Datum: 20.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Elbmarschen-Schule Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Bau und Verkehr
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 01.11.2023
4 Parkgebührenordnung und „Handyparken“
5 Sachstandsberichte Hoch- und Tiefbau
6 Anträge
7 Anfragen und Mitteilungen
7.1 Anfragen
7.2 Mitteilungen
7.2.1 Sanierung Fahrbahndecke

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Einladung Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 20.02.2024.pdf
Download Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 20-02-2024.pdf

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 20.02.2024 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.
Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bau und Verkehr sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bau und Verkehr sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 20.02.2024 ö 2

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Einwohnerfragen vor.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 01.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 20.02.2024 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 01.11.2023.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 01.11.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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4. Parkgebührenordnung und „Handyparken“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 20.02.2024 ö 4
Verwaltungsausschuss 18/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 28.02.2024 6
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Drochtersen erhebt für Teilbereiche der Parkflächen auf der Elbinsel Krautsand im Zeitraum vom 01.04 bis 03.10 eines Jahres Parkgebühren nach einer entsprechenden Verordnung.
Die Verordnung sowie die dazugehörige Karte können hier abgerufen werden: 
https://www.drochtersen.de/buerger-politik/ortsrecht/?vs=1 
Im Jahr 2023 kann es zu mehreren Ausfällen der Parkscheinautomaten, die durch Vandalismus bzw. mutwillige Beschädigung verursacht wurden. Der dadurch entstandene Gebührenausfall beläuft sich auf ca. 22.000 € (Einnahmen 2023: 26.000 €; Einnahmen 2022: 48.000 €).
Darüber hinaus ist die Erhebung von Parkgebühren auf bestimmten Flächen inzwischen umsatzsteuerpflichtig. 
Beide Entwicklungen sind aus Sicht der Verwaltung zum Anlass zu nehmen, um die bestehende Parkgebührenverordnung an diese Entwicklungen anzupassen.
Einführung des sog. „Handyparkens“
Um die Auswirkungen von Vandalismusschäden auf den Gebührenhaushalts der Gemeinde Drochtersen zu begrenzen soll das sog. „Handyparken“ eingeführt werden. Dieses Verfahren ermöglicht eine bargeldlose Bezahlung des Parkvorgangs. Die Parkgebühren werden dabei per App, SMS oder Anruf gezahlt. 
Gleichzeitig wird mit diesem Angebot der Bürgerservice gestärkt, indem aktuelle Bezahlmöglichkeiten angeboten werden, die in vielen anderen Lebensbereichen bereits zum Alltag dazugehören.
Im Falle des Ausfalls von Parkscheinautomaten kann durch diese alternative Bezahlmöglichkeit die Gebührenpflicht weiterhin aufrechterhalten werden. 
Als Partner für die Umsetzung ist der Verein „Smartparking-Plattform e. V.“ vorgesehen. Diese für die Kommune kostenfreie Plattform wird bereits in vielen Großstädten Deutschlands genutzt und wird auch in der Samtgemeinde Lühe sowie der Hansestadt Stade eingesetzt. Ein wesentlicher Vorteil dieser Plattform neben der Kostenfreiheit ist die vollständige Kompatibilität mit den Systemen der auf dem Markt für mobiles Parken vertretenden Anbieter (z. B. „easypark“, „Parkster“, „paybyphone“).
Zusatzkosten für die Inanspruchnahme der Dienste der Anbieter entstehen für den Gebührenzahler in der Regel nicht.
Weitere Informationen zum Verein „Smartparking-Plattform e. V.“ können der beigefügten Präsentation entnommen werden. 
Ein entsprechender Vertragsentwurf, der die Zusammenarbeit mit dem Verein regelt, ist ebenfalls beigefügt.

