Datum: 15.10.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 19.09.2018
4 Erlass einer Verordnung des Landkreises Stade über das Naturschutzgebiet “Elbe und Inseln“
5 Bebauungsplan Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a) Vorstellung und Annahme des geänderten Satzungsentwurfes mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung sowie Vorstellung der Abwägung der bisher eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden gemäß §§ 4a Abs. 3, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
6 Bebauungsplan Nr. 81 “Assel – am Friedhof“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) a) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan c) Haushaltsmittel für das Jahr 2019
7 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Landmaschinenhandel“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ im Parallelverfahren a) Vorstellung und Annahme des Planentwurfes der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Landmaschinenhandel“ nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht im Parallelverfahren b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB c) Vorstellung und Annahme des Planentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht im Parallelverfahren d) Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
8 Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2019 - Ergebnis-/Finanzhaushalt 2019 -
9 Anfragen und Mitteilungen
9.1 Mitteilungen
9.2 Anfragen
9.2.1 Tourismus Krautsand
9.2.2 Beschilderung Hundestrand

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Einladung.pdf
Download Niederschrift.pdf

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 17/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 15.10.2018 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der stellv. Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom stellv. Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des stellv. Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

zum Seitenanfang

2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 17/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 15.10.2018 ö 2

Diskussionsverlauf

Von Herrn Andreas Friedrich (Jägerschaft) wird bezüglich des TOPS  4 die Auffassung vertreten, dass nach wie vor die Bejagung des Wasserfederwildes und auch auf invasive Arten zugelassen werden sollte. Die Verordnung sollte insoweit angepasst werden.

Herr Johann-Heinrich Leidecker teilt mit, dass die unterschiedliche Bewertung von privaten und fiskalischen Flächen zu erläutern ist. Er, als Pächter von fiskalischen Flächen, fühlt sich in dieser Thematik benachteiligt. Ferner unterstützt er die Aussagen von Herrn Andreas Friedrich.

Der stellv. Ausschussvorsitzende Dr. Hannes Hatecke teilt hierzu (nach Rücksprache mit Herrn Dr. Andreas) mit, dass die beiden Anfragen unter Tagesordnungspunkt 4 beantwortet werden.

zum Seitenanfang

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 19.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 17/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 15.10.2018 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 19.09.2018.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 19.09.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

zum Seitenanfang

4. Erlass einer Verordnung des Landkreises Stade über das Naturschutzgebiet “Elbe und Inseln“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 17/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 15.10.2018 ö 4
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 3

Sachverhalt

Durch den Landkreis Stade wurde der Verordnungsentwurf zum Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet “Elbe und Inseln“ einschließlich Karten und Begründung mit Gelegenheit zur Stellungnahme bis 15.10.2018 übersandt. Auf Antrag der Gemeinde Drochtersen wurde eine Fristverlängerung bis 15.11.2018 gewährt. Der erste Entwurf der gemeindlichen Stellungnahme sollte jedoch direkt nach der Sitzung des GUT an den LK-Stade übersandt werden.
Die Gemeinde kann jedoch noch nachfolgend weitere Gesichtspunkte/Anmerkungen vorbringen und die gemeindliche Stellungnahme ergänzen.

Das öffentliche Auslegungsverfahren findet in der Zeit vom 24.09.- 24.10.2018 statt.

Der Verordnungsentwurf wird durch einen Vertreter des Landkreises Stade in der Sitzung vorgestellt werden.

Entwurf Stellungnahme an den Landkreis Stade

Geplanter Erlass einer Verordnung des Landkreises Stade über das Naturschutzgebiet “Elbe und Inseln“ in der Gemeinde Drochtersen


Sehr geehrte Damen und Herren,

seitens der Gemeinde Drochtersen wird wie folgt zum vorliegenden Verordnungsentwurf Stellung genommen:

Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm Krautsand mit den Entwicklungsaufgaben Erholung und Tourismus versehen wurde. Insoweit ist eine Erreichbarkeit (mit Fahrrad, Boot/Schiff, zu Fuß usw.) der Ferieninsel Krautsand zu gewährleisten. Grundsätzlich muss auch zukünftig die Erholungsfunktion des Strandes auf Krautsand (mit der dazugehörigen Infrastruktur) gewährleistet bleiben.

