und beraten.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

Im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ und 16. Änderung des Flächennutzungsplanes die Variante 3 der Erschließungsplanung weiter zu verfolgen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister leitet die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt ein und begrüßt Herrn Dalchau von dem Planungsbüro Neumann Engineering GmbH. Ein Ziel der Entwicklung des Neubaugebietes ist es, die Erschließungskosten möglichst gering zu halten. Der 10 %ige Eigenanteil der Gemeinde Drochtersen werde in den genannten Kosten nicht abgezogen. Im Anschluss erteilt er Herrn Dalchau von der Neumann Engineering GmbH das Wort.
Herr Dalchau stellt die 3 entwickelten Entwässerungsvarianten für das Baugebiet anhand von Planunterlagen vor. Der Straßenbau ist bei allen 3 Varianten identisch, Unterschiede gibt es hinsichtlich der Nachhaltigkeit. Die derzeit favorisierte 3. Variante wäre die konservativste Lösung, während die Variante 2 die nachhaltigste Möglichkeit darstellt.

Bei der 1. Variante würde der Straßenkörper um 30-35 cm angehoben werden, das Oberflächenwasser wird über Abläufe einem Regenwasserrückhaltebecken mit Ölsperre und Regenklärbecken zugeleitet und im Anschluss über ein Pumpwerk dem Vorfluter zugeführt.
Bei der 2. Variante wurde eine dezentrale Entwässerung geplant, wobei das Wasser auf den Grundstücken versickert. Hierbei würde das gesamte Gelände um ca. 95 cm angehoben werden.
Die 3. Variante beinhaltet einen geringen Bodenauftrag, da die Baukörper dem Gelände angepasst werden.

Auf Nachfrage erklärt Herr Dalchau, dass eine Baustraße nicht in der Kostenschätzung berücksichtigt wurde und beziffert diese Maßnahme mit ca. 20.000,-- €.

Das Ausschussmitglied Günter Andreas spricht sich in Anlehnung an die Präsentation des Herrn Dalchau für die Variante 3 aus.

Das Ausschussmitglied Jens Schütt führt die Wichtigkeit von günstigem Bauland an, insbesondere für junge Familien. Vor diesem Hintergrund sollten Möglichkeiten zur Senkung der Grundstückspreise geprüft werden. Hinsichtlich des Erfordernisses einer Ölsperre und eines Regenrückhaltebeckens erläutert Herr Dalchau, dass die Ölsperre und das Regenklärbecken Vorgaben darstellen, die beachtet werden sollten. Ein Rückhaltebecken mit einem Volumen von 400 m³ ist erforderlich, um das Wasser zu sammeln, da es nur gedrosselt in den Vorfluter geleitet werden kann. Ein Vorfluter entlang des Baugebietes wäre unzweckmäßig aufgrund von dann notwendigem Vorhalten von Räumstreifen, der Herstellung von Böschungen/Ufersicherungen und dem privaten Pumpwerk vor Ort, welches dann umgebaut werden müsste.

Auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Cornelius van Lessen erläutert Herr Dalchau, dass Pumpwerke immer dann errichtet werden müssen, wenn Wasser hochgepumpt werden muss. Das Pumpwerk müsse bei dieser Maßnahme von der Gemeinde errichtet und betrieben werden. Bei der 2. Variante bejaht Herr Dalchau, dass  keine Folgekosten auftreten werden. Der Bau des Pumpwerkes ist in den Erschließungskosten enthalten. Heino von Busch fügt hinzu, dass die Wartungskosten für ein Pumpwerk ca. 1.000,-- € bis 1.500,-- € pro Jahr betragen.
Das Ausschussmitglied Jens Schütt erwähnt die Möglichkeit, sich als Gemeinde eventuell an Ausbaukosten für das Osteschöpfwerk zu beteiligen, um wohlmöglich den Bau eines eigenen Pumpwerkes zu umgehen. Der Bürgermeister Mike Eckhoff erwähnt, dass dies bereits Thema in Gesprächen mit dem Entwässerungsverband war und nicht als Möglichkeit gesehen wird. Herr Dalchau weist auf die Notwendigkeit des Rückhalteraumes hin, da das Wasser ansonsten die Einläufe überfüllen würde. Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Günter Andreas führt der Bürgermeister Mike Eckhoff aus, dass sich das Regenwasserrückhaltebecken angrenzend an das Baugebiet befinden würde.

Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen bezieht sich auf die 10 %ige Beteiligung an den Erschließungskosten durch die Gemeinde laut BauGB. Hierbei handelt es sich um eine Kann-Vorschrift, demnach wären Überlegungen hinsichtlich der Erhöhung des Eigenanteils der Gemeinde denkbar, so könne eine nachhaltigere Variante mit weniger Folgekosten realisiert werden. Auf dessen Nachfrage macht Heino von Busch deutlich, dass die Gemeinde das Baugebiet erschließt und somit auch für die Entwässerung zuständig ist, nicht der Entwässerungsverband.

Herr Dalchau führt aus, dass der Vorhabenträger bei der Variante 2 (Auffüllung des Gebietes um 95 cm) Sorge dafür tragen bzw. prüfen muss, dass die einzelnen Grundstückserwerber die dezentrale Entwässerung auch durchführen. Sollte dem nicht so sein, wäre das nachfolgende Entwässerungsnetz überlastet.

Auf Nachfrage des ratsfremden Ausschussmitgliedes Uwe Heinsohn erklärt Herr Dalchau, dass die Eigentümer bei der Variante 2 Versickerungsschächte einbauen müssten.

Das Ausschussmitglied Jens Schütt hinterfragt die Prüfung von Möglichkeiten zur Senkung der Grundstückspreise. Der Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert, dass man zum jetzigen Zeitpunkt mit Grundstückspreisen in Höhe von ca. 46,-- € bis 48,-- € rechnet. Dabei handle es sich um ein gutes Gesamtpaket, wobei die Steigerung des gemeindlichen Eigenanteils an den Erschließungskosten diskutiert werden kann. In diesem Zusammenhang erwähnt das Ausschussmitglied Günter Andreas das gute Bauland dort, der Preis sei seiner Ansicht nach angemessen.

Das Ratsmitglied Cornelius van Lessen sieht für die FWG-Fraktion Klärungs- und Beratungsbedarf hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Maßnahme.

Nach der Beschlussfassung bedankt sich der Ausschussvorsitzende Martin Bremert bei Herrn Dalchau für dessen Ausführungen.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

Im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ und 16. Änderung des Flächennutzungsplanes die Variante 3 der Erschließungsplanung weiter zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

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5. Sanierungsvorschlag mit Fördermitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 27.03.2017 ö 5

Sachverhalt

Wie am 28.11.2016 vom Ausschuss für Bau und Verkehr beschlossen, werden die Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz für die Sanierung bzw. den Neubau der Dachfläche über den Umkleiden der Dreifachturnhalle eingesetzt.

Nach Kostenschätzungen wird eine Erweiterung der Maßnahme hinsichtlich der Fassadensanierung / Fassadendämmung im Bereich Umkleiden oberhalb der neu zu errichtenden Dachfläche möglich sein.

Eine Bedachung in Form eines Pultdaches sowie eine Fassadensanierung im Bereich der Umkleiden wird die Ansicht der Dreifachturnhalle verändern.
Um kostengünstig und nachhaltig eine neue Bedachung und Fassade inclusive Wärmedämmung zu realisieren, ist eine optische Veränderung der genannten Bereiche unumgänglich. 

In der Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 27.03.2017 wird die Maßnahme der Dach- bzw. Fassadengestaltung vorgestellt.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten. 

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert den Sachstand unter Bezugnahme auf die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2017, wonach der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2016 die Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz für die Sanierung der Dachfläche über den Umkleiden der DTH als Pultdach beschlossen hat. In der heutigen Sitzung wird ein Sachstandsbericht zur Maßnahme erfolgen.

Christian von Thun erläutert die Planungen anhand eines Ansichtsplanes, wobei deutlich gemacht wird, wie sich die Fassade/Ansicht der Dreifachturnhalle verändern wird. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aus der Förderung (175.000,-- €) und dem Eigenanteil in Höhe von 16.000,-- € kann nach den Kostenschätzungen neben dem Dach auch ein Teil der Fassade saniert werden. Durch diese Maßnahme wären alle Schwachstellen, durch die Regenwasser bei Sturm und Starkregen in das Gebäude eindringen kann, ausgeschlossen. Der Bürgermeister fügt hinzu, dass, sofern die Kosten es zulassen, das Dach über dem Notausgangsbereich verlängert werden soll, alternativ könnten auch Mittel aus der laufenden Unterhaltung verwendet werden.

