Datum: 06.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus Assel
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 29.11.2023
4 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
5 Feststellung des Sitzverlustes
6 Jahresabschlüsse 2019 und 2020
7 Satzung zur 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung durch die Gemeinde Drochtersen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen – GGA)
8 Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen)
9 Parkgebührenordnung und „Handyparken“
10 Festlegung einer Prioritätenliste öffentlicher Maßnahmen, für den Dorfentwicklungsplan der Dorfregion „Pro Elbstromdörfer“
11 Bericht des Bürgermeisters
11.1 Pro Elbstromdörfer
11.2 Grefenstraße / Alter Hof
11.3 Strand Krautsand
11.4 Karkhoffpadd Assel
11.5 Gehweg Dornbusch
11.6 Veranstaltung gegen Hass und Hetze
12 Anträge und Anfragen
12.1 Anträge
12.2 Anfragen
13 Annahme von Spenden
14 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Einladung Sitzung des Gemeinderates am 06.03.2024.pdf
Download Protokoll der Sitzung des Gemeinderates am 06.03.2024.pdf

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 1

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 2

Beschlussempfehlung

Es werden keine Anfragen gestellt.

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt. 

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 29.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 29.11.2023.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 29.11.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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4. Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 4

Diskussionsverlauf

30.01.2024: 
  • Windkraft – Möglichkeiten der kommunalen Beteiligung. Grundsatzbeschluss ist gefasst.

28.02.2024: 
  • Spielplatz Wegefährels – Am Asseler Fleet. Planverfahren ist angedacht.

Die anderen Beschlüsse der Verwaltungsausschusssitzungen sind zur Beschlussfassung in den Rat weitergegangen.

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5. Feststellung des Sitzverlustes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 5

Sachverhalt

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Dr. Hannes Hatecke, teilte der Verwaltung am 21.11.2023 mit, dass das ratsfremde Ausschussmitglied für den Feuerschutzausschuss Holger Hintelmann eine Verzichtserklärung abgegeben habe.
Der Sitzverlust ist durch den Gemeinderat durch Beschluss festzustellen

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stellt den Sitzverlust des ratsfremden Ausschussmitgliedes im Feuerschutzausschuss Holger Hintelmann durch Beschluss fest.

Diskussionsverlauf

Ratsherr Dr. Hannes Hatecke dankt Herrn Hintelmann für die geleistete tatkräftige Unterstützung.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt den Sitzverlust des ratsfremden Ausschussmitgliedes im Feuerschutzausschuss Holger Hintelmann durch Beschluss fest.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Jahresabschlüsse 2019 und 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 19.02.2024 ö 4
Verwaltungsausschuss 18/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 28.02.2024 4
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 6