Änderung / Neufassung der Parkgebührenordnung
Sowohl die Einführung des sog. „Handyparkens“ als auch die Umsatzsteuerpflicht auf bestimmte Parkgebühren machen eine Neufassung der Parkgebührenordnung erforderlich.
Ein entsprechender Entwurf befindet sich in der Anlage. Dazu im Einzelnen:
zu § 1 Abs. 1
Durch die Regelung wird klargestellt, dass auch auf Flächen, auf denen ein tatsächlicher Fahrzeugverkehr stattfindet, Parkgebühren erhoben werden. Diese Regelung dient der Klarstellung, da die Parkflächen im Außendeich im Jahre 2007 zwar für den öffentlichen Verkehr gewidmet worden sind, die Parkflächen im Innendeich-Bereich bisher jedoch nicht. Dennoch finden hier auch ohne Widmung der Straße Parkvorgänge statt, die wie bisher mit einer Gebührenpflicht belegt werden sollen.
zu § 1 Abs. 2
Der gebührenpflichtige Zeitraum wurde aus der Vorgängerregelung übernommen. 
zu § 1 Abs. 3
Die Karte, auf der die parkgebührenpflichtigen Flächen dargestellt sind, wird zur Klarstellung nunmehr in die Parkgebührenordnung integriert.
zu § 1 Abs. 4
Diese Ausnahme von der Gebührenpflicht ist in der vorherigen Parkgebührenordnung ebenfalls enthalten und wurde daher übernommen. Da von den in der Vorgängerregelung genannten Veranstaltungen tatsächlich nur noch die durch den Gewerbeverein durchgeführten Flohmärkte übrig geblieben sind, wurde ausschließlich darauf abgestellt.
zu § 1 Abs. 5
Auch diese Regelung wurde aus der bestehenden Parkgebührenordnung übernommen. Sie erscheint auch sinnvoll, um im Einzelfall angepasste Lösungen finden zu können. Gleichzeitig sollte mit dieser Ausnahmeregelung restriktiv umgegangen werden, um gerade in den veranstaltungsreichen Sommermonaten die Parkgebührenpflicht nicht zu unterlaufen.
zu § 1 Abs. 6
Diese Regelung ermöglicht es der Gemeinde Drochtersen neben der Gebührenerhebung über Parkscheinautomaten Alternativen hierzu anzubieten. Klarstellend wird das sog. „Handyparken“ aufgeführt. Um langfristigen Gebührenausfällen vorzubeugen wird klargestellt, dass im Falle der Funktionsunfähigkeit der Parkscheinautomaten die Gebührenpflicht weiterhin besteht und dann die vorhandenen Alternativen zu nutzen sind, sofern solche vorhanden sind
zu § 2 Abs. 1 Buchstabe a)
Die Regelung wurde redaktionell angepasst. 
Durch die Bezugnahme auf § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz wird klargestellt, dass sich die Gebührenpflicht auch auf Motorräder erstreckt.
Zudem wurde die Gebührenhöhe von 0,50 € je angefangene Stunde auf 0,70 € je angefangene Stunde angepasst. Hintergrund ist, dass beide Parkbereiche (außen- und innendeichs) inzwischen auch für die Gemeinde Drochtersen umsatzsteuerpflichtig nach § 2 b Umsatzsteuergesetz sind. Bei der Parkfläche im Außenbereich handelt es sich trotz Widmung um eine sog. selbstständige Parkfläche im Sinne des Steuerrechts. Parkgebühren, die auf selbstständigen Parkflächen erhoben werden, sind – auch wenn diese gewidmet sind – umsatzsteuerpflichtig. Die Parkfläche im Innendeich ist demgegenüber als unselbstständige Parkfläche zu klassifizieren, da sie in den Straßenkörper einbezogen ist und über keine eigene Zufahrt verfügt. Parkgebühren, die auf unselbstständigen Parkflächen erhoben werden, sind zunächst nicht umsatzsteuerpflichtig. In diesem konkreten Fall verhält es sich jedoch anders, da die betreffende Straße bzw. Fläche nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Daraus folgt, dass auch für die auf diesen Flächen erhobenen Parkgebühren Umsatzsteuer zu zahlen ist.