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Jens Schütt erklärt Christian von Thun, dass die Eindeckung/Verkleidung aus Alu- bzw. Stahlprofilen besteht. Energetisch wird nach den heutigen Standards gedämmt. Die Nachfrage vom Ausschussmitglied Peter Dieter-Völckers, ob der Betrieb während der Baumaßnahme weitergehen kann, wird von der Verwaltung bejaht.

Der Ausschuss für Bau und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

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6. Vorstellung der Studie über den baulichen und technischen Sanierungsbedarf sowie der Wirtschaftlichkeitsberechnung und Möglichkeiten der Betreibermodelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 27.03.2017 ö 6
Verwaltungsausschuss 05/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 26.04.2017 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatsitzung am 02.12.2015 wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2016 vom Rat der einstimmige Beschluss gefasst, dass Planungskosten in Höhe von 260.000 € für die Leistungsphase 1-3 im Ergebnishaushalt für das Jahr 2016 eingeplant werden.

Nach Ausschreibung und Vergabe hat Frau Dr.-Ing. Riedle vom Planungsbüro Balneatechnik eine Studie (siehe Anlage) über den baulichen und technischen Sanierungsbedarf sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und Möglichkeiten der Betreibermodelle erstellt. Auch die Wirtschaftlichkeit eines möglichen Anbaues für ein Bewegungsbecken bzw. Warmbadebecken wurde betrachtet. Die genannte Studie wird Frau Dr.-Ing. Riedle am 27.03.2017 im Ausschuss für Bau und Verkehr vorstellen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Architektenleistung (Leistungsphasen 1-9) für die Hallenbadsanierung ohne weiteren Anbau für Bewegungsbecken bzw. Warmwasserbecken als Eigenfinanzierer / Betreiber durch die Gemeinde Drochtersen, auszuschreiben sowie die anschließende Vergabe der Leistungsphasen 1-3. (1=Grundlagenplanung, 2=Vorplanung, 3= Entwurfsplanung).

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert den Beratungswerdegang hinsichtlich der Haushaltsplanberatungen aus der Sitzung des Gemeinderates vom 02.12.2015, in der die Bereitstellung von 260.000,-- € für die Planungsphasen 1-3 beschlossen wurde. Er nimmt Bezug auf den Bau des Kehdinger Bürgerhauses und den dem Bau vorangestellten Architektenwettbewerb. Dies sei mit dem Sanierungsplanungen zum Hallenbad vergleichbar, hier stehen jedoch rd. 3 – 9 Mio. € im Raum. Die Wirtschaftlichkeit der Sanierung an sich als auch die Wirtschaftlichkeit eines Anbaus müssen betrachtet werden, ebenso wie die Frage der Betreiberform. Der Bürgermeister erteilt Frau Dr. Riedle vom Planungsbüro balneatechnik das Wort.

Frau Dr. Riedle macht deutlich, dass ihre Untersuchungen unabhängig von den damaligen Planungen des Büros Schütze & Partner vorgenommen wurden. Sie stellt die Studie über den Sanierungsbedarf anhand einer Präsentation ausführlich vor. Positiv hervorzuheben sind die geringen Schließzeiten des Hallenbades für die Wartungsarbeiten, ebenso positiv ist die kostenlose Nutzungsmöglichkeit des Bades für Schulen und Vereine. Bei den Untersuchungen von Frau Dr. Riedle wurden keine Fachingenieure hinzugezogen, sie beruhen auf Inaugenscheinnahmen und Bestandsunterlagen. Auf Nachfrage erklärt sie, dass ihre Kostenschätzungen bislang bei keinem Projekt überschritten wurden, die Kostenschätzungen seien demnach durchaus belastbar.

Neben der möglichen Verkleinerung des Eingangsbereiches zugunsten des Kinderbeckens sowie die notwendige Innenraumneugestaltung im Eingangsbereich sollte der Personaltrakt aus Aufsichtsgründen sinnvoller integriert werden, weiterhin fehlen Räumlichkeiten.

Frau Dr. Riedle empfiehlt eine Grundsanierung, die Bausubstanz ist jedoch in Ordnung und der Rohbau ebenfalls verwendbar. Der Innenbereich inkl. Technik sollte saniert werden.

Sollte sich die Gemeinde für den Anbau eines Bewegungsbeckens entscheiden, würden alle Anbauten für Technikgeräte, die Frau Dr. Riedle in ihrer Präsentation dargestellt hat, entfallen, da man diese auf das Dach des Anbaus setzen könnte.
Bezüglich der Betreiberform hat sich laut Frau Dr. Riedle in anderen Bädern der Betrieb durch die Kommune bewährt.