Des Weiteren dienen die Straßen und Wege (teilweise im Außendeich gelegen) auch als Erholungsfunktion (Spaziergänge, Fahrradausflüge usw.) der hiesigen Bevölkerung. Diese Nutzung muss auch zukünftig möglich sein.

Mit dem Verordnungsentwurf soll auch eine Teilfläche des Ruthenstroms in das Schutzgebiet aufgenommen werden. Der Ruthenstrom dient u. a. als Verbindung für die Wassersportvereine von der Elbe zu den Häfen Assel, Ritsch und Gauensiek. Des Weiteren sind Hafenanlagen/Schiffsliegeplätze/Verladeanlagen im Bereich der Bootswerft Hatecke, der Firma Elbclearing und des Wassersportvereins Drochtersen/Elbe betroffen (siehe Anlage …). Die Nutzung und Unterhaltung des Wasserweges “Ruthenstrom“ und der vorgenannten Anlagen muss auch zukünftig unbeschränkt möglich sein.
Dies trifft auch auf den gemeindeeigenen Schiffsanleger an der Imbissmeile Krautsand zu (siehe Anlage ..)

Die Nutzung der im Außendeich gelegenen landwirtschaftlichen Flächen muss in Abstimmung mit den betroffenen Eigentümern/Pächtern auch zukünftig möglich bleiben.

Wie bereits mit den Stellungnahmen zum Landschaftsschutzgebiet “Kehdinger Marsch“ und dem Naturschutzgebiet “Asselersand“ dargestellt wurden, wird in Zukunft eine Anpassung/Erhöhung der Landesschutzdeiche zwingend erfolgen müssen. Damit einhergehend wird eine Verbreiterung der Deiche, eine Verlegung der Deichverteidigungswege und der Deichentwässerungsgräben erfolgen. Hiermit werden umfangreiche bauliche Maßnahmen verbunden sein. Diese Maßnahmen müssen zum Schutz der Bevölkerung jederzeit umsetzbar sein und dürfen nicht durch die Vorgaben der geplanten Verordnung beeinträchtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Mike Eckhoff

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die anliegend beigefügte Stellungnahme an den Landkreis Stade zu senden.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Andreas erörtert den Entwurf der Verordnung und die entsprechende Gebietsausweisung.
Hinsichtlich der aufgeworfenen Frage zur Bejagung des Wasserfederwildes erläutert Herr Dr. Andreas, dass hierzu noch weitere Gespräche mit den Jägerschaften stattfinden und möglicherweise eine Anpassung der Verordnung erfolgen werden.
Zur Frage des Herrn Leidecker (sieh TOP 2) erläutert Herr Dr. Andreas, dass die privaten Flächen so wenig wie möglich durch die Verordnung eingeschränkt werden sollen. Die bestehenden Pachtverträge (fiskalische Flächen) sind zu beachten und einzuhalten. Erst nach Ablauf der Pachtzeiten (bei den fiskalischen Flächen) sind stringentere Vorgaben möglich.  Im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde kann natürlich auf die Öffnungsklauseln der Verordnung zurückgegriffen werden.
Vom Ausschussmitglied Cornelius van Lessen wird bezüglich der Art der Gänse nachgefragt, welche nicht heimisch, d. h. invasiv sind. Hierzu teilt Herr Dr. Andreas mit, dass Graugänse davon nicht betroffen sind, dieses trifft auf Nil-/Kanadagänse zu. Bezüglich der Jagd auf Graugänse zur Schadenabwehr, muss dieser Passus noch angepasst werden.
Auf Anfrage des Ausschussmitgliedes Uwe Heinsohn erläutert Herr Dr. Andreas den Wirkbereich des § 4 Abs. 4 Ziff. 4. der Verordnung (Freistellungen).
Auf Anregung des Ausschussmitgliedes Cornelius van Lessen ist in der Stellungnahme explizit auf die Sondergebiete Häfen und die Nutzung der Schlengelanlagen hinzuweisen. Dies wird durch Herrn Dr. Andreas begrüßt.
Auf Anfrage des Ausschussmitgliedes Uwe Heinsohn erklärt Herr Dr. Andreas, dass auch auf der Schleswig-Holsteiner Elbseite ein entsprechendes Verfahren durchgeführt wird, dieses dort aber auf Landesebene und nicht auf Landkreisebene durchgeführt wird.
Vom Bürgermeister Mike Eckhoff wird mitgeteilt, dass noch eine Stellungnahme der Jägerschaft erarbeitet/abgestimmt wird und diese der Stellungnahme der Gemeinde beigefügt wird.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die anliegend beigefügte Stellungnahme an den Landkreis Stade zu senden. Die Stellungnahme ist mit der Stellungnahme der Jägerschaft und den Hinweisen zu den Sondergebieten “Häfen“ zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

