Datum: 28.11.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrgenerationenhaus Dornbusch
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 00:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 24.10.2018
4 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
5 Feststellung des Sitzverlustes gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 NKomVG
6 Nachrücken der Ersatzperson/Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG & Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG
7 Neubesetzung der Ratsausschüsse nach § 71 NKomVG
8 Neubesetzung ratsfremde Ausschussmitglieder gem. § 71 Abs. 9 NKomVG - Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2018
9 Bebauungsplan Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i. V. m. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) a) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan c) Haushaltsmittel für das Jahr 2019
10 Erneute Ernennung des Herrn Marco Hammann als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Dornbusch
11 Wertgrenzenbeschluss gemäß § 12 Abs. 1 KomHKVO
12 9. Änderung Schmutzwasserabgabensatzung – Gebührenneukalkulation
13 Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2019
14 Annahme von Spenden
15 Bericht des Bürgermeisters
15.1 Gleichstellungsbeauftragte
15.2 EWE Breitbandausbau
15.3 Gestattungsvertrag Windkraft
15.4 Geplanter Torfabbau Aschhorn
15.5 Glücksschweinaktion
15.6 Abnahme Baumaßnahme Ortsdurchfahrt Drochtersen
15.7 Rahmenplan 2019
15.8 Termine
16 Anträge und Anfragen
17 Schließung der Sitzung

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift Rat 20181128.pdf

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 1

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden  die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 24.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 24.10.2018.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 24.10.2018 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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4. Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 4

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister berichtet aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 14.11.2018. Es wurden u. a. die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Dornbusch – am Sportplatz“ und Nr. 82 „Landmaschinenhandel“ beschlossen. Des Weiteren wurden viele Dinge im Zusammenhang mit dem Haushalt 2019 beschlossen, die im heutigen TOP 13 münden.

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5. Feststellung des Sitzverlustes gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 NKomVG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 5

Sachverhalt

Das Ratsmitglied Marcus Marx hat per E-Mail den Verzicht seiner Ratsmitgliedschaft erklärt.
Er wurde seitens der Verwaltung aufgefordert, ein entsprechendes Schriftstück vorzulegen
(Vorgabe gem. § 52 Abs. 1 S. 2 NKomVG).
Der Sitzverlust ist gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG durch den Gemeinderat durch Beschluss festzustellen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stellt den Sitzverlust des Ratsmitgliedes Marcus Marx gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG durch Beschluss fest.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt den Sitzverlust des Ratsmitgliedes Marcus Marx gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG  durch Beschluss fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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6. Nachrücken der Ersatzperson/Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG & Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 6

Sachverhalt

Aufgrund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 11.09.2016 rückt eine Person für das ausscheidende Ratsmitglied Marcus Marx nach. Bis zur Sitzung des Rates erfolgt eine Klärung, wer in der Reihenfolge das Mandat annimmt.
Die nachrückende Ersatzperson wird zur Sitzung eingeladen und kann im Anschluss an den feststehenden Beschluss zum Sitzverlust die Annahme der Wahl erklären und sodann als Ratsmitglied an der Sitzung teilnehmen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister nimmt die Pflichtenbelehrung des Herrn Bernd Reimers vor und macht dies aktenkundig. Gleichzeitig werden Herrn Reimers der Gesetzestext des NKomVG und das Taschenbuch für Ratsmitglieder ausgehändigt.

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7. Neubesetzung der Ratsausschüsse nach § 71 NKomVG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 7

Sachverhalt

Herr Marcus Marx war Mitglied im Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport sowie im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal.
Seitens der FWG-Fraktion werden zur Sitzung die Neubesetzungen mitgeteilt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stellt die Neubesetzung der Ratsausschüsse fest.

Diskussionsverlauf

Herr Bernd Reimers wird die Sitze im Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport und im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal übernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Neubesetzung der Ratsausschüsse fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8. Neubesetzung ratsfremde Ausschussmitglieder gem. § 71 Abs. 9 NKomVG - Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 8

Sachverhalt

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 24.10.2018 einen Antrag (s. Anlage) auf Neubesetzung von ratsfremden Ausschussmitgliedern gestellt.
Das ratsfremde Ausschussmitglied Frederik Witt wird für den Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport durch Frau Ramona Lübbe, Brückenweg 1a, 21706 Drochtersen, neu besetzt.

Herr Frederik Witt wird nunmehr für die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bau und Verkehr   als ratsfremdes Ausschussmitglied benannt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stellt die Neubesetzungen der ratsfremden Mitglieder im Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport und dem Ausschuss für Bau und Verkehr durch Beschluss fest.

Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport
Lübbe, Ramona
Ausschuss für Bau und Verkehr
Witt, Frederik

Diskussionsverlauf

Herr Frederik Witt wird den Sitz als ratsfremdes Ausschussmitglied im Ausschuss für Bau und Verkehr übernehmen. Gleichzeitig wird Frau Ramona Lübbe den Sitz als ratsfremdes Ausschussmitglied im Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport übernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Neubesetzungen der ratsfremden Mitglieder im Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport und dem Ausschuss für Bau und Verkehr durch Beschluss fest.

Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport
Lübbe, Ramona
Ausschuss für Bau und Verkehr
Witt, Frederik

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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9. Bebauungsplan Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i. V. m. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) a) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan c) Haushaltsmittel für das Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 17/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 15.10.2018 ö 6
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 5
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 9

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in der Sitzung am 20.06.2018 u. a. die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 23.07. bis 03.09.2018.

Allgemeine Ziele und Zwecke:
Um den zukünftigen Bedarf bzw. die vorhandene Nachfrage an Bauland/Wohnbaugrundstücken in der Ortschaft Assel decken zu können, soll ein neues Baugebiet in unmittelbarer Nähe zum Friedhof ausgewiesen werden. Auf der vorgesehenen Fläche sollen ca. 24 dorftypische Baugrundstücke entstehen. Mit dieser Planung soll die mittel- bis langfristige wohnbauliche Eigenentwicklung der Ortschaft Assel vorbereitet werden.
Des Weiteren ist im nördlichen Bereich des Plangebietes eine Stellplatzfläche für den benachbarten Friedhof angedacht.

Auf der Fläche soll die Ausweisung/Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) erfolgen. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse wird auf zwei Vollgeschosse und die Grundflächenzahl auf 0,35 festgesetzt. Die Geschossflächenzahl soll 0,5 betragen. Die maximale Firsthöhe soll 9,50 m und die maximale Traufhöhe soll 6,50 m betragen. Die Mindestgröße für Einzelhäuser beträgt 600 qm und für Doppelhausgrundstücke je Haushälfte 350 qm. In Einzelhäusern sind zwei Wohnungen und in Doppelhaushälften ist jeweils eine Wohnung zulässig.

Das Baugebiet soll über die Johann-Grodtmann-Straße und die Peerkoppel erreichbar sein. Anhand einer geplanten Zuwegung ist auch ein zukünftiger Anschluss in Richtung der Straßen “Im Ring“ / “Asseler Feldstraße“ möglich.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Es ist kein Umweltbericht zu erstellen

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist aus der beigefügten Auflistung zu entnehmen.

Die sich aus den Stellungnahmen ergebenden geringfügigen Änderungen/Anpassungen der Planbegründung werden in der Sitzung durch das beauftragte Planungsbüro Cappel + Kranzhoff erläutert werden.

Derzeit ist von folgenden vorläufigen Kosten auszugehen (teilweise abhängig von den Ausschreibungsergebnissen im Vergabeverfahren):

Ankauf Grundstück (12,00 €/qm x 24.895 qm)                                =    298.740,00 €
Grunderwerbssteuer (5 %)                                =      14.937,00 €        
Vermessungskosten                                =      35.000,00 €
Planungskosten (Bauleitplanung)                                =      15.000,00 €
Gutachten (Schall, Licht, Boden, Entwässerung, Verkehr)                        =      10.000,00 €
Erschließungskosten inkl. Honorare (ohne Parkplatz Friedhof)                = 1.670.000,00 €
Sonstige Kosten (Notar, Gericht, Plangrundlage usw.)                                =        5.000,00 €         

Gesamtkosten (vorläufig)                                = 2.048.677,00 €        

Abzüglich 10 % Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand (ohne Bauleitplanung und der damit verbundenen Gutachten): 2.023.677,00 € ./. 10% (202.367,70 €) = 1.821.309,30 €

1.821.309,30 € : 18.330 qm (zu veräußernde Wohnbaufläche) = 99,36 €/qm (Grundstückspreis pro Quadratmeter)

Folgende Unterlagen sind der Vorlage beigefügt:

  • Satzungsentwurf mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (Oktober 2018)
  • Begründung zum Bebauungsplan (Oktober 2018)
  • Naturschutzfachliche Vorbewertung (Bartels Umweltplanung vom 27.07.2017)
  • Zusammenstellung, Abwägung und Berücksichtigung der in die Planung der eingegangenen Stellungnahmen (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
  • Schalltechnisches Gutachten (Ing.-Büro Bonk-Maire-Hoppmann GbR vom 20.12.2017)
  • Baugrunduntersuchung und -beurteilung (Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Michael Beuße mbH vom 02.03.2018
  • Gutachten / Prognose potentieller Lichtimmissionen durch eine vorhandene Sportplatzbeleuchtung in einem Neubaugebiet B-Plan Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ (Dipl.-Ing. Peter Reuff vom 29.03.2018)
  • Stellungnahme Ing. Büro Neumann vom 05.10.2017 zur verkehrlichen Erschließung
  • Entwässerungskonzept Ing.-Büro Neumann vom 16.05.2018
  • Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie Berücksichtigung und Einarbeitung in die Planung (26.04.2018)

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 81  “Assel – Am Friedhof“ einzuarbeiten.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung nebst Begründung wird als Satzung (§10 BauGB) beschlossen.

  1. Die entsprechenden Haushaltsmittel zum Kauf der benötigten Flurstücke/Flurstücksanteile und für die Erschließungskosten sind zur Verfügung zu stellen bzw. im Haushaltsplan für das Jahr 2019 einzuplanen.

Diskussionsverlauf

Herr Markus Wrage ist ab TOP 9 anwesend.

Das Ratsmitglied Wilfried Barwig erklärt, dass er die Ausweisung von Baugrundstücken in Assel positiv bewertet. Diesen Ausführungen schließt sich das Ratsmitglied Kai Seefried an. Weiterhin betont er, dass die Ausweisung von Baugebieten in den einzelnen Ortsteilen positive Signale für die jungen Menschen vor Ort sind. Anhand der Interessenlisten kann abgelesen werden, wie groß das Interesse an einem Baugrundstück ist.

Das Ratsmitglied Martin Bremert erkundigt sich, wie die Zufahrt für die Landwirte geregelt ist. Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass hierfür die Straße des Baugebietes vorgesehen ist.

Herr Cornelius van Lessen erläutert aus seiner Sicht, dass es ein Signal ist, wenn kein Erschließungsträger für das Gebiet in Assel gefunden werden konnte. Die Gemeinde muss einen Verkauf der Grundstücke schnell realisieren, damit die Ausgaben im Haushalt wieder gedeckt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:
  1. Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 81  “Assel – Am Friedhof“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b)   Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung nebst Begründung wird als Satzung (§10 BauGB) beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

c)    Die entsprechenden Haushaltsmittel zum Kauf der benötigten Flurstücke/Flurstücksanteile und für die Erschließungskosten sind zur Verfügung zu stellen bzw. im Haushaltsplan für das Jahr 2019 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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10. Erneute Ernennung des Herrn Marco Hammann als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Dornbusch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Feuerschutzausschuss 06/2016-2021. Sitzung des Feuerschutzausschusses 23.10.2018 ö 5
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 10
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 10

Sachverhalt

Die Amtszeit des Herrn Marco Hammann als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Dornbusch endet am 28.02.2019. Vorbehaltlich des Beschlusses der vor der Sitzung des Feuerschutzausschusses stattfindenden Versammlung der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Dornbusch ist vorgesehen, Herrn Marco Hammann erneut als stellvertretenden  Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Dornbusch für weitere sechs Jahre ab dem 01.03.2019 vorzuschlagen  

Die gemäß § 20 Abs. 3 Nds. Brandschutzgesetz für die Ernennung zum stellvertretenden Ortsbrandmeister erforderlichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen werden von Herrn Hammann erfüllt. Herr Hammann bekleidet das Amt des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Dornbusch seit dem 01.03.2013.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Marco Hammann, geb. 27.05.1975, wohnhaft Alter Kirchenweg 11, 21706 Drochtersen, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ab 01.03.2019 für eine Amtszeit von sechs Jahren erneut zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Dornbusch zu ernennen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Marco Hammann, geb. 27.05.1975, wohnhaft Alter Kirchenweg 11, 21706 Drochtersen, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ab 01.03.2019 für eine Amtszeit von sechs Jahren erneut zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Dornbusch zu ernennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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11. Wertgrenzenbeschluss gemäß § 12 Abs. 1 KomHKVO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.11.2018 ö 7
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 12
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 11

Sachverhalt

Gemäß § 12 Abs. 1 der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) soll, bevor Investitionen von erheblicher Bedeutung oberhalb einer von der Kommune festgelegte Wertgrenze beschlossen werden, durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.
Bisher wurde eine solche Wertgrenze in der Gemeinde Drochtersen noch nicht festgelegt.
Mit Schreiben vom 24.04.2018 weist der Landkreis Stade alle kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden darauf hin, dass für die nächstjährige Haushaltsplanung (2019) eine Verpflichtung besteht, eine Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung festzulegen. Diese Festlegung hat durch Ratsbeschluss zu erfolgen – ein Satzungserfordernis besteht nicht.
Die Entscheidung über die Höhe von Investitionen mit erheblicher finanzieller Bedeutung obliegt den Kommunen. Zur Bemessung wird kein einheitliches Verfahren vorgegeben.
Der Landkreis Stade selbst hat folgende Wertgrenzen festgesetzt:
Für unbewegliches Vermögen:        500.000 €
Für bewegliches Vermögen und Investitionszuweisungen:        150.000 €
Es ist zu beachten, dass diese Wertgrenzen auch mit den Personalressourcen vereinbar sein sollten. Es erscheint daher sinnvoll, solche Berechnungen aufgrund des Umfanges der jeweiligen Maßnahme ggf. etwa von den die Ausschreibung begleitenden Architekten-/Ingenieurbüros erstellen zu lassen, was allerdings zu  weiteren Kosten führen würde.
Die Wertgrenze sollte daher nicht zu niedrig angesetzt werden. Allerdings ist die Wertgrenze auch so auszugestalten, dass nicht alle von der Kommune vorgesehenen Investitionen unterhalb dieser Grenze liegen und damit grundsätzlich Wirtschaftlichkeitsvergleiche ausgeschlossen werden.
In Anlehnung an die Festsetzungen beim Landkreis Stade sollte die Wertgrenze auch für die Gemeinde Drochtersen entsprechend festgesetzt werden:
Für unbewegliches Vermögen:        500.000 €
Für bewegliches Vermögen und Investitionszuweisungen:        150.000 €
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 wären so beispielsweise die geplanten wesentlichen Investitionen „Erschließung Wohngebiet Assel“ sowie der „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Drochtersen“ betroffen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:
Die Wertgrenze, ab der gemäß § 12 Abs. 1 KomHKVO eine Investition zur Durchführung eines Wirtschaftlichkeitsvergleiches als erheblich anzusehen ist, für Investitionen im Bereich des unbeweglichen Vermögens auf 500.000 € und für Investitionen im Bereich des beweglichen Vermögens und für Investitionszuweisungen auf 150.000 € festzusetzen.

Diskussionsverlauf

Nach einer kurzen Erläuterung durch den Bürgermeister wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:
Die Wertgrenze, ab der gemäß § 12 Abs. 1 KomHKVO eine Investition zur Durchführung eines Wirtschaftlichkeitsvergleiches als erheblich anzusehen ist, für Investitionen im Bereich des unbeweglichen Vermögens auf 500.000 € und für Investitionen im Bereich des beweglichen Vermögens und für Investitionszuweisungen auf 150.000 € festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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12. 9. Änderung Schmutzwasserabgabensatzung – Gebührenneukalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 06.11.2018 ö 6
Verwaltungsausschuss 19/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 14.11.2018 11
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 12

Sachverhalt

Ende 2015 wurde für die Jahre 2016 bis 2018 eine Gebührenkalkulation für die Schmutzwasserabgabe vorgelegt, in deren Folge ein entsprechender Satzungsbeschluss (8. Änderungssatzung) erging.

Nunmehr wird – entsprechend § 5 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) - eine Neukalkulation für den Zeitraum von 2019 bis 2021 vorgelegt, die in Form der neuen Mengengebühr in Höhe von 2,78 € / m³ (bisher 2,70 € / m³) in der zu beschließenden 9. Änderungssatzung zur Schmutzwasserabgabensatzung aufgeht und zur Beschlussfassung empfohlen wird – siehe Anlagen.

Hinweise zur Kalkulation
Rücklage
Im Laufe des aktuellen Kalkulationszeitraumes (2016 bis 2018) wird zum Jahresende 2018 nach derzeitigem Stand eine Gebührenrücklage in Höhe von rund 18.100 € erwartet, die im neu zu kalkulierenden Zeitraum (2019 bis 2021) wieder abzubauen ist. Die Gebührenrücklage ist dadurch entstanden,

dass Aufgrund der aktuellen Zinslage fallen für die voraussichtlich bestehende Rücklage keine Zinserträge an.

Grundpreis
Im Jahr 2018 stieg entsprechend der vertraglichen Regelung der an den Vertragspartner zu entrichtende Grundpreis um jährlich 30.000 €/ netto an. Die nächste Erhöhung des Grundpreises (alle 5 Jahre) steht erst im Jahr 2023 an, so dass in den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 keine vertragliche Erhöhung des Grundpreises fällt.

Mengengebühr
Seitens der Verwaltung wird die Festlegung der Mengengebühr in Höhe von
2,78 / m3 empfohlen. Die beigefügte Kalkulation zeigt auf, dass mit steigenden Kosten zu kalkulieren ist. Bei der empfohlenen Gebührenhöhe würde es sich um eine Steigerung von ca. 2,96 % handeln.

Die steigenden Kosten lassen sich insbesondere ab dem Jahr 2020 mit wesentlichen Investitionen seitens der EWE begründen, die zu erhöhten Abschreibungen führen. Hier sind z.B. umfangreiche Investitionen an der Maschinen- und Bautechnik der Abwasserbeseitigungsanlage in Drochtersen geplant.

Beispiel zur Auswirkung der Gebührenerhöhung
Zur Veranschaulichung kann folgendes Beispiel dienen. Verbraucht ein Haushalt jährlich 100 Kubikmeter Wasser/ Abwasser, so fallen Mehrkosten in Höhe von 8 € an, das entspricht 0,67 €/ Monat.

Allgemeiner Hinweis zur Entwicklung der Gebühr
Zurückblickend auf den Zeitraum ab Einführung des Euro hat sich die Abwassergebühr wie folgt entwickelt:

Ab 2001                Grundgebühr 43,20 €                        Mengengebühr 2,30 €/ m3
Ab 2005                Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,20 €/ m3
Ab 2010                Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,05 €/ m3
Ab 2013                Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,55 €/ m3
Ab 2016                Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,70 €/ m3

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in den Jahren von 2010 bis einschließlich 2015 eine Gebührenrücklage von ca. 512.000 € durch eine niedrig gehaltene Mengengebühr abgebaut wurde.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die im 1. Entwurf vorliegende 9. Änderungssatzung zur Schmutzwasserabgabensatzung .

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert die in der Vorlage aufgeführte Vergleichsberechnung, die aufzeigt, dass bei einem Verbrauch von 100 m³/Jahr Mehrkosten von 8 €/Jahr entstehen.

Des Weiteren verweist er auf die aktuelle Berichterstattung zur Abrechnung in der Stadt Cuxhaven. Es wurde ein Gespräch mit der EWE Wasser geführt. Die Prüfungen laufen noch und es wird anschließend ein Prüfbericht für die Abrechnung der Kläranlage Drochtersen vorgelegt. In einem persönlichen Gespräch  (voraussichtlich im Januar 2019) sollen die Abrechnungen im Detail erläutert werden. Voraussichtlich wurden die Abrechnungen zwischen der EWE Wasser und der Gemeinde Drochtersen korrekt erstellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im 1. Entwurf vorliegende 9. Änderungssatzung zur Schmutzwasserabgabensatzung .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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13. Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 13

Sachverhalt

Anmerkung der Verwaltung:
Diese für die Sitzung des Gemeinderates neu erstellte Vorlage beinhaltet die aktualisierten Stände. Dem zeitlichen Ablauf entsprechende Stände zu den jeweils stattgefundenen Sitzungen sowie die zu den Zeitpunkten geltenden Anlagen sind den entsprechenden Sitzungen zu entnehmen. Dies waren zuletzt die Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 06.11.2018 sowie die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 14.11.2018.

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 04.09.2018 eingebracht.
Neben den Beratungen in den Fraktionen fanden die Sitzungen der Fachausschüsse sowie des Verwaltungsausschusses mittlerweile statt. In diesen haben sich Änderungen zum 1. Entwurf ergeben. Daneben wurden seitens der Verwaltung neue Erkenntnisse eingearbeitet. Über das zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 06.11.2018 zur Verfügung gestellte Änderungspapier können die Veränderungen, die mittlerweile durch Beschlüsse des Verwaltungsausschusses am 14.11.2019 festgestellt wurden, nachvollzogen werden.
Im Kern sind insbesondere folgende Änderungen (mit Bezug auf den 1. Entwurf) im Ergebnishaushalt zu nennen:

-              Änderung Schlüsselzuweisungen (+ 147.000 €),
-              Veränderungen bei den Realsteuern durch Beibehaltung der Hebesätze (+ 189.800 €),
-              Änderung bei der Kreisumlage (- 260.900 €),
-              Umsetzung der LOB (+ 94.800 €),
-              Sanierung WC-Container Krautsand (+20.000 €),
-              höhere Beteiligung des Landkreises an den Kinderbetreuungskosten (+ 45.500 €),
-              Anschaffung iServ an der Grundschule Assel (+ 8.500 €),
-              Anschaffung Mobiliar für die Grundschule Dornbusch (+ 28.200 €),
-              verkehrsberuhigende Maßnahmen (+ 41.500 €)
-              Aufwertung der Spielplätze (+ 45.000 €)
-                         Verwendung der Steuermehreinnahmen (Gebäudeunterhaltung + 172.100 €,  Straßenunterhaltung + 123.400 €),
-              Austausch Stiefel Feuerwehren (25.000 €),
-              vorsorglich eingestellte Personalkosten für eine zusätzliche Stelle für den Bauhof
(+ 56.300 €),
-              Überprüfung Leistungsfähigkeit Pumpwerk Fuchsgang (+ 16.000 €),
-              Ausweitung der Vereinsförderung (+ 10.000 €) und
-              Etat Kulturscheune (+ 5.000 €).
Mit Blick auf den Finanzhaushalt und die Investitionstätigkeit lassen sich die insbesondere noch folgenden Änderungen hinzufügen:

-              Erwerb und Erschließung Neubaugebiet „Assel – Am Friedhof“ (+ 2.024.000 €),
-              Einzahlungen Grundstücksverkäufe Baugebiet „Assel - Am Friedhof“ (+ 728.500 €)
-              Neubau Feuerwehrgerätehaus Drochtersen (+ 3.850.000 € verteilt auf die Jahre 2019  und 2020),
-              Umbau Feuerwehrgerätehaus Hüll (+ 300.000 €),
-              Auszahlungen und beantragte Zuwendungen für (Teil-)Sanierung Draackenstieg und Landernweg (im Saldo verbleibende Mehrauszahlungen i.H.v. 356.500 €),
-              Neubau der Dornbuscher Hafenstraße (+ 226.000 €),
-              Neubau Fußgängerbrücke Asseler Schleusenfleth (+ 100.000 €),
-              vorsorglich eingestellte Mittel für Ersatzbeschaffung eines Kompakt-Traktors für den Bauhof (+ 60.000 €) und
-              Vereinszuschuss Reit- und Fahrverein Südkehdingen (14.200 €).

Weitergehende Erläuterungen hierzu sind den Vorlagen für und Protokollen über die Sitzungen der Fachausschüsse und des Verwaltungsausschusses zu entnehmen.
Über Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2020 wird es der Gemeinde möglich sein, Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen im Bereich Schulerweiterung der Elbmarschenschule und (Fortsetzung) Neubau Feuerwehrgerätehaus Drochtersen einzugehen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 4.514.500 €.
Eine Gesamtausfertigung des aktuellen Haushaltsentwurfes incl. Haushaltssatzung und sämtlicher Anlagen wird den Mitgliedern des Gemeinderates (und der Öffentlichkeit) im Vorwege der Ratssitzung über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Im Stellenplan ergeben sich neben Anpassungen im Bereich der Kindertagesstätten (z.B. bedingt durch Erhöhung von Arbeitszeiten durch Übernahme von Vertretungstätigkeiten) Änderungen bezogen auf den Bereich Verwaltung und Bauhof. Die jeweils eingearbeiteten Vollzeitstellen werden im Jahr 2019 erst nach Freigabe aufgrund entsprechender Gremienberatung besetzt und sind somit zunächst gesperrt.

In der Gesamtbetrachtung lässt sich feststellen, dass der Gemeinderat für das Jahr 2019 einen Haushalt verabschieden kann, der einen Überschuss (101.900 €) ausweist. Während die Kreditaufnahme bei 3.464.000 € liegt, erwirtschaftet die Gemeinde aus dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (+ 1.128.400 €) die Tilgung der bestehenden Kredite (325.500 €), was einen Hinweis auf die vorliegende Leistungsfähigkeit gibt.
Die Zahlen und Prognosen der mittelfristigen Finanzplanung zeigen daneben auf, dass auch weiterhin mit positiven Haushalten gerechnet werden kann. Dies ist angesichts der anstehenden Projekte und Infrastrukturvorhaben ein wichtiger und aus finanzieller Sicht notwendiger Indikator.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan 2019 mit den vorliegenden Änderungen.

Diskussionsverlauf

Eingangs bedankt der Ratsvorsitzende sich bei den Ratsmitgliedern für die sachliche und gute Zusammenarbeit. Vor allen Dingen spricht er seinen Dank an den Bürgermeister und die Verwaltung für die frühzeitige Aufstellung des Haushaltsplans 2019 aus.
Der Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, Herr Kai Schildt, erklärt, dass der erste Entwurf des Haushaltsplanes 2019 nur ein Grundgerüst war. Das Haushaltsvolumen beträgt nach den Beratungen rund 20 Millionen Euro, Investitionen werden in einer Größenordnung von rund 6 Millionen Euro getätigt. Die Kreditaufnahme wird auf rund 3,5 Millionen Euro festgesetzt. Herr Schildt erläutert im weiteren Verlauf die einzelnen Maßnahmen (u. a. Neubau Feuerwehrgerätehaus Drochtersen, Umbau Feuerwehrgerätehaus Hüll, Neubaugebiet Assel). Er verweist darauf, dass mit den Steuermehreinnahmen seit 2014 die Infrastruktur (Straßen und Gebäude) verbessert wurde und es in der Gemeinde Drochtersen keine Straßenausbaubeitragssatzung gibt. Aus seiner Sicht ist der Haushalt für das Haushaltsjahr 2019 innovativ.
Der Kämmerer, Herr Michael Krüger, dankt den Ratsmitgliedern für die disziplinierte und konstruktive Beratung. Auch er verweist auf die Entwicklung des Haushaltsvolumens und darauf, dass die Gemeinde Drochtersen die Kredite bedienen kann. Die Leistungsfähigkeit ist gegeben. Für die nächsten Jahre ist ein solides Planen und Wirtschaften erforderlich, da auch das Thema Hallenbadsanierung noch im Raum steht. Hierzu hat der Fördermittelgeber mitgeteilt, dass die Fördermittel von 100 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro erhöht werden soll. Gleichzeitig gibt es jedoch auch neue Antragsfristen.
Das Ratsmitglied Jens Schütt macht deutlich, dass der Haushalt 2019 etwas Besonderes ist. Einen solchen Umfang hatte ein Haushalt bisher nicht. Die Beschlüsse haben einen strategischen Charakter im Hinblick auf u. a. Bau- und Gewerbegebiete, Kindergarten Fasanenweg, Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern, Vereinszuschüsse, Feuerwehrgerätehäuser Drochtersen und Hüll, Sanierung von Gemeindestraßen. Die Gemeinde Drochtersen gibt viel Geld aus und geht besondere Verpflichtungen ein. Viele Gemeinden investieren, so dass auch etwas Geduld bei der Ausführung mitgebracht werden muss. Der jetzige Schuldenstand lässt Investitionen zu. Abschließend bedankt auch er sich für die gute Zusammenarbeit.
In den allerwesentlichsten Punkten herrscht große Übereinstimmung, erklärt das Ratsmitglied Cornelius van Lessen (Ausnahme u. a. WC-Container auf Krautsand). Aus seiner Sicht werden die Ausgaben für das Feuerwehrgerätehaus Drochtersen und das Baugebiet in Assel im Jahr 2019 nicht getätigt werden können. Bei der Aufgabe des Brandschutzes handelt es sich um eine Pflichtaufgabe. Diese Aufgabe bindet Haushaltsmittel in Höhe von rund 4,1 Millionen Euro. Der Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses in Drochtersen hätte bereits vor 13 Jahren erfolgen können.
Ebenso sollten die Realsteuern wieder reduziert werden. 1013 Gemeinden und Städte gibt es in Niedersachsen. Davon erheben lediglich 44 Kommunen höhere Gewerbesteuern. Im Landkreis Stade sind die Hebesätze relativ hoch. Einen neuen Antrag auf Reduzierung der Realsteuern wird die FWG Drochtersen heute nicht stellen. Im neuen Jahr sollten gemeinsame Gespräche zwischen den Fraktionen und der Verwaltung geführt werden, um die konsequente Umsetzung der Hallenbadsanierung und über Nachverdichtung von Altbaugebieten zu besprechen.
Das Ratsmitglied Heino Baumgarten erklärt, dass der Gemeinderat Verantwortung und Mut bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2019 gezeigt hat. Die Gemeinde hat sich in vielen Bereichen positiv weiterentwickelt (z. B. Ortskernsanierung, Bauplätze, Schulstandort, Kitabereich). Die steigende Verschuldung ist verantwortbar. Ebenso hebt er positiv hervor, dass wieder frühzeitig der Haushalt aufgestellt wurde und die Gemeinde somit schnell handlungsfähig ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan 2019 mit den vorliegenden Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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14. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 14

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden gemäß der Tischvorlage.

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Spenden vor.

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15. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 15
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15.1. Gleichstellungsbeauftragte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 15.1

Diskussionsverlauf

Die Gleichstellungsbeauftrage berichtet von der Aktion “Frauenrechte sind Menschenrechte”.

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15.2. EWE Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 15.2

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung haben Signale erreicht, dass möglicherweise eine Aktion der EWE gestartet wird, so dass Grundstückseigentümer, unabhängig von der Anschlusslänge, zu einem Aktionspreis von 399 € bis zum 31.0 1.2019 an das Netz der EWE angeschlossen werden können.

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15.3. Gestattungsvertrag Windkraft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 15.3

Diskussionsverlauf

Das Landgericht Stade hat am 20.11.2018 festgelegt, dass ein weiteres Gutachten zur Wertermittlung einzuholen ist.

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15.4. Geplanter Torfabbau Aschhorn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 15.4

Diskussionsverlauf

Am 0 7.12.2018 findet um 13.00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Euflor Humuswerk, Aschhorn 11 b, statt (siehe Anlage).

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15.5. Glücksschweinaktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 15.5

Diskussionsverlauf

Der Verkauf der Glücksschweine findet am 31.12.2018. Eine Benachrichtigung per E-Mail erfolgt noch.

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15.6. Abnahme Baumaßnahme Ortsdurchfahrt Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 15.6

Diskussionsverlauf

Die Abnahme der Baumaßnahme „3. Bauabschnitt Ortskernsanierung Drochtersen - Ortsdurchfahrt –„ findet am 30.11. um 9.00 Uhr statt. Treffpunkt: Rathaus.

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15.7. Rahmenplan 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 15.7

Diskussionsverlauf

Es wurde wieder ein Sitzungskalender für das Jahr 2019 erstellt. Dieser wird diesem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Ausschussvorsitzenden und der Ratsvorsitzende sind aufgefordert, sich bei Änderungswünschen umgehend zu melden.

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15.8. Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 15.8

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt nachfolgende Termine/Terminänderungen mit:

01.12.2018        Eröffnung Kunstmarkt 11.00 Uhr
08.12.018        Eröffnung Weihnachtsmarkt Assel, 15.00 Uhr
14.12.2018        Eröffnung Weihnachtsmarkt Drochtersen, 16.00 Uhr
10.12.2018        Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus entfällt
11.12.2018        Ausschuss für Bau und Verkehr entfällt
19.12.2018        Verwaltungsausschuss am 19.12.2018, 19.00 Uhr
13.01.2019        Neujahrsempfang, 10.30 Uhr

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16. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 16

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Anträge vor und es werden keine Anfragen gestellt.

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17. Schließung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 28.11.2018 ö 17

Sachverhalt

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um           Uhr.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende  schließt die öffentliche Sitzung um 20.10 Uhr.

Datenstand vom 16.01.2019 08:43 Uhr