Das VOF-Verfahren zur Ausschreibung der Ingenieurleistungen wird schätzungsweise 8 Monate andauern, die reine Planungszeit 1 Jahr und die Bauzeit zwischen 18 und 24 Monate.

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Wilfried Barwig erläutert Frau Dr. Riedle, dass während des VOF-Verfahrens Planungsbüros den von der Kommune vorgegebenen Kostenrahmen von 5 Mio. € beherzigen werden. Was nach Beauftragung eines Planers tatsächlich resultiert, vermag sie nicht einzuschätzen.

Das Ausschussmitglied Wilfried Barwig unterbreitet den Vorschlag, auf dieser Sitzung keinen Beschluss zu fassen. Vielmehr könne man den Fachausschuss nach Überlegung diverser Gesichtspunkte erneut tagen lassen oder möglicherweise eine Arbeitsgruppe bilden.

Das Ausschussmitglied Jens Schütt bedankt sich bei Frau Dr. Riedle für den Vortrag. Frau Dr. Riedle bestätigt dessen Nachfrage, dass die Grundsubstanz des Hallenbades für eine Sanierung ausreicht und dass es kostengünstiger ist, als ein neues Hallenbad zu bauen.

Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen bedankt sich ebenfalls für die nachvollziehbare und schlüssige Präsentation bei Frau Dr. Riedle. Er erfragt, wie lange das Hallenbad unter Berücksichtigung der vorgetragenen Mängel noch in der vorhandenen Form weiter betrieben werden dürfte. Frau Dr. Riedle erläutert, dass zwar einige Dinge nicht nach den neuesten Regeln/Verordnungen, wie beispielsweise dem Arbeitsschutz, vorhanden sind, manches stehe jedoch unter Bestandsschutz. Cornelius van Lessen erkundigt sich weiterhin über Möglichkeiten, Zuschüsse für diese Maßnahme zu bekommen. Frau Dr. Riedle informiert dahingehend, dass es wiederkehrend Fördertöpfe vom Land gäbe, insbesondere eher für Hallen- als für Freibäder aufgrund der Sicherstellung des Schul- und Vereinssports. Sie weist auf die derzeit günstige Kreditlage hin und eventuell kleinere Fördertöpfe hinsichtlich Energieeinsparungen.

Der Bürgermeister Mike Eckhoff informiert über die Notwendigkeit eines konkreten Planungsstandes und Kostenschätzungen zur Förderungsantragsstellung.

Das Ausschussmitglied Peter Dieter-Völckers erfragt, inwiefern mit Asbestmaterialien gerechnet werden müsse und die damit auftretenden Entsorgungskosten. Frau Dr. Riedle führt aus, dass nach jetziger Kenntnis ohne Hinzuziehung von Fachingenieuren keine wesentlichen Dinge diesbezüglich aufgefallen seien. Unabhängig davon müsse ohnehin ein Baustoff-/ Schadstoffgutachten erstellt werden.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten spricht seinen Dank an Frau Dr. Riedle für den plausiblen Vortrag aus. Er macht deutlich, dass der Anbau eines Bewegungsbeckens finanziell und wirtschaftlich nicht umsetzbar sei. Weiterhin stellt er Überlegungen hinsichtlich der Umnutzung des Gastronomiebereichs zur möglichen Reduzierung der Investitionssumme an. Die Kommunalzinsen seien im Gegensatz zu dem Annuitätszinsansatz von 3 % in der Finanzierung erheblich niedriger, sodass man über den Finanzierungsansatz erneut sprechen könnte. Er schließt sich den Ausführungen von dem Ausschussmitglied Wilfried Barwig hinsichtlich der Vertagung des Beschlusses für intensivere Beratungsgespräche an.

Das Ausschussmitglied Jens Schütt erläutert für die CDU-Fraktion, dass es sich hierbei um die wohlmöglich größte Investitionsmaßnahme der letzten Jahrzehnte in der Gemeinde Drochtersen handelt. Die CDU-Fraktion teilt die Meinung, dass die Kosten für den Anbau eines Bewegungsbeckens nicht geschultert werden können. Jedoch könne man prüfen, ob eventuell weitere Nutzer das finanzielle Defizit verringern könnten.

