Datum: 08.05.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kehdinger Bürgerhaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 07.03.2018
4 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
5 Strandverordnung der Gemeinde Drochtersen
6 Bebauungsplan Nr. 12, 10. Änderung “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) a )Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b) Satzungsbeschluss Bebauungsplanänderung
7 Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
8 Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ (Gesamtabwägungsbeschluss) b) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung
9 Grundstücksverkauf „Im Rönnefeld“ (Gemarkung Hüll, Flur 4, Flurstück 47/36, Größe 1.093 qm)
10 Annahme von Spenden
11 Bericht des Bürgermeisters
11.1 Einrichtung einer neuen Telefonanlage
11.2 Sperrung der Seglerstraße
11.3 Sitzungstermine bis zur Sommerpause
12 Anträge und Anfragen
13 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 20180508 Niederschrift Rat.pdf
Download Einladung.pdf

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 08.05.2018 ö 1

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.


Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung merkt der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn an,   dass er auf  eine gute, nach der Geschäftsordnung orientierte Sitzung des Gemeinderates  Wert legt.

zum Seitenanfang

2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 08.05.2018 ö 2

Diskussionsverlauf

Im Namen der Initiative „LeinenLos an der Elbe“ bezeichnet Herr Uwe Remstedt die seitens der Politik überarbeitete Strandverordnung als sehr gute Lösung für alle Beteiligten und richtet die Bitte an den Rat, diesem neuen Entwurf so zuzustimmen.

zum Seitenanfang

3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 07.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 08.05.2018 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 07.03.2018.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 07.03.2018 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0, Enthaltungen: 4

zum Seitenanfang

4. Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 08.05.2018 ö 4

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff weist darauf hin, dass sich im Hinblick auf die letzte Sitzung des Verwaltungsausschusses die meisten Tagesordnungspunkte auf der heutigen Agenda zur Sitzung des Rates befinden.
Die Annahme der vorliegenden Wohnbaulandanalyse über Wohnbauflächen in Drochtersen, die Benennung von Haupt- und Hilfsschöffen bzw. Jugendschöffen sowie die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Kulturscheune waren des Weiteren Gegenstand der Beratungen im Verwaltungsausschuss.

zum Seitenanfang

5. Strandverordnung der Gemeinde Drochtersen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 14.03.2018 ö 6
Verwaltungsausschuss 13/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 24.04.2018 5
Gemeinderat 08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 08.05.2018 ö 5