Sachverhalt

Um die Aufholung der zurückliegenden und ausstehenden Jahresabschlüsse innerhalb eines einheitlichen Rechtsrahmens zu ermöglichen, wurden mehrere Jahresabschlüsse in direktem zeitlichen Zusammenhang geprüft und die Prüfungsergebnisse in lediglich einem Schlussbericht des Amtes für Rechnungsprüfung des Landkreises Stade zusammengefasst.
Gemäß § 129 NKomVG hat der Gemeinderat über die Jahresabschlüsse und die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen. Der Jahresabschluss 2019 wurde am 11.12.2023 und der Jahresabschluss 2020 am 14.12.2023 aufgestellt. Bestandteil ist jeweils ein umfangreicher Rechenschaftsbericht. 
Das Amt für Rechnungsprüfung des Landkreises Stade hat die Rechnungsprüfung in der Zeit vom 02.08.2023 bis 20.12.2023 (mit Unterbrechungen) durchgeführt. 
Die Ergebnisrechnung 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3.585.278,59 € ab (ordentliches Ergebnis 3.428.121,10 € und außerordentliches Ergebnis 157.157,49 €). Geplant war ein Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 465.800 €.
Das deutlich verbesserte Ergebnis resultiert ganz überwiegend aus höheren Gewerbesteuererträgen von 3.274.088,56 € (Ansatz: 5.850.000,00 €, Ergebnis 9.124.088,56 €).
Die Ergebnisrechnung 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 357.668,31 € ab (ordentliches Ergebnis 384.899,10 € und außerordentliches Ergebnis -27.230,79 €). Geplant war ein Jahresdefizit in Höhe von insgesamt 809.600 €.
Das deutlich verbesserte Ergebnis resultiert ganz überwiegend aus höheren Steuererträgen von insgesamt 2.212.124,82 € sowie verminderter Aufwendungen im Bereich Personal (251.381,40 €) und für Sach- und Dienstleistungen (295.418,45 €). Demgegenüber stehen höhere Kreisumlagezahlungen von 351.822 € sowie eine Einzelwertberichtigung einer Gewerbesteuerforderung in Höhe von 1.377.549 €, die als Aufwand dargestellt wird und das Jahresergebnis entsprechend verschlechtert. Diese Wertberichtigung ist rein buchhalterischer Natur und stellt in keiner Weise einen Forderungsverzicht dar. Es handelt sich vielmehr um die ergebnistechnische Abbildung des Worst-Case-Szenarios. Zum Zeitpunkt einer Beitreibung würde die Einzahlung einen entsprechenden Ertrag erzeugen und dadurch das Ergebnis des aktuellen Haushaltsjahres verbessern.
Die Gesamtverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum 31.12.2018 um insgesamt 5.700.572,99 € auf 8.567.608,55 € erhöht. Davon entfallen 7.406.757,55 € auf Kredite für Investitionen. In 2020 wurden Kredite in Höhe von 5.680.000 € aufgenommen.
In 2019 wurden Mittel in Höhe von insgesamt 13.564,64 € statt im Aufwandsbereich im investiven Bereich in Anspruch genommen. Dies ist als über- bzw. außerplanmäßige/r Aufwand/Auszahlung zu deklarieren. Im Deckungskreis 2000 „Fachbereich 1 Finanzen und Personal“ ist weiterhin ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von insgesamt 690.570,66 € entstanden. Dieser resultiert im Wesentlichen aus einer erhöhten Kreisumlage. Die Erläuterungen hierzu können dem Jahresabschlussbericht 2019 auf Seite 38 entnommen werden.
In 2020 wurden Mittel in Höhe von insgesamt 5.188,00 € statt im Aufwandsbereich im investiven Bereich und 423,16 € in umgekehrter Richtung in Anspruch genommen. Dies ist als über- bzw. außerplanmäßige/r Aufwand/Auszahlung zu deklarieren. Weiterhin kam es im Deckungskreis der Kooperativen Gesamtschule zu überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 250,61 €. Im Deckungskreis 2000 „Fachbereich 1 Finanzen und Personal“ ist außerdem ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von insgesamt 257.470,09 € entstanden. Dieser resultiert im Wesentlichen aus einer erhöhten Kreisumlage. Die Erläuterungen hierzu können dem Jahresabschlussbericht 2020 auf Seite 39 entnommen werden.
Die Jahresabschlussberichte sowie der um die Stellungnahme des Bürgermeisters ergänzte Schlussbericht des Amtes für Rechnungsprüfung des Landkreises Stade sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, 
gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 9 NKomVG die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, 
die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festzustellen, 
dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und 
die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 3.942.946,90 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i.V.m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister nimmt an diesem TOP an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil und nimmt im Zuhörerbereich Platz.  Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn, übergibt das Wort an den allgemeinen Vertreter Herrn Marcus Pritsch ab. Herr Pritsch erläutert kurz den Sachverhalt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, 
gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 9 NKomVG die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, 
die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festzustellen, 
dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und 
die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 3.942.946,90 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i.V.m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Jahresabschluss 2019.pdf
Download Jahresabschluss 2020.pdf
Download Schlussbericht 2019 und 2020.pdf
Download Stellungnahme Bürgermeister.pdf