5. Bebauungsplan Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a) Vorstellung und Annahme des geänderten Satzungsentwurfes mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung sowie Vorstellung der Abwägung der bisher eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden gemäß §§ 4a Abs. 3, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 17/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 15.10.2018 ö 5
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 4

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in der Sitzung am 20.12.2017 u. a. die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 15.01. bis 19.02.2018.

Allgemeine Ziele und Zwecke:
Das Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Innerhalb des Plangebietes sind ca. 8 Wohngebäude mit einer Grundstücksgröße zwischen 860 und 2.030 qm geplant. Die zulässige Zahl der Wohnungen soll auf maximal zwei Wohnungen je Einzelhaus und eine Wohnung je Doppelhaushälfte festgesetzt werden. Die Möglichkeit einer Einliegerwohnung wird damit offen gehalten. Die Grundflächenzahl wird mit 0,2 festgesetzt. Je Einzelhaus wird eine Mindestgrundstücksgröße mit 800 qm und je Doppelhaushälfte von 400 qm erforderlich. Die Zahl der Vollgeschosse wird auf eins festgesetzt. Abweichend von der eingeschossigen Bauweise sind zwei Vollgeschosse zulässig, wenn die Dachneigung bis maximal 20 Grad beträgt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Es ist kein Umweltbericht zu erstellen.

Im Rahmen der Auslegungs-/Beteiligungsverfahren gingen u. a. Stellungnahmen zu den Thematiken “Lichtimmissionen Flutlichtanlage Sportplatz Dornbusch“ und “Schallimmissionen/Lärmrichtwerte“ (hervorgerufen durch die Sportplatznutzung, das Feuerwehrübungsgelände, den Schießstand und eine Obstanbauberegnungsanlage) ein.

Zur Abarbeitung/Klärung der vorgenannten Thematiken wurden ergänzende Gutachten/Stellungnahmen erarbeitet und in die Planunterlagen/Entwürfe eingearbeitet. Die Ergänzungen/Änderungen sind im Satzungsentwurf und in der Begründung zum Bebauungsplan in roter Schrift dargestellt.

Als wesentliche Änderungen sind u. a. zu nennen, dass vor Baubeginn der Wohnhäuser der bereits vorhandene Lärmschutzwall auf 3m erhöht werden (textliche Festsetzung 1.7) und dass die vorhandene Flutlichtanlage die maßgeblichen Beleuchtungsstärken (textliche Festsetzung 1.6) einhalten müssen. Zur Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte wird eine Umrüstung der Flutlichtanlage erforderlich werden. Hinsichtlich der auftretenden Kosten (welche derzeit noch nicht benannt werden können) werden hierzu noch vertragliche Regelungen zwischen dem Vorhabenträger, der Gemeinde Drochtersen und dem Sportverein zu treffen sein.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist aus der beigefügten Auflistung zu entnehmen und wird mit dem geänderten Satzungsentwurf nebst Begründung durch das Planungsbüro Elbberg in der Sitzung erläutert werden.


Folgende Unterlagen sind der Vorlage beigefügt:

- geänderter Satzungsentwurf mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (17.09.2018)
-   geänderte Begründung zum Bebauungsplan (21.09.2018)
-   Abwägung der Stellungnahmen (17.09.2018)
-   Schalltechnisches Gutachten vom 11.09.2017 (Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Garbsen)
-   Schalltechnisches Gutachten vom 06.06.2018 /Ergänzung Feuerwehrübungsplatz/Beregnungspumpe (Bonk-Maire-Hoppmann, Garbsen)
-   Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 29.05.2017 (Elbberg, Hamburg)
-  Gutachten – Prognose zur Lichtimmission von zwei Spielfeldern vom 09.11.2017 (Peter Reuff, Hamburg)
- Gutachterliche Stellungnahme – Messung der Lichtimmissionen einer bestehenden Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Dornbusch vom 06.07.2018 (Peter Reuff, Hamburg)