Sachverhalt

Die Neufassung der Strandverordnung der Gemeinde Drochtersen wurde am 14. März 2018 durch den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus beraten.
Die dort festgelegten Änderungen sind in den Entwurf der Neufassung geflossen (s. Anlage).
Am 17. April 2018 erfolgt eine Begehung unter Beteiligung der Fraktionsvorsitzenden und weiteren Personen, um die Situation noch einmal zu erörtern.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Neufassung der Strandverordnung.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert, dass die Neufassung der Strandverordnung am 14.03.2018 im Fachausschuss öffentlich beraten wurde. Zwischen den Fraktionsvorsitzenden, der Verwaltung und weiteren Beteiligten wurde im Anschluss eine Begehung vor Ort durchgeführt. Die weitere Beratung erfolgte dann am 24.04.2018 im Verwaltungsausschuss. Die Ergebnisse der Beratungen sind im Anschluss in den neuen Entwurf der Strandverordnung eingeflossen und einige Änderungen eingetreten.
Anhand von Planunterlagen erklärt der Bürgermeister den Geltungsbereich der Strandverordnung, der sich auf einer Länge von ca. 1.250 m auf den Abschnitt ab Höhe Pappelwald linksseitig des Anlegers bis zum Wohnmobilstellplatz rechtsseitig bezieht einschließlich der vorgelagerten Sand- und Wattflächen. Die Geltungsdauer umfasst nunmehr den Zeitraum vom 01.03. – 31.10. eines jeden Jahres. Ganztägig, und nicht wie in der Vergangenheit von 09.00 – 20.00 Uhr, ist in diesem Bereich das Mitführen von Hunden untersagt. Ausgenommen vom Verbot sind der befestigte Weg zum Anleger, der Zugangssteg und der Anleger selber. Hier sind die Hunde anzuleinen ebenso wie auf dem Deichwanderweg.
Über dieser Strandverordnung steht die vom Land vorgegebene Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 01.04. – 15.07.
Als Oberdeichgraf des Deichverbandes Südkehdingen weist Ratsherr Dr. Albert Boehlke unter Bezugnahme auf den § 2 (3) der Strandverordnung darauf hin, dass das Mitführen von angeleinten Hunden auf dem Deich-Wanderweg nur geduldet und nicht erlaubt ist.
Der Hundestrand wird auf 450 m Richtung Pappelwald ausgeweitet. Hunde sind bis dort angeleint mitzuführen. Rechts des Anlegers sind Hunde verboten.
Der Bürgermeister teilt mit, dass zeitnah an allen 6 Deichtreppen, an den Parkscheinautomaten sowie am Zugang zum Ruthenstrom eine entsprechende Beschilderung erfolgen wird und an diesen Stellen gleichzeitig Mülleimer und Hundekotbeutel vorgehalten werden.
Ratsherr Marc Hagenah stellt für die CDU-Fraktion fest, dass sich alle Fraktionen intensiv unter Beteiligung von Gewerbetreibenden, Vermietern, DLRG und mit Vertretern der Initiative LeinenLos an der Elbe mit der Strandverordnung auseinandergesetzt haben und mit dem vorliegenden Entwurf der Strandverordnung ein guter Kompromiss geschaffen wurde. Eine deutliche Beschilderung ist seiner Meinung dringend erforderlich.
Für die FWG-Fraktion hält der Vorsitzende Cornelius van Lessen die Ausweitung des Hundestrandes für untragbar. Menschen ohne Hund sind aus seiner Sicht unterrepräsentiert. Das Tabu für Hunde rechtsseitig des Anlegers sollte aus seiner Sicht ganzjährig gelten. Er vertritt die Auffassung, dass ein völliges Ungleichgewicht zwischen Hundehaltern und Besuchern ohne Hund besteht. Seine Fraktion lehnt aus diesem Grunde die im Entwurf vorliegende Strandverordnung ganz entschieden ab.
Die SPD-Fraktion hält die gefundene Lösung nach Aussage des Ratsherrn Kai Schildt für sehr gut. Er verweist darauf, dass der Bereich Tourismus auch im zu erstellenden Leitbild für die Gemeinde Drochtersen Berücksichtigung findet. Vermieter von Ferienwohnungen sollten ihre Gäste hinreichend im Hinblick auf die Nutzung des Strandbereiches informieren. Dies könnte durch Flyer erfolgen.
Aus Sicht des CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Schütt wurde nach einem langwierigen Prozess mit dem Entwurf der Strandverordnung ein gutes Ergebnis präsentiert und klarere Regelungen getroffen. Vorrang hat nach wie vor der Mensch, für Hundehalter wurden großzügige Regelungen erarbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Neufassung der Strandverordnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3, Enthaltungen: 2

zum Seitenanfang

6. Bebauungsplan Nr. 12, 10. Änderung “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) a )Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b) Satzungsbeschluss Bebauungsplanänderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 14.03.2018 ö 5
Verwaltungsausschuss 13/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 24.04.2018 4
Gemeinderat 08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 08.05.2018 ö 6

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in der Sitzung am 20.12.2017 u. a. die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 12, 10. Änderung “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 15.01. bis 19.02.2018.

Allgemeine Ziele und Zwecke:
Auf der Fläche, die bisher mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte versehen ist, soll nunmehr die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse wird auf ein Vollgeschoss und die Grundflächenzahl auf 0,4 festgesetzt. Die Mindestgröße der Baugrundstücke beträgt 600 qm. Insoweit können 3 bis 4 Wohngebäude ermöglicht werden. Je Wohngebäude sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist aus der beigefügten Auflistung zu entnehmen. Für die Planung ergeben sich danach keine Änderungserfordernisse.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12, 10. Änderung  “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ einzuarbeiten.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12, 10. Änderung “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ mit der Begründung wird angenommen und der Bebauungsplans Nr. 12, 10. Änderung “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 (nebst Begründung) mit den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung wird als Satzung (§10 BauGB) beschlossen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert den Anwesenden anhand von Planunterlagen, dass das betroffene Grundstück gegenüber der Grundschule bislang mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte versehen war und derzeit dahingehend überplant wird, dass eine Ausweisung als allgemeines Wohngebiet festgesetzt wird. Der Bau von 3 - 4 Wohngebäuden mit einer Mindestgröße von 600 m² ist geplant . Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes erfolgte in der Zeit vom 15.01. bis 19.02.2018. Am heutigen Tag soll nunmehr der Satzungsbeschluss erfolgen.  

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:
  1. Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12, 10. Änderung  “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt:
b)  Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12, 10. Änderung “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ mit der Begründung wird angenommen und der Bebauungsplans Nr. 12, 10. Änderung “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 (nebst Begründung) mit den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung wird als Satzung (§10 BauGB) beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

7. Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23.04.2018 ö 5
Verwaltungsausschuss 13/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 24.04.2018 7
Gemeinderat 08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 08.05.2018 ö 7

Sachverhalt

Für die Erschließung des Baugebietes Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld – Sietwende“ (siehe hierzu auch Tagesordnungspunkt 4) ist ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen. Der Vertragsentwurf liegt der Vorlage anbei. Der Vertragsentwurf wurde mit der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Semrau & Kollegen (Frau Gremmel – Fachanwältin für Verwaltungsrecht) sowie dem Vorhabenträger eingehend abgestimmt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:
Mit dem Erschließungsträger (Firma Karl-Heinz Bernhardt GmbH, Ostener Straße 5, 21737 Wischhafen, vertreten durch Ulf Bernhardt) ist der vorliegende Vertragsentwurf abzuschließen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff berichtet, dass die FWG mit E-Mail vom 03.05.2018 beantragt hat, dass die Gemeinde sich mit 10 % an den beitragsfähigen Erschließungskosten beteiligt und entsprechende Haushaltsmittel bereitstellen sollte. Unter Bezugnahme auf § 13 des Erschließungsvertrages kritisiert die FWG-Fraktion weiterhin, dass gem. Abs. 2 der Erschließungsträger einen deutlich höheren Kaufpreis als 108,-- €/m² verlangen kann. Desweiteren wird bemängelt, dass zukünftige Bauinteressenten zwingend mit der Fa. Bernhardt einen Bauvertrag zu unterzeichnen haben. Der Erschließungsvertrag  sollte entsprechend angepasst bzw. ergänzt werden.
Nachdem die Verwaltung sich mit den Anträgen beschäftigt hat, erklärt der Bürgermeister, dass ein Erschließungsvertrag erforderlich ist, wenn die Gemeinde Grundstücke nicht selber veräußert und erschließt.
Aus haushaltsrechtlicher Sicht wird es kritisch gesehen, wenn entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 10 % der beitragsfähigen Erschließungskosten eingestellt werden sollen. Der Bürgermeister schlägt vor, § 13 (2) des Erschließungsvertrages zu streichen.
Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen stimmt diesen Vorschlag zu. Er macht deutlich, dass der Kaufpreis gedeckelt werden sollte. In dieser Form ist ein Kaufpreis von 108,--/m² historisch hoch.
Für die CDU-Fraktion stellt der Vorsitzende Jens Schütt fest, dass die Förderung von jungen Familien vorangestellt werden muss und in allen Ortsteilen der Gemeinde Drochtersen Grundstücke vorzuhalten sind. Die Rahmenbedingungen zur Förderung der Infrastruktur müssen geschaffen werden.
Ratsherr Kai Schildt unterstreicht für die SPD-Fraktion die Ausführungen seines Vorredners und freut sich, dass nunmehr im Ortskern weitere Baugrundstücke entstehen und für Familien entsprechende Angebote geschaffen werden. Er weist darauf hin, dass sich die Erschließungskosten in den letzten Jahren deutlich nach oben verändert haben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:
Mit dem Erschließungsträger (Firma Karl-Heinz Bernhardt GmbH, Ostener Straße 5, 21737 Wischhafen, vertreten durch Ulf Bernhardt) ist der vorliegende Vertragsentwurf mit der dargestellten Änderung (§ 13 (2) wird gestrichen), abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

8. Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ (Gesamtabwägungsbeschluss) b) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23.04.2018 ö 4
Verwaltungsausschuss 13/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 24.04.2018 6
Gemeinderat 08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 08.05.2018 ö 8

Sachverhalt

Ziele/Anlass der Planung
Frau Zieger und Frau Maydorn sind derzeit Eigentümerinnen des Flurstücks 90/3 (Flur 7, Gemarkung Drochtersen), welches sich nördlich des Friedhofes von Drochtersen befindet. Diese Fläche ist im derzeit geltenden Bebauungsplan Nr. 9 „Deichfeld – Sietwende“ als Friedhofserweiterungsfläche (öffentliche Grünfläche, Friedhöfe) dargestellt.
Die vorgenannte Fläche wird nunmehr an die Baufirma Karl-Heinz Bernhardt veräußert und die Firma Bernhardt wird zukünftig als Vorhabenträger fungieren. In Abstimmung mit der Gemeinde Drochtersen soll in diesem Bereich Wohnnutzung in zentraler Lage realisiert werden. Auf einer Fläche von ca. 9.500 m² können ca. 10 neue Grundstücke entstehen. Das Maß und die Art der baulichen Nutzung sollen sich an die umliegende Bebauung richten. Es besteht die Nachfrage nach innerörtlichen Ein- bis Zweifamilienhausgrundstücken in Drochtersen, so dass Bedarf für eine Bauleitplanung gesehen wird. Eine entsprechende Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 9 „Deichfeld – Sietwende“ ist erforderlich.
Angedacht ist, dass die an der an alten Deichlinie gelegenen Grundstücke die Anschrift „An der Deichlücke“ und die mittels der neuen Erschließungsstraße zu erreichenden Grundstücke die Anschrift „Mittelweg“ erhalten werden.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in seiner Sitzung am 14.06.2016 (nach Vorbereitung durch den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 13.06.2016) beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9, 5. Änderung “Deichfels- Sietwende“ nebst Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen und die entsprechenden Behörden zu beteiligen.
In der Zeit vom 27.06.2016 bis einschließlich 08.08.2016 lagen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 22.06.2016 bis einschließlich 01.08.2016 durchgeführt.
Die im Auslegungs-/Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen mit erstellter Abwägung und entsprechenden Abwägungsbeschlüssen sind der Vorlage beigefügt.

Die Erstellung eines Umweltberichtes war in diesem Verfahren nicht notwendig.
Die entsprechenden Planunterlagen/Stellungnahmen werden in der Sitzung durch das Planungsbüro Cappel+Kranzhoff vorgestellt/erläutert werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:

a)        Gesamtabwägungsbeschluss
Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

b)        Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert, dass es sich hierbei um den dazugehörigen Bebauungsplan zum vorangegangenen Erschließungsvertrag mit der Fa. Bernhardt handelt. Heute erfolgt der entsprechende Satzungsbeschluss.
Auf Anfrage des Ratsherrn Markus Wrage, ob ein Überwegerecht für die nicht verkauften Parzellen vorliegt und auf seinen Hinweis bezüglich der Problematik bei der Regenentwässerung, erläutert der Bürgermeister, dass die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke über den vorhandenen Räumstreifen an die Grundstücke gelangen und eigenverantwortlich für die Entwässerung sind.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:

a)        Gesamtabwägungsbeschluss
Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt:
b)        Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

9. Grundstücksverkauf „Im Rönnefeld“ (Gemarkung Hüll, Flur 4, Flurstück 47/36, Größe 1.093 qm)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 23.04.2018 ö 6
Verwaltungsausschuss 13/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 24.04.2018 8
Gemeinderat 08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 08.05.2018 ö 9

Sachverhalt

Das o. g. Flurstück steht im Eigentum der Gemeinde Drochtersen und ist derzeit im Bebauungsplan Nr. 18 A „Drochtersen – Ortschaft Hüll“ als Kinderspielplatz festgesetzt. Des Weiteren befindet sich auf einem kleinen Teilstück des Flurstücks eine Schmutzwasserpumpenanlage.

Nunmehr beantragen die direkten Nachbarn (Familie Gerd Schütt, Im Rönnefeld 9 A und Familie Michael Blohm, Gehrden 24 A) den Kauf der Fläche. Bisher wurde die Fläche an die vorgenannten Familien zur Nutzung und Pflege verpachtet.

Nach Rücksprache mit der EWE-Wasser GmbH, müsste das vorhandene SW-Pumpwerk aus der Fläche herausgemessen werden. Die Kosten sind durch die Erwerber zu tragen.

Als Grundstückspreis werden wie im I. Bauabschnitt „Kleine Rönne“ 27,10 €/qm geboten.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, das noch zu vermessende Flurstück 47/36 (Gemarkung Hüll, Flur 4) zu einem Preis von 27,10 €/qm an die Grundstücksgemeinschaft Schütt/Blohm zu verkaufen. Die Notar-/Gerichtskosten und die Vermessungskosten (für die Fläche des Schmutzwasserpumpenwerks) sind von den Erwerbern zu tragen.

Diskussionsverlauf

Vom Bürgermeister wird die Lage des betroffenen Grundstückes auf entsprechendem Kartenmaterial dargestellt. Das sich im Eigentum der Gemeinde Drochtersen befindliche Flurstück ist derzeit als Kinderspielplatz festgesetzt und soll nunmehr an eine Grundstücksgemeinschaft veräußert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das noch zu vermessende Flurstück 47/36 (Gemarkung Hüll, Flur 4) zu einem Preis von 27,10 €/qm an die Grundstücksgemeinschaft Schütt/Blohm zu verkaufen. Die Notar-/Gerichtskosten und die Vermessungskosten (für die Fläche des Schmutzwasserpumpenwerks) sind von den Erwerbern zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

10. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 08.05.2018 ö 10

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden gemäß der Tischvorlage.

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Spenden vor.

zum Seitenanfang

11. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 08.05.2018 ö 11
zum Seitenanfang

11.1. Einrichtung einer neuen Telefonanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 08.05.2018 ö 11.1

Diskussionsverlauf

Da die Telefonanlage der Gemeindeverwaltung erneuert wird, kann es in der Zeit vom 16. – 17.05.2018 zu Einschränkungen bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen.

zum Seitenanfang

11.2. Sperrung der Seglerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 08.05.2018 ö 11.2

Diskussionsverlauf

Am Himmelfahrtstag erfolgt wie in den Vorjahren eine Sperrung der Seglerstraße als Objektschutz für entsprechende Einrichtungen.

zum Seitenanfang

11.3. Sitzungstermine bis zur Sommerpause

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 08.05.2018 ö 11.3

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff weist auf die nachfolgende Aktualisierung der Sitzungstermine hin:

  • 29.06.2018 Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr
  • 04.06.2018 Sitzung  des Ausschusses für Familie, Soziales, Sport und Kultur
  • 06.06.2018 Sitzung des  Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal
  • 13.06.2018 Sitzung des Verwaltungsausschusses
  • 20.06.2018 Sitzung des Gemeinderates

Die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus wird abhängig vom Eingang entsprechender Unterlagen terminiert.

zum Seitenanfang

12. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 08.05.2018 ö 12

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Anträge vor und es werden keine Anfragen gestellt.

zum Seitenanfang

13. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 08.05.2018 ö 13

Sachverhalt

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um           Uhr.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn schließt die öffentliche Sitzung um 19.48 Uhr.

Datenstand vom 15.05.2018 12:15 Uhr