Das ratsfremde Ausschussmitglied Uwe Heinsohn unterbreitet den Vorschlag, den Anbau des Bewegungsbeckens zunächst bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) in der Planung zu belassen, sollte dann erneut festgestellt werden, dass die Kosten zu hoch seien, könne man die Maßnahme immer noch aus der Ausschreibung nehmen. Frau Dr. Riedle macht deutlich, dass die Gemeinde Drochtersen bei der Planungsbüroausschreibung bereits genau vorgeben sollte, was geplant werden muss.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten führt letztlich aus, dass die Eigenfinanzierung der Maßnahme umgesetzt werden sollte.


Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen schließt sich dahingehend an, als das das Bewegungsbecken aus Kostengründen nicht realisiert werden kann. Wie bereits im Vorwege besprochen sollte ein Limit von rd. 5 Mio. € für die Maßnahme vorgegeben werden.

Nach Beschlussfassung über die Sitzungsverlängerung wird die Beratung fortgesetzt.

Nach eingehender Diskussion über die mögliche Bildung eines Arbeitskreises führt Jens Schütt aus, dass dieser Arbeitskreis aus technisch versierten Mitgiledern bestehen sollte, die fähig sind, den Leistungskatalog der Maßnahme fachlich zu durchleuchten, um wohlmöglich Einsparpotenzial auszumachen. Das Ausschussmitglied Heino Baumgarten fügt hinzu, dass der Arbeitskreis eine Möglichkeit darstellen sollte, Informationen und Meinungsbildungen kurzfristig in die Fraktionen zu transferieren.

Letztlich einigen sich die Anwesenden darauf, einen Arbeitskreis ohne gesonderten Beschluss zu bilden. Dieser wird aus 5 Personen plus Verwaltung und 1-2 Mitarbeitern des Hallenbades gebildet (Verteilungsschlüssel 2-2-1), die Namen werden von den Fraktionen noch benannt.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Architektenleistung (Leistungsphasen 1-9) für die Hallenbadsanierung ohne weiteren Anbau für Bewegungsbecken bzw. Warmwasserbecken als Eigenfinanzierer / Betreiber durch die Gemeinde Drochtersen, auszuschreiben sowie die anschließende Vergabe der Leistungsphasen 1-3. (1=Grundlagenplanung, 2=Vorplanung, 3= Entwurfsplanung) mit dem Ziel, maximale Baukosten in Höhe von rd. 5 Mio. € zu erzielen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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7. Weitere Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 27.03.2017 ö 7

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Martin Bremert unterbricht die Sitzung zur weiteren Einwohnerfragestunde.
Eine Zuhörerin hinterfragt, was ein Neubau eventuell kosten und ob er sich statt einer Sanierung lohnen würde. Der Ausschussvorsitzende Martin Brermert erläutert die Ausführung diesbezüglich von Frau Dr. Riedle, dass bei einem Neubau zunächst zusätzliche Abrisskosten hinzukommen, ebenso würde der Wert des Rohbaus entfallen, Außenanlagen müssten hergerichtet werden etc. Ein Neubau wäre im Gegensatz zu einer Sanierung nicht sinnvoll.
Ein weiterer Zuhörer erfragt, wie lange der Rohbau noch halten könnte. Frau Dr. Riedle erklärt, dass zu dieser Prognose ein Tragwerksplaner hinzugezogen werden muss. Aus ihrer Erfahrung  schätzt sie die Rohbausubstanz als belastbar ein.

Es werden keine weiteren Anfragen gestellt.

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8. Verlängerung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 27.03.2017 ö 8

Beschluss

Unter Bezugnahme auf die Geschäftsordnung beschließt der Ausschuss für Bau und Verkehr die Verlängerung der Sitzung nach 22:00 Uhr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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9. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 27.03.2017 ö 9
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9.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 27.03.2017 ö 9.1

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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9.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 27.03.2017 ö 9.2
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9.2.1. Rad- und Fußweg Dornbusch/Hüll

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 27.03.2017 ö 9.2.1

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff informiert über eine Mail des Landkreises, worin er mitteilt, dass die Ausschreibung für den Rad- und Fußweg Dornbusch/Hüll erfolgen wird.

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9.2.2. Rad- und Fußweg zwischen Nindorf und Dornbusch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 03/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 27.03.2017 ö 9.2.2

Diskussionsverlauf

Heino von Busch erläutert, dass laut einer Mitteilung des Straßenbauamtes, am gerade fertiggestellten Rad- und Fußweg zwischen Nindorf und Dornbusch Ausbesserungsarbeiten notwendig werden. Die Bodenwellen der Zufahrten werden angeglichen, demnach werden dort erneut Baumaßnahmen stattfinden.

Datenstand vom 06.04.2017 10:21 Uhr