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss der Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a)        Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den geändertem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78  “Dornbusch – am Friedhof“ nebst Begründung einzuarbeiten.

b)        Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung wird angenommen und der geänderte Bebauungsplan Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung nebst Begründung ist anhand einer Planauflage gemäß §§ 4a Abs. 3, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erneut für 4 Wochen öffentlich auszulegen und gleichzeitig ist die Beteiligung der Behörden erneut durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Da Herr Dr. Hannes Hatecke persönlich von diesem Tagesordnungspunkt betroffen ist, zieht er sich somit in den Zuhörerraum zurück. Laut Geschäftsordnung muss das älteste Ratsmitglied (Herr Cornelius van Lessen) nunmehr die Wahl des Vertreters für Herrn Dr. Hatecke vornehmen. Einstimmig wurde Herr Uwe Heinsohn somit gewählt.

Nach einer kurzen Einleitung von Herrn Heinsohn übergibt er das Wort an Frau Hartz. Frau Hartz erörtert anhand einer Präsentation die geänderten Planunterlagen und die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.
Frau Hartz erläutert insbesondere die textlichen Festsetzungen 1.6 (Lichtimmissionen) und 1.7 (Lärmschutzwall).

Hinsichtlich der Flutlichtanlage teilt der Bürgermeister mit, dass hierzu in der kommenden Woche ein Erörterungstermin mit dem Sportverein, der Gemeinde, dem Vorhabenträger und dem Lichtgutachter stattfinden wird. Hierbei ist zu klären, welche Maßnahmen durchzuführen sind, damit keine störenden Lichtimmissionen entstehen können bzw. der Bestand geändert werden kann/muss.

Hinsichtlich der textlichen Festsetzung Nr. 1.7 teilt Frau Hartz mit, dass vor Baubeginn (Wohngebäude) der vorhandene Lärmschutzwall auf 3m erhöht werden muss.

Frau Hartz teilt mit, dass auch Stellungnahmen von den Anwohnern eingegangen sind. Insbesondere wird auf mögliche Schäden an der vorhandenen Straße hingewiesen. Dieses wird anhand des Erschließungsvertrages geregelt werden. Da die Gemeinde Drochtersen keine Straßenausbausatzung hat, werden die eventuell entstehenden Schäden dann von den Erschließungsträger bzw. von der Gemeinde Drochtersen getragen werden. Bezüglich des befürchteten größeren Verkehrsaufkommens teilt Frau Hartz mit, dass voraussichtlich ein Mehraufkommen von maximal 3 PKW’s /h entstehen wird. Dieser Mehrverkehr kann durch die vorhandenen Straßen aufgenommen werden.

Beschluss 1

Der Ausschuss der Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a)        Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den geändertem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78  “Dornbusch – am Friedhof“ nebst Begründung einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Ausschuss der Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:


b)        Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung wird angenommen und der geänderte Bebauungsplan Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung nebst Begründung ist anhand einer Planauflage gemäß §§ 4a Abs. 3, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erneut für 4 Wochen öffentlich auszulegen und gleichzeitig ist die Beteiligung der Behörden erneut durchzuführen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden (§ 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB).

Dr. Hannes Hatecke nimmt wieder als stellv. Vorsitzender an der Sitzung teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

6. Bebauungsplan Nr. 81 “Assel – am Friedhof“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) a) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan c) Haushaltsmittel für das Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 17/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 15.10.2018 ö 6
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 5
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 9

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in der Sitzung am 20.06.2018 u. a. die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 23.07. bis 03.09.2018.

Allgemeine Ziele und Zwecke:
Um den zukünftigen Bedarf bzw. die vorhandene Nachfrage an Bauland/Wohnbaugrundstücken in der Ortschaft Assel decken zu können, soll ein neues Baugebiet in unmittelbarer Nähe zum Friedhof ausgewiesen werden. Auf der vorgesehenen Fläche sollen ca. 24 dorftypische Baugrundstücke entstehen. Mit dieser Planung soll die mittel- bis langfristige wohnbauliche Eigenentwicklung der Ortschaft Assel vorbereitet werden.
Des Weiteren ist im nördlichen Bereich des Plangebietes eine Stellplatzfläche für den benachbarten Friedhof angedacht.