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7. Satzung zur 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung durch die Gemeinde Drochtersen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen – GGA)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal 09/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal 19.02.2024 ö 5
Verwaltungsausschuss 18/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 28.02.2024 5
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 7

Sachverhalt

Die Abwassergebühr je m3 entnommenen Fäkalschlammes beträgt seit 2023 81,53 €. Die Gebührenrücklage weist zum 31.12.2023 einen Bestand in Höhe von 932,36 € aus.
Bereits bei der letzten Gebührenanpassung zum 01.04.2023 wurde angeführt, dass aufgrund der erforderlichen Ausschreibung der Abfuhr des Fäkalschlammes ab 2024 eine erneute Kalkulation zu erfolgen hat.
Diese Ausschreibung für die Jahre 2024 und 2025 hat deutliche Kostensteigerungen ergeben. Auch die Kosten für die Annahme der Abfuhren beim Klärwerk in Stade steigen.
Um einen Kostenausgleich für die Jahre 2024 und 2025 zu erzielen, wird daher empfohlen, die Gebühr ab dem 15.03.2024 auf 97,32 € zu erhöhen.
Um die Kosten für alle Gebührenzahler gering zu halten, soll für in der Verantwortung eines Eigentümers liegende Fehlanfahrten ein Gebührentatbestand aufgenommen werden. Außerdem soll für Sonderleistungen (Spülleistungen zur Grubenreinigung, Noteinsätze sowie unvorhersehbarer Mehraufwand) ebenfalls ein Gebührentatbestand in Höhe der tatsächlichen Kosten aufgenommen werden. So wird sichergestellt, dass die Kosten verursachergerecht festgesetzt werden können.
Auswirkungen für den Gebührenzahler:
Der Fäkalschlamm muss i.d.R. alle zwei bis vier Jahre abgefahren werden. I.d.R. werden zwei bis drei m3 abgefahren. Bei der aktuellen Gebühr entstehen Kosten von 163,06 € bis 244,59 €, bei der vorgeschlagenen Gebührenhöhe von 194,64 € bis 291,96 €.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, die im 1. Entwurf vorliegende 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Grundstückswasseranlagen.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende, Reiner Heinsohn, gibt das Wort an den Bürgermeister weiter. Mike Eckhoff erläutert den Sachverhalt kurz für die anwesenden Bürgerinnen und Bürger.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die im 1. Entwurf vorliegende 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Grundstückswasseranlagen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 1. Entwurf 7. Änderung Satzung Grundstücksabwasseranlagen.pdf

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8. Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 12/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 26.02.2024 ö 4
Verwaltungsausschuss 18/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 28.02.2024 7
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 8

Sachverhalt

Die WindStrom Hüll GmbH & Co. KG ist an die Gemeinde Drochtersen herangetreten und hat für die zwei bestehenden Windenergieanlagen in Hüll den anliegenden Vertrag zur kommunalen finanziellen Beteiligung an Bestandsanlagen vorgelegt.
Demnach werden grundsätzlich für die zwei Anlagen jeweils 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten. Pro Anlage ist mit einem Betrag von ca. 4.000,00 Euro/Jahr zu rechnen.
Durch Frau Scholler (WindStrom Hüll) wurde die u. s. Erläuterung zur Abrechnung/Beteiligung beigefügt:
Hiermit erhalten Sie die gewünschte Erläuterung: WindStrom Hüll GmbH & Co. KG bezahlt gemäß § 6 EEG 2023 eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 0,2 ct/kWh für diejenige Stromeinspeisung eines Jahres, die über das EEG in Form einer Auszahlung gefördert wird. 
Ausgenommen davon sind fiktiv erzeugte Strommengen und Strommengen, für die negative Preise erzielt wurden.
Keine Förderung über EEG wird ausgezahlt, wenn die Strommengen über sonstige Direktvermarktung (SDV) vermarktet werden. 
Für den Fall besonders hoher Strompreise erfolgt dann eine Auszahlung, wenn die IST-Erlöse (ermittelt anhand der Abrechnungen unseres Direktvermarkters) größer als der anzulegende Wert zzgl. 0,3 ct/kWh sind.
Der anzulegende Wert steht bei Inbetriebnahme der Windkraftanlagen für die gesamte Förderdauer fest und beträgt für beide Anlagen der WindStrom Hüll GmbH & Co. KG  8,19 ct/kWh.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Wenn noch Fragen zur Abrechnung offen sind, können wir auch gerne nochmal telefonieren.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Marie Scholler

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Vertrag mit der WindStrom Hüll GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim, abzuschließen.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Vertrag mit der WindStrom Hüll GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim, abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 2023-09-15 Vorlage_finanzBet_EEG2023_Bestand_Wind_WP Hüll-Drochtersen.pdf

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9. Parkgebührenordnung und „Handyparken“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau und Verkehr 10/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr 20.02.2024 ö 4
Verwaltungsausschuss 18/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 28.02.2024 6
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Drochtersen erhebt für Teilbereiche der Parkflächen auf der Elbinsel Krautsand im Zeitraum vom 01.04 bis 03.10 eines Jahres Parkgebühren nach einer entsprechenden Verordnung.
Die Verordnung sowie die dazugehörige Karte können hier abgerufen werden: 
https://www.drochtersen.de/buerger-politik/ortsrecht/?vs=1 
Im Jahr 2023 kann es zu mehreren Ausfällen der Parkscheinautomaten, die durch Vandalismus bzw. mutwillige Beschädigung verursacht wurden. Der dadurch entstandene Gebührenausfall beläuft sich auf ca. 7.500 € (Einnahmen 2023: 2.630 €; Einnahmen 2022: 10.200 €).
Darüber hinaus ist die Erhebung von Parkgebühren auf bestimmten Flächen inzwischen umsatzsteuerpflichtig. 
Beide Entwicklungen sind aus Sicht der Verwaltung zum Anlass zu nehmen, um die bestehende Parkgebührenverordnung an diese Entwicklungen anzupassen.
Einführung des sog. „Handyparkens“
Um die Auswirkungen von Vandalismusschäden auf den Gebührenhaushalts der Gemeinde Drochtersen zu begrenzen soll das sog. „Handyparken“ eingeführt werden. Dieses Verfahren ermöglicht eine bargeldlose Bezahlung des Parkvorgangs. Die Parkgebühren werden dabei per App, SMS oder Anruf gezahlt. 
Gleichzeitig wird mit diesem Angebot der Bürgerservice gestärkt, indem aktuelle Bezahlmöglichkeiten angeboten werden, die in vielen anderen Lebensbereichen bereits zum Alltag dazugehören.
Im Falle des Ausfalls von Parkscheinautomaten kann durch diese alternative Bezahlmöglichkeit die Gebührenpflicht weiterhin aufrechterhalten werden. 
Als Partner für die Umsetzung ist der Verein „Smartparking-Plattform e. V.“ vorgesehen. Diese für die Kommune kostenfreie Plattform wird bereits in vielen Großstädten Deutschlands genutzt und wird auch in der Samtgemeinde Lühe sowie der Hansestadt Stade eingesetzt. Ein wesentlicher Vorteil dieser Plattform neben der Kostenfreiheit ist die vollständige Kompatibilität mit den Systemen der auf dem Markt für mobiles Parken vertretenden Anbieter (z. B. „easypark“, „Parkster“, „paybyphone“).
Zusatzkosten für die Inanspruchnahme der Dienste der Anbieter entstehen für den Gebührenzahler in der Regel nicht.
Weitere Informationen zum Verein „Smartparking-Plattform e. V.“ können der beigefügten Präsentation entnommen werden. 
Ein entsprechender Vertragsentwurf, der die Zusammenarbeit mit dem Verein regelt, ist ebenfalls beigefügt.

Änderung / Neufassung der Parkgebührenordnung
Sowohl die Einführung des sog. „Handyparkens“ als auch die Umsatzsteuerpflicht auf bestimmte Parkgebühren machen eine Neufassung der Parkgebührenordnung erforderlich.
Ein entsprechender Entwurf befindet sich in der Anlage. Dazu im Einzelnen:
zu § 1 Abs. 1
Durch die Regelung wird klargestellt, dass auch auf Flächen, auf denen ein tatsächlicher Fahrzeugverkehr stattfindet, Parkgebühren erhoben werden. Diese Regelung dient der Klarstellung, da die Parkflächen im Außendeich im Jahre 2007 zwar für den öffentlichen Verkehr gewidmet worden sind, die Parkflächen im Innendeich-Bereich bisher jedoch nicht. Dennoch finden hier auch ohne Widmung der Straße Parkvorgänge statt, die wie bisher mit einer Gebührenpflicht belegt werden sollen.
zu § 1 Abs. 2
Der gebührenpflichtige Zeitraum wurde aus der Vorgängerregelung übernommen. 
zu § 1 Abs. 3
Die Karte, auf der die parkgebührenpflichtigen Flächen dargestellt sind, wird zur Klarstellung nunmehr in die Parkgebührenordnung integriert.
zu § 1 Abs. 4
Diese Ausnahme von der Gebührenpflicht ist in der vorherigen Parkgebührenordnung ebenfalls enthalten und wurde daher übernommen. Da von den in der Vorgängerregelung genannten Veranstaltungen tatsächlich nur noch die durch den Gewerbeverein durchgeführten Flohmärkte übrig geblieben sind, wurde ausschließlich darauf abgestellt.
zu § 1 Abs. 5
Auch diese Regelung wurde aus der bestehenden Parkgebührenordnung übernommen. Sie erscheint auch sinnvoll, um im Einzelfall angepasste Lösungen finden zu können. Gleichzeitig sollte mit dieser Ausnahmeregelung restriktiv umgegangen werden, um gerade in den veranstaltungsreichen Sommermonaten die Parkgebührenpflicht nicht zu unterlaufen.
zu § 1 Abs. 6
Diese Regelung ermöglicht es der Gemeinde Drochtersen neben der Gebührenerhebung über Parkscheinautomaten Alternativen hierzu anzubieten. Klarstellend wird das sog. „Handyparken“ aufgeführt. Um langfristigen Gebührenausfällen vorzubeugen wird klargestellt, dass im Falle der Funktionsunfähigkeit der Parkscheinautomaten die Gebührenpflicht weiterhin besteht und dann die vorhandenen Alternativen zu nutzen sind, sofern solche vorhanden sind
zu § 2 Abs. 1 Buchstabe a)
Die Regelung wurde redaktionell angepasst. 
Durch die Bezugnahme auf § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz wird klargestellt, dass sich die Gebührenpflicht auch auf Motorräder erstreckt.
Zudem wurde die Gebührenhöhe von 0,50 € je angefangene Stunde auf 0,70 € je angefangene Stunde angepasst. Hintergrund ist, dass beide Parkbereiche (außen- und innendeichs) inzwischen auch für die Gemeinde Drochtersen umsatzsteuerpflichtig nach § 2 b Umsatzsteuergesetz sind. Bei der Parkfläche im Außenbereich handelt es sich trotz Widmung um eine sog. selbstständige Parkfläche im Sinne des Steuerrechts. Parkgebühren, die auf selbstständigen Parkflächen erhoben werden, sind – auch wenn diese gewidmet sind – umsatzsteuerpflichtig. Die Parkfläche im Innendeich ist demgegenüber als unselbstständige Parkfläche zu klassifizieren, da sie in den Straßenkörper einbezogen ist und über keine eigene Zufahrt verfügt. Parkgebühren, die auf unselbstständigen Parkflächen erhoben werden, sind zunächst nicht umsatzsteuerpflichtig. In diesem konkreten Fall verhält es sich jedoch anders, da die betreffende Straße bzw. Fläche nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Daraus folgt, dass auch für die auf diesen Flächen erhobenen Parkgebühren Umsatzsteuer zu zahlen ist.
Eine Parkgebühr in Höhe von 0,70 € brutto je angefangene Stunde bedeutet im Vergleich zur Vorgängerregelung eine tatsächliche Erhöhung der reinen Parkgebühren von ca. 0,09 € netto je angefangene Stunde (vorher: 0,50 €; jetzt: ~ 0,59 €). Der Vorschlag, die Parkgebühr unter der Berücksichtigung der Umsatzsteuerpflicht auf 0,70 € brutto je angefangene Stunde zu erhöhen, wird insoweit auch deshalb unterbreitet, da die Gemeinde Drochtersen durch die Besteuerung der Parkgebühren nicht schlechter gestellt werden soll als vorher und die Parkgebühren seit dem Jahr 2008 nicht erhöht worden sind.
zu § 2 Abs. 1 Buchstabe b)
Die Gebührenhöhe wurde unter Berücksichtigung der Umsatzsteuerpflicht ebenfalls angepasst. Insoweit gelten die Ausführungen zu § 2 Abs. 1 Buchstabe a) entsprechend.
Eine Gebühr von 12,50 € brutto je angefangene Stunde entspricht einer Netto-Gebühr von ca. 10,50 € (vorher: 10,00 €). Die tatsächliche Gebührenerhöhung beträgt demnach 0,50 € je angefangene 24 Stunden. 
In der Praxis ist es oft strittig, wie die genaue Definition für ein Wohnmobil lautet. Gerade der Verkehrsüberwachungsdienst der Gemeinde Drochtersen wird mit dieser Fragestellung regelmäßig konfrontiert. Die Aufnahme einer Definition für den Begriff des „Wohnmobils“ soll daher den Vollzug der Parkgebührenordnung in der Praxis erleichtern. Es soll insoweit für alle Beteiligten Rechtsklarheit hergestellt werden. 
Das Straßenverkehrsgesetz oder die Straßenverkehrsordnung definieren den Begriff des „Wohnmobils“ nicht. Daher wurde eine Definition in Anlehnung an Ziffer 5.1 des Anhangs I der Verordnung (EU) 2018/858 vom 30.05.2018 erstellt. Bei dieser Verordnung handelt es sich um eine Vorschrift der Europäischen Union zur Marktüberwachung bei Kraftfahrzeugen.
zu § 2 Abs. 2
Diese Regelung wurde aus der vorherigen Parkgebührenordnung übernommen. Die Anpassung der Gebühr ist der Umsatzsteuerpflicht für Dauerparkausweise geschuldet. 
Eine Gebühr von 35,00 € brutto je Dauerparkausweis entspricht einer Netto-Gebühr von ca. 29,50 € (vorher: 25,00 €). Die tatsächliche Gebührenerhöhung beträgt demnach 4,50 € je Dauerparkausweis. 
Auch in diesem Fall gelten die gleichen Erwägungen zur Gebührenerhöhung wie zu § 2 Abs. 1 Buchstabe a).
zu § 2 Abs. 3
Mit dieser Regelung soll der Grund der Gebührenerhöhung dokumentiert und für den Gebührenzahler so an hohes Maß an Transparenz hergestellt werden.
zu § 3
Diese Regelung stellt klar, dass die Parkgebührenordnung zu Beginn des kommenden gebührenpflichtigen Zeitraums in Kraft treten soll. Gleichzeitig muss die Vorgänger-Regelung aufgehoben werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, die als Anlage beigefügte „Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren im Ortsteil Krautsand“.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt kurz. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die als Anlage beigefügte „Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren im Ortsteil Krautsand“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download ENWTURF Neufassung Parkgebührenordnung.pdf
Download Präsentation_smartparking_2024_V1.36.pdf
Download Standardvertrag_Smartparking_V3.7_vom_10.12.2021.pdf

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10. Festlegung einer Prioritätenliste öffentlicher Maßnahmen, für den Dorfentwicklungsplan der Dorfregion „Pro Elbstromdörfer“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 12/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 26.02.2024 ö 6
Verwaltungsausschuss 18/2021-2026. Sitzung des Verwaltungsausschusses 28.02.2024 10
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 10

Sachverhalt

Wie in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.06.2023 beschlossen, ist das Planungsbüro Warnecke aus Braunschweig mit der Erstellung des Dorfentwicklungsplanes für die Dorfregion „Pro Elbstromdörfer“ (Ortsteile Assel, Ritsch, Wethe und Barnkrug) beauftragt worden. Nach der Auftaktveranstaltung und einer Ortsbegehung mit den interessierten Bürgerinnen und Bürgern im September/Oktober 2023 wurden im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit seit November 2023 einige Veranstaltungen durchgeführt.

Insgesamt fanden 7 Abendtermine statt, an denen jeweils die Mitglieder des Arbeitskreises und weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger rege teilgenommen haben. Übergeordnete Themen waren die Darstellung des Ablaufs der Planerarbeitung, Zielsetzung und Organisation, allgemeine Förderbedingungen für öffentliche und für private Vorhaben, Mobilität, Straßenraum, Baukultur und Siedlungsentwicklung soziales Leben und Daseinsvorsorge, Dorfökologie und Umwelt, Wirtschaft (einschließlich Landwirtschaft) und Tourismus. Zu einer der Veranstaltungen waren zusätzlich die Kinder und Jugendlichen aus der Dorfregion eingeladen und beteiligten sich aktiv mit Vorschlägen zur Attraktivierung der Dorfregion. 

Die vorerst letzte Veranstaltung fand am 06.02.2024 statt. Auch an diesem Tag waren wieder einige Kinder und Jugendliche vor Ort und stimmten in ihrem Sinne ab. Es ging vorrangig um die Erarbeitung einer Empfehlung zur Festlegung einer Prioritätenliste für öffentliche Vorhaben, die in den Dorfentwicklungsplan aufgenommen werden sollen und um die Bildung eines Gremiums für die Auswahl von Kleinstvorhaben.

Nach ausführlicher Beschreibung aller in Frage kommenden Maßnahmen/Projekte durch den Arbeitskreissprecher Bernd Mattern und das Planungsbüro Warnecke stimmten die Anwesenden einstimmig für eine Priorisierung entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Liste. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen/Projekten entnehmen Sie bitte der als Anlage 2 beigefügten Liste. Die Entscheidung, ob die Prioritätenliste entsprechend der Empfehlung des Arbeitskreises in den Dorfentwicklungsplan aufgenommen werden soll, obliegt dem Rat der Gemeinde Drochtersen. Ein Vertreter des Planungsbüros Warnecke wird in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 26.02.2024 sowie ggf. bei der Ratssitzung am 06.03.2024 zugegen sein und gerne Fragen zum Thema beantworten.

Zu Ihrer Information ist dieser Vorlage auch eine Zusammenfassung der weiteren Verfahrensschritte bzw. des zeitlichen Ablaufs für die Planerarbeitung, Auswahl und Beginn der Umsetzungsbegleitung und die Antragstellung für die Sanierung der L 111 beigefügt (Anlage 3).

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, die Prioritätenliste für öffentliche Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung entsprechend der Empfehlung des Arbeitskreises für Dorfentwicklung in der Dorfregion „Pro Elbstromdörfer“ vom 06.02.2024 in den Dorfentwicklungsplan aufzunehmen.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende, Reiner Heinