Jahresabschlüsse 2019 und 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats, 06.03.2024

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Um die Aufholung der zurückliegenden und ausstehenden Jahresabschlüsse innerhalb eines einheitlichen Rechtsrahmens zu ermöglichen, wurden mehrere Jahresabschlüsse in direktem zeitlichen Zusammenhang geprüft und die Prüfungsergebnisse in lediglich einem Schlussbericht des Amtes für Rechnungsprüfung des Landkreises Stade zusammengefasst.
Gemäß § 129 NKomVG hat der Gemeinderat über die Jahresabschlüsse und die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen. Der Jahresabschluss 2019 wurde am 11.12.2023 und der Jahresabschluss 2020 am 14.12.2023 aufgestellt. Bestandteil ist jeweils ein umfangreicher Rechenschaftsbericht. 
Das Amt für Rechnungsprüfung des Landkreises Stade hat die Rechnungsprüfung in der Zeit vom 02.08.2023 bis 20.12.2023 (mit Unterbrechungen) durchgeführt. 
Die Ergebnisrechnung 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3.585.278,59 € ab (ordentliches Ergebnis 3.428.121,10 € und außerordentliches Ergebnis 157.157,49 €). Geplant war ein Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 465.800 €.
Das deutlich verbesserte Ergebnis resultiert ganz überwiegend aus höheren Gewerbesteuererträgen von 3.274.088,56 € (Ansatz: 5.850.000,00 €, Ergebnis 9.124.088,56 €).
Die Ergebnisrechnung 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 357.668,31 € ab (ordentliches Ergebnis 384.899,10 € und außerordentliches Ergebnis -27.230,79 €). Geplant war ein Jahresdefizit in Höhe von insgesamt 809.600 €.
Das deutlich verbesserte Ergebnis resultiert ganz überwiegend aus höheren Steuererträgen von insgesamt 2.212.124,82 € sowie verminderter Aufwendungen im Bereich Personal (251.381,40 €) und für Sach- und Dienstleistungen (295.418,45 €). Demgegenüber stehen höhere Kreisumlagezahlungen von 351.822 € sowie eine Einzelwertberichtigung einer Gewerbesteuerforderung in Höhe von 1.377.549 €, die als Aufwand dargestellt wird und das Jahresergebnis entsprechend verschlechtert. Diese Wertberichtigung ist rein buchhalterischer Natur und stellt in keiner Weise einen Forderungsverzicht dar. Es handelt sich vielmehr um die ergebnistechnische Abbildung des Worst-Case-Szenarios. Zum Zeitpunkt einer Beitreibung würde die Einzahlung einen entsprechenden Ertrag erzeugen und dadurch das Ergebnis des aktuellen Haushaltsjahres verbessern.
Die Gesamtverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum 31.12.2018 um insgesamt 5.700.572,99 € auf 8.567.608,55 € erhöht. Davon entfallen 7.406.757,55 € auf Kredite für Investitionen. In 2020 wurden Kredite in Höhe von 5.680.000 € aufgenommen.
In 2019 wurden Mittel in Höhe von insgesamt 13.564,64 € statt im Aufwandsbereich im investiven Bereich in Anspruch genommen. Dies ist als über- bzw. außerplanmäßige/r Aufwand/Auszahlung zu deklarieren. Im Deckungskreis 2000 „Fachbereich 1 Finanzen und Personal“ ist weiterhin ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von insgesamt 690.570,66 € entstanden. Dieser resultiert im Wesentlichen aus einer erhöhten Kreisumlage. Die Erläuterungen hierzu können dem Jahresabschlussbericht 2019 auf Seite 38 entnommen werden.
In 2020 wurden Mittel in Höhe von insgesamt 5.188,00 € statt im Aufwandsbereich im investiven Bereich und 423,16 € in umgekehrter Richtung in Anspruch genommen. Dies ist als über- bzw. außerplanmäßige/r Aufwand/Auszahlung zu deklarieren. Weiterhin kam es im Deckungskreis der Kooperativen Gesamtschule zu überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 250,61 €. Im Deckungskreis 2000 „Fachbereich 1 Finanzen und Personal“ ist außerdem ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von insgesamt 257.470,09 € entstanden. Dieser resultiert im Wesentlichen aus einer erhöhten Kreisumlage. Die Erläuterungen hierzu können dem Jahresabschlussbericht 2020 auf Seite 39 entnommen werden.
Die Jahresabschlussberichte sowie der um die Stellungnahme des Bürgermeisters ergänzte Schlussbericht des Amtes für Rechnungsprüfung des Landkreises Stade sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, 
gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 9 NKomVG die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, 
die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festzustellen, 
dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und 
die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 3.942.946,90 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i.V.m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister nimmt an diesem TOP an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil und nimmt im Zuhörerbereich Platz.  Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn, übergibt das Wort an den allgemeinen Vertreter Herrn Marcus Pritsch ab. Herr Pritsch erläutert kurz den Sachverhalt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, 
gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 9 NKomVG die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, 
die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festzustellen, 
dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und 
die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 3.942.946,90 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i.V.m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Jahresabschluss 2019 (.pdf)
Jahresabschluss 2020 (.pdf)
Schlussbericht 2019 und 2020 (.pdf)
Stellungnahme Bürgermeister (.pdf)

Datenstand vom 14.03.2024 15:24 Uhr