Auf der Fläche soll die Ausweisung/Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) erfolgen. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse wird auf zwei Vollgeschosse und die Grundflächenzahl auf 0,35 festgesetzt. Die Geschossflächenzahl soll 0,5 betragen. Die maximale Firsthöhe soll 9,50 m und die maximale Traufhöhe soll 6,50 m betragen. Die Mindestgröße für Einzelhäuser beträgt 600 qm und für Doppelhausgrundstücke je Haushälfte 350 qm. In Einzelhäusern sind zwei Wohnungen und in Doppelhaushälften ist jeweils eine Wohnung zulässig.

Das Baugebiet soll über die Johann-Grodtmann-Straße und die Peerkoppel erreichbar sein. Anhand einer geplanten Zuwegung ist auch ein zukünftiger Anschluss in Richtung der Straßen “Im Ring“ / “Asseler Feldstraße“ möglich.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Es ist kein Umweltbericht zu erstellen

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist aus der beigefügten Auflistung zu entnehmen.

Die sich aus den Stellungnahmen ergebenden geringfügigen Änderungen/Anpassungen der Planbegründung werden in der Sitzung durch das beauftragte Planungsbüro Cappel + Kranzhoff erläutert werden.

Derzeit ist von folgenden vorläufigen Kosten auszugehen (teilweise abhängig von den Ausschreibungsergebnissen im Vergabeverfahren):

Ankauf Grundstück (12,00 €/qm x 24.895 qm)                                =    298.740,00 €
Grunderwerbssteuer (5 %)                                =      14.937,00 €        
Vermessungskosten                                =      35.000,00 €
Planungskosten (Bauleitplanung)                                =      15.000,00 €
Gutachten (Schall, Licht, Boden, Entwässerung, Verkehr)                        =      10.000,00 €
Erschließungskosten inkl. Honorare (ohne Parkplatz Friedhof)                = 1.670.000,00 €
Sonstige Kosten (Notar, Gericht, Plangrundlage usw.)                                =        5.000,00 €         

Gesamtkosten (vorläufig)                                = 2.048.677,00 €        

Abzüglich 10 % Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand (ohne Bauleitplanung und der damit verbundenen Gutachten): 2.023.677,00 € ./. 10% (202.367,70 €) = 1.821.309,30 €

1.821.309,30 € : 18.330 qm (zu veräußernde Wohnbaufläche) = 99,36 €/qm (Grundstückspreis pro Quadratmeter)

Folgende Unterlagen sind der Vorlage beigefügt:

  • Satzungsentwurf mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (Oktober 2018)
  • Begründung zum Bebauungsplan (Oktober 2018)
  • Naturschutzfachliche Vorbewertung (Bartels Umweltplanung vom 27.07.2017)
  • Zusammenstellung, Abwägung und Berücksichtigung der in die Planung der eingegangenen Stellungnahmen (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
  • Schalltechnisches Gutachten (Ing.-Büro Bonk-Maire-Hoppmann GbR vom 20.12.2017)
  • Baugrunduntersuchung und -beurteilung (Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Michael Beuße mbH vom 02.03.2018
  • Gutachten / Prognose potentieller Lichtimmissionen durch eine vorhandene Sportplatzbeleuchtung in einem Neubaugebiet B-Plan Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ (Dipl.-Ing. Peter Reuff vom 29.03.2018)
  • Stellungnahme Ing. Büro Neumann vom 05.10.2017 zur verkehrlichen Erschließung
  • Entwässerungskonzept Ing.-Büro Neumann vom 16.05.2018
  • Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie Berücksichtigung und Einarbeitung in die Planung (26.04.2018)

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss der Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 81  “Assel – Am Friedhof“ einzuarbeiten.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung nebst Begründung wird als Satzung (§10 BauGB) beschlossen.

  1. Die entsprechenden Haushaltsmittel zum Kauf der benötigten Flurstücke/Flurstücksanteile und für die Erschließungskosten sind zur Verfügung zu stellen bzw. im Haushaltsplan für das Jahr 2019 einzuplanen.

Diskussionsverlauf

Herr Cappel erörtert anhand einer Präsentation den Planentwurf und die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.

Vom Bürgermeister Mike Eckhoff wird mitgeteilt, dass die Erschließung und die Vermarktung der Grundstücke selbst durch die Gemeinde erfolgen sollen. Aus Kostengründen wird das von der NLG angebotene Treuhandmodell nicht weiter verfolgt. Aufgrund der hohen Nachfrage ist von einer zeitnahen Vermarktung der Grundstücke auszugehen.
Vom Ausschussmitglied Uwe Heinsohn wird angeregt, die Durchfahrtsstraße zur „Peerkoppel“ während der Bauphase zu schließen.
Dies wird im Rahmen der Umsetzung (Baustellenmanagement) zu prüfen sein.

Beschluss 1

Der Ausschuss der Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:
  1. Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 81  “Assel – Am Friedhof“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b) Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung nebst Begründung wird als Satzung (§10 BauGB) beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

c) Die entsprechenden Haushaltsmittel zum Kauf der benötigten Flurstücke/Flurstücksanteile und für die Erschließungskosten sind zur Verfügung zu stellen bzw. im Haushaltsplan für das Jahr 2019 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

7. 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Landmaschinenhandel“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ im Parallelverfahren a) Vorstellung und Annahme des Planentwurfes der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Landmaschinenhandel“ nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht im Parallelverfahren b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB c) Vorstellung und Annahme des Planentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht im Parallelverfahren d) Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 17/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 15.10.2018 ö 7
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 6

Sachverhalt

Ziele/Anlass der Planung

Im Ortsteil Hüll befindet sich ein Betrieb mit Landmaschinenhandel und Werkstatt (Gehrden 13), der sich erweitern möchte. Aufgrund der bestehenden innerörtlichen Verhältnisse ist eine Erweiterung am selben Standort nicht möglich.
Um dem Betrieb eine Erweiterung zu ermöglichen, soll eine Betriebsverlagerung um ca. 800 m auf das Flurstück 40/4 ermöglicht werden. Im Rahmen des Parallelverfahrens ist mit der Änderung des Flächennutzungsplanes eine Darstellung als gewerbliche Baufläche und im Bebauungsplan ist die Festsetzung als Gewerbegebiet vorgesehen. Die Grundflächenzahl soll 0,8, die Traufhöhe 8 m und die Firsthöhe 10 m betragen. Die Erschließung würde über die Kreisstraße 65 (Grüne Straße/Gehrden) erfolgen.

Durch die Bauleitplanungen sollen nun der Flächennutzungsplan der Gemeinde Drochtersen geändert und der Bebauungsplan Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden.

Der Verwaltungsausschuss hat hierzu in seiner Sitzung am 13.06.2018 die Beschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.

Die vorbenannten Beteiligungsverfahren fanden in der Zeit vom 25.06.2018 bis 23.07.2018 statt. Die entsprechende Abwägung (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) ist der Vorlage beigefügt. Die Inhalte und Ergebnisse (geringfügige Änderungen/Anpassungen der Planbegründungen) werden durch das Planungsbüro Elbberg vorgestellt.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a)        Die Annahme des vorgestellten Planentwurfes (nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht) der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 - “Landmaschinenhandel“.

b)        Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 - “Landmaschinenhandel“ nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht ist gemäß § 4a (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB.

c)        Die Annahme des vorgestellten Planentwurfes mit textlichen Festsetzungen (nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht) des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“.

d)        Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ mit textlichen Festsetzungen, nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist gemäß § 4a (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB. Im Vorwege ist zu klären, ob ein Lärmgutachten zwingend notwendig ist. Sollte dieses so sein, ist es zu erstellen und den auszulegenden Planunterlagen beizufügen.

Diskussionsverlauf

Frau Hartz erläutert anhand einer Präsentation die angepassten/geänderten Planentwürfe und die Abwägung der im frühzeitigen Verfahren abgegebenen Stellungnahmen. Die Stellungnahmen haben zu keinen grundlegenden Änderungen der Planunterlagen geführt.
 
Im Rahmen der Diskussion wird die Frage bezüglich eines eventuell notwendigen Schallgutachtens gestellt. Da sich in unmittelbarer Nähe zum geplanten Gewerbebetrieb ein Wohnhaus befindet, ist noch zu klären, ob ein entsprechendes Gutachten zu erstellen ist.

Vom Ausschussmitglied Uwe Heinsohn wird nachgefragt, ob die Bezeichnung „Landmaschinenhandel“ auch eine Werkstatt beinhaltet. Frau Hartz bejaht dies.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:
  1. Die Annahme des vorgestellten Planentwurfes (nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht) der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 - “Landmaschinenhandel“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b)        Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 - “Landmaschinenhandel“ nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht ist gemäß § 4a (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

c)        Die Annahme des vorgestellten Planentwurfes mit textlichen Festsetzungen (nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht) des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 4

d) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ mit textlichen Festsetzungen, nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist gemäß § 4a (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB. Im Vorwege ist zu klären, ob ein Lärmgutachten zwingend notwendig ist. Sollte dieses so sein, ist es zu erstellen und den auszulegenden Planunterlagen beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

8. Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2019 - Ergebnis-/Finanzhaushalt 2019 -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 17/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 15.10.2018 ö 8

Sachverhalt

Grundlage für die Haushaltsplanberatungen im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus für das Haushaltsjahr 2019 sind die Produkte

11108        Grundstücksverwaltung (unbebaut),
51101        Räumliche Planung und Entwicklung,
57501        Tourismus,
53810        Abwasserbeseitigung und
54701        ÖPNV.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Vom Bürgermeister Mike Eckhoff wird mitgeteilt, dass zurzeit keine Ausgleichsflächenankäufe anstehen. Sollten Ausgleichsflächen angeboten werden, wird dieses entsprechend als Nachtrag eingereicht. Eine weitere Mitteilung (eigentlich TOP 9) vom Bürgermeister Mike Eckhoff ist, dass die von Frau Britta Morgenstern angebotenen Ausgleichsflächen von ca. 7 Hektar nicht mehr zur Veräußerung anstehen.

Von der SPD wurde ein Antrag bezüglich des WC-Containers Krautsand eingereicht. Das Ausschussmitglied Wilfried Barwig teilt mit, dass die bestehende Toilettenanlage nicht mehr ansprechend sei. Entweder müsste sie renoviert werden oder ausgetauscht werden. Hierfür werden Haushaltsmittel in Höhe von ca. 20.000,-- € veranschlagt.

Das Ausschussmitglied Cornelius van Lessen stellt an die Verwaltung die Frage, ob man den Investor beteiligen kann. Hierzu teilt der Bürgermeister Mike Eckhoff mit, dass auf dem Grundstück ein Hausanschluss liegt. Eine Leitung geht zum WC-Container und eine Leitung zum Bistro. Über eine freiwillige Kostenbeteiligung können Gespräche mit dem Bistrobetreiber geführt werden.
Dr. Hannes Hatecke stellt den Antrag auf einer Sitzungsunterbrechung.

Beschluss 1

Die Sitzung wird zur Beratung unterbrochen.
Nach Beendigung der Sitzungsunterbrechung werden folgende Beschlüsse gefasst:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, entsprechende Gespräche bezüglich des WC-Containers zu führen und die 20.000,-- € im Haushalt bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, die entsprechenden Haushaltsmittel für die Produkte 11108, 51101, 57501, 53810 und 54701 zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

9. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 17/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 15.10.2018 ö 9
zum Seitenanfang

9.1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 17/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 15.10.2018 ö 9.1

Diskussionsverlauf

Bereits bei TOP 8 mitgeteilt.

zum Seitenanfang

9.2. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 17/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 15.10.2018 ö 9.2
zum Seitenanfang

9.2.1. Tourismus Krautsand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 17/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 15.10.2018 ö 9.2.1

Diskussionsverlauf

Vom Ausschussmitglied Cornelius van Lessen wird nachgefragt, welche Ausgaben für Hundebeutel, Schilder etc. anfallen. Hierzu teilt der Bürgermeister Mike Eckhoff mit, dass diese Auswertung Zeit in Anspruch nimmt und zu gegebener Zeit an Herrn van Lessen übermittelt wird.

zum Seitenanfang

9.2.2. Beschilderung Hundestrand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 17/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 15.10.2018 ö 9.2.2

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Klaus Tiedemann fragt nach, ob noch weitere Schilder bezüglich der Hunde am Strand aufgestellt werden können. Nach Ansicht des Bürgermeisters ist die Beschilderung derzeit ausreichend.

Datenstand vom 24.10.2018 11:01 Uhr