Eine Parkgebühr in Höhe von 0,70 € brutto je angefangene Stunde bedeutet im Vergleich zur Vorgängerregelung eine tatsächliche Erhöhung der reinen Parkgebühren von ca. 0,09 € netto je angefangene Stunde (vorher: 0,50 €; jetzt: ~ 0,59 €). Der Vorschlag, die Parkgebühr unter der Berücksichtigung der Umsatzsteuerpflicht auf 0,70 € brutto je angefangene Stunde zu erhöhen, wird insoweit auch deshalb unterbreitet, da die Gemeinde Drochtersen durch die Besteuerung der Parkgebühren nicht schlechter gestellt werden soll als vorher und die Parkgebühren seit dem Jahr 2008 nicht erhöht worden sind.
zu § 2 Abs. 1 Buchstabe b)
Die Gebührenhöhe wurde unter Berücksichtigung der Umsatzsteuerpflicht ebenfalls angepasst. Insoweit gelten die Ausführungen zu § 2 Abs. 1 Buchstabe a) entsprechend.
Eine Gebühr von 12,50 € brutto je angefangene Stunde entspricht einer Netto-Gebühr von ca. 10,50 € (vorher: 10,00 €). Die tatsächliche Gebührenerhöhung beträgt demnach 0,50 € je angefangene 24 Stunden. 
In der Praxis ist es oft strittig, wie die genaue Definition für ein Wohnmobil lautet. Gerade der Verkehrsüberwachungsdienst der Gemeinde Drochtersen wird mit dieser Fragestellung regelmäßig konfrontiert. Die Aufnahme einer Definition für den Begriff des „Wohnmobils“ soll daher den Vollzug der Parkgebührenordnung in der Praxis erleichtern. Es soll insoweit für alle Beteiligten Rechtsklarheit hergestellt werden. 
Das Straßenverkehrsgesetz oder die Straßenverkehrsordnung definieren den Begriff des „Wohnmobils“ nicht. Daher wurde eine Definition in Anlehnung an Ziffer 5.1 des Anhangs I der Verordnung (EU) 2018/858 vom 30.05.2018 erstellt. Bei dieser Verordnung handelt es sich um eine Vorschrift der Europäischen Union zur Marktüberwachung bei Kraftfahrzeugen.
zu § 2 Abs. 2
Diese Regelung wurde aus der vorherigen Parkgebührenordnung übernommen. Die Anpassung der Gebühr ist der Umsatzsteuerpflicht für Dauerparkausweise geschuldet. 
Eine Gebühr von 35,00 € brutto je Dauerparkausweis entspricht einer Netto-Gebühr von ca. 29,50 € (vorher: 25,00 €). Die tatsächliche Gebührenerhöhung beträgt demnach 4,50 € je Dauerparkausweis. 
Auch in diesem Fall gelten die gleichen Erwägungen zur Gebührenerhöhung wie zu § 2 Abs. 1 Buchstabe a).
zu § 2 Abs. 3
Mit dieser Regelung soll der Grund der Gebührenerhöhung dokumentiert und für den Gebührenzahler so an hohes Maß an Transparenz hergestellt werden.
zu § 3
Diese Regelung stellt klar, dass die Parkgebührenordnung zu Beginn des kommenden gebührenpflichtigen Zeitraums in Kraft treten soll. Gleichzeitig muss die Vorgänger-Regelung aufgehoben werden.

Beschlussempfehlung

  1. Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die als Anlage beigefügte „Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren im Ortsteil Krautsand“ zu beschließen.

  1. Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den Bürgermeister zu ermächtigen, einen Vertrag mit dem Verein „Smartparking-Plattform e. V.“ zur Einführung des sog. „Handyparkens“ zum 01.04.2024 zu schließen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende Herr Schütt leitet thematisch ein und übergibt das Wort an den zuständigen Fachbereichsleiter Herrn Witt, der unter Bezugnahme der Beschlussvorlage und der Anlagen weitergehende inhaltliche Ausführungen und Erläuterungen zu der beabsichtigten Maßnahme vornimmt.
In der Folge ergibt sich eine reger Austausch mit inhaltlichen, rechtlichen bzw. organisatorischen Fragen, die dialogisch beantwortet werden.

Die Frage des Ratsherren van Lessen, wie hoch die Reparaturkosten der Vandalismusschäden an den Parkautomaten im vergangenen Jahr gewesen sind, konnte in der Sitzung nicht beantwortet werden. Der Bürgermeister sicherte jedoch eine umgehende Beantwortung mit Erstellung des Protokolls zu.
Antwort: Die Kosten betrugen rund 8.500 €.

Beschluss 1

  1. Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die als Anlage beigefügte „Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren im Ortsteil Krautsand“ zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss 2

  1. Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den Bürgermeister zu ermächtigen, einen Vertrag mit dem Verein „Smartparking-Plattform e. V.“ zur Einführung des sog. „Handyparkens“ zum 01.04.2024 zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

Dokumente
Download ENWTURF Neufassung Parkgebührenordnung.pdf
Download Präsentation_smartparking_2024_V1.36.pdf
Download Standardvertrag_Smartparking_V3.7_vom_10.12.2021.pdf

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5. Sachstandsberichte Hoch- und Tiefbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 20.02.2024 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung werden aktuelle Sachstände zu den Themen in den Bereichen Hoch- und Tiefbau gegeben. 

Diskussionsverlauf

Mitteilungen Tiefbau
Der zuständige Mitarbeiter des Rathauses Herr Eckardt stellt den derzeitigen Stand der laufenden bzw. anstehenden Bauprojekte dar:
  1. Für den Endausbau der Straße Karkhoffpadd (B-Plan 81) ist derzeit die Bauleistung öffentlich ausgeschrieben, die Submission erfolgt am 29.02.2024. Dabei geht man von einem Baubeginn Mitte April 2024 aus und erwartet je nach Wetterlage ein Bauzeit 6-8 Wochen.
  2. Lückenschluss Gehweg Dornbusch entlang der L 111
    Die Bauleistung ist aktuell öffentlich ausgeschrieben, die Submission erfolgt am 05.03.2024.
    Baubeginn ist im April 2024 geplant. Eine Bauzeit kann noch nicht genau definiert werden, da eventuell Setzzeiten der Verfüllung erforderlich werden.
  3. Herstellung eines „Trampelpfad“ an L111 in Barnkrug
    In Abstimmung mit der NLStBV kann an der Barnkruger Straße, im Abschnitt zwischen Zufahrt ElbeObst und Hausnummer 128 ein befestigter Trampelpfad errichtet werden. Dieser soll dahingehend hilfreich sein, um fußläufigen Verkehr auf der nördlichen Seite der L111 von der Fahrbahn in den Seitenraum zu lenken. Dieser Trampelpfad ist lediglich ein Provisorium und kein Vollwertiger Gehweg. Die Kosten werden ca. 5800,-€ geschätzt.
  4. Für den erforderlichen Ersatzneubau der Brücke Johann-Grodtmann-Straße über das Ritscher Schleusenfleth geht eine aktuelle Kostenberechnung von reinen Herstellungskosten in Höhe von 376.720,86 € aus. Das Projekt wird weiterverfolgt.
  5. Der Zustand der Brücke am Landernweg über das Ritscher Schleusenfleth (Bestandteil der Flurbereinigung) verschlechtert sich zunehmend. Nach einer Phase des Stillstands (die damalige Planung war technisch nicht umsetzbar), nimmt das Projekt nun wieder Fahrt auf und zusammen mit den Projektpartnern wird eine Umplanung angestrebt. Wesentlich Änderung dabei ist die Verwendung von sogenannten „Mikropfählen“ zur Gründung des neuen Bauwerkes. Dadurch wird eine drastische Kostenreduzierung erwartet.
  6. Nach dem Ratsbeschluss im letzten Jahr, den bisherigen Servicevertrag für die Straßenbeleuchtung zu kündigen, erfolgt in diesem Jahr die Ausschreibung mit dem Ziel eines neuen Vertrages mit Wirkung ab dem 1.1.2025.

Mitteilungen Hochbau
Herr von Thun vom Gebäudemanagement des Rathauses stellt die nachfolgenden Projektstände dar:
  1. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Drochtersen ist weitestgehend fertiggestellt. Die Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und die Möbellieferung ist erfolgt und abgeschlossen. Die Abnahmen einiger Gewerke sind bereits durchgeführt worden.
Die Arbeiten an den Außenanlagen wurden begonnen und werden bis zum Tag der offenen Tür am 26.05.2024 abgeschlossen sein. Bei der Ausführung der Außenanlagen wird es eine kurzzeitige (wenige Tage) Vollsperrung der L111 mit überregionaler Umleitung geben müssen.
  1. Bei dem Umbau des ehemaligen KSK-Gebäudes in Assel in eine Kita laufen derzeit die Installations- und Rohbauarbeiten sowie der Trockenbau auf Hochtouren, sodass die Fertigstellung bzw. die Bezugsfertigkeit für Ende Mai 2024 geplant ist.
  2. Bei der Heimatstube Assel wurde die Dachsanierung (neues Schieferdach) und die Fenstersanierung ausgeführt.
  3. Die neuen Spielgeräte für den Spielplatz Krautsand (am Elbstrand) wurden durch den Arbeitskreis Spielplätze bemustert; die Ausschreibung soll alsbald erfolgen.
  4. Nahwärmenetz 
Die ortsansässige AFS GmbH bietet der Gemeinde eine Wärmelieferung für das Gemeindebedarfszentrum (öff. Gebäude rund um Stadion, Tennishalle und Sporthalle) und der Elbmarschenschule an. Hierzu hat es bereits Gespräche gegeben. Derzeit wird von einem Planungsbüro ein Angebot zur Erstellung einer Contrakting-Ausschreibung erstellt, weil in der Folge dann die Wärmelieferung europaweit ausgeschrieben werden muss.
In der Dreifachturnhalle ist die Heizungsanlage abgängig und kann voraussichtlich nur noch eine Heizsaison betrieben werden. Alle anderen Heizungsanlagen im Versorgungsgebiet sind alt und mögliche größere Reparaturen oder Austausch stehen an. Insofern sind wir sehr an einer zügigen Umsetzung zur Wärmelieferung interessiert.
  1. Das Hansitgebäude im Nagelsweg weist zunehmend einen erheblichen Sanierungsarbeiten auf. Die Dacheindeckung (Flachdach) ist porös und muss in naher Zukunft komplett erneuert werden. Die Fenster sind alle alt und müssten zur energetischen Aufwertung des Gebäudes ausgetauscht werden. Die Fassade weist keinerlei Wärmeschutz auf und muss energetisch ertüchtigt werden. Ebenso die Betondecke muss gedämmt werden. Die Heizungen (3) sind alt und teilweise abgängig, hier entstehen Jährlich hohe Reparaturkosten. Nutzer des Gebäudes sind derzeit die AWO, die Inseloners, die Kehdinger Blasmusikanten, die Kleiderkammer der Feuerwehr und das DRK. Es handelt sich um ein sehr großes Gebäude mit einer Grundfläche von ca.800m² und einer Nutzfläche ca. 1.500m².

Es ergibt sich ein inhaltlicher Austausch über die Projekte und Fragen werden beantwortet; im Übrigen nimmt der Ausschuss die Mitteilungen zur Kenntnis. Der Vorsitzende dankt den Vortragenden für die ausführlichen Informationen.

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6. Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 20.02.2024 ö 6
Verwaltungsausschuss 18/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 28.02.2024 12

Sachverhalt

Es liegen 2 Anträge zur heutigen Sitzung vor.

1. Die FWG-Drochtersen hat per E-Mail am 15. Januar 2024 folgenden Antrag gestellt:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
 wir gehen davon aus, dass sowohl Verwaltung als auch die Fraktionen von CDU und SPD mit uns einig sind, dass die Rad- und Fußwege in der Gemeinde Drochtersen sich größtenteils in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand befinden. 
Ferner entsprechen die Rad- und Fußwege aber auch die gemeinsamen Rad- und Fußwege nahezu an keiner Stelle den Anforderungen der Ziffern 18 bis 40 der allgemeinen Vorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO).
 Die VwV-StVO schreibt für Rad- und Fußwege bestimmte Mindestbreiten vor, die kaum erfüllt sind, stellenweise auch nicht erfüllbar sind. Hier dazu der Link: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm.
 Wir beantragen nunmehr, ein Radwege- und Brückenbaukonzept zu erstellen aus dem sich ergibt:
 1.
die Reihenfolge der Reparaturen und Sanierungen und der evtl. notwendigen Verbreiterungen,  dies auch auf Kosten des Landkreises Stade, soweit er Träger der Straßenbaulast ist.
 2.
des Neubaus von Radwegen z.B. entlang der Kreisstraße von Theisbrüggermoor bis zur B 495, dies allerdings auf Kosten des Landkreises als Träger der Straßenbaulast.
 3.
Prüfung, ob nicht am Postkutschenweg eine weitere Ampel zur sicheren Querung der L 111 erforderlich ist und dies unter dem Gesichtspunkt, dass auch der Postkutschenweg ein Schulweg ist, wie 1. und 2. und alle Radwege touristisch genutzt werden.
 4.
einen verbindlichen Zeitrahmen vorzugeben, aus dem sich ergibt, wann die 3 landwirtschaftlich notwendigen Brücken Johann-Grodtmannstraße, Landernweg/Querung Ritschermoorstraße und Landernweg/Gauensieker Schleusenfleet fertig gestellt sind. 
 
 
Ferner sind umgehend dafür die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, soweit nicht Förderungen nach dem Gemeindeverkehrswegefinanzierungsgesetz erfolgen. 

2. Die FWG Drochtersen hat per E-Mail am 18.01.2024 folgenden Antrag gestellt:
 Sehr geehrter Herr Bürgermeister
wir nehmen Bezug auf die Hinweise in “der Gemeinderat” zur Verkehrswende – Kooperation für Mobilität aus einem Guss -(www.treffpunkt-kommune.de/kooperation-fuer-mobilitaet-aus-einem-guss/?utm-source=newsletter&utm-medium=email&utm-campaign=NL-DG).
Ferner erinnere ich an einen Antrag der FWG-Drochtersen , zuletzt behandelt in 29/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses, 13.11.2019,  zur Einrichtung einer Schnellbusverbindung nach und von Stade, die damals von der KVG abgelehnt, von der Mehrheitspolitik sehr kritisch gesehen und daher nicht weiter verfolgt wurde.
Dieser Antrag auf Einrichtung einer Schnellbusverbindung von und nach Stade wird hiermit erneut gestellt.
Mit einer solchen Verbindung könnte der Zugbahnhof in Stade schneller, bequemer, erreicht werden. Ferner könnte mit dieser Schnellbusverbindung vom Zugbahnhof aus auch erheblich besser und schneller die Ortschaften entlang der L 111  erreicht werden., 
Dabei sollte mit der Einrichtung einer Schnellbusverbindung die Möglichkeit geschaffen werden, dass ab einer bestimmten Uhrzeit der Aus- und Einstieg aus Gründen des Sicherheitsgefühls an gewünschter Stelle – und nicht notwendig an den bereits eingerichteten Haltestellen - ermöglicht wird.
An mich mehrfach herangetragen wurde auch die Idee im Zusammenhang mit dem Bau der A 20 zugleich auch eine Zug- oder Straßenbahnverbindung zum Bahnhof nach Hammah zu bauen. 

Siehe hierzu auch: https://ris.drochtersen.de/Agendaitem.mvc/Details/105914351/77012436

Beschlussempfehlung

1. Bleibt dem Fachausschuss vorbehalten.
2. Bleibt dem Fachausschuss vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Antragsteller und Herr van Lessen erläutert die eingereichten Anträge. In der Folge ergibt sich eine weitläufige und teils kontroverse Diskussion an deren Ende der Antragsteller die vorliegenden Anträge nicht zur Abstimmung stellt.
Gleichwohl wird die Anregung aus der Mitte des Ausschusses aufgegriffen, zum Antrag unter Ziffer 2. zum Thema ÖPNV einen gemeinsamen Erörterungstermin mit der KVG bzw. mit dem Landkreis Stade anzuberaumen.

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7. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 20.02.2024 ö 7
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7.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 20.02.2024 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Anträge vor.

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7.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 20.02.2024 ö 7.2
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7.2.1. Sanierung Fahrbahndecke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 20.02.2024 ö 7.2.1

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Eckhoff berichtet, dass seitens des Landkreises Stade als Träger der Straßenbaulast in diesem Jahr die Fahrbahndecke der Aschhorner Straße (K27) erneuert werden soll. Hingegen wird für die Grüne Straße (K65) in diesem Jahr nicht mehr zu einer Sanierung kommen können.

Datenstand vom 23.02.2024 09:24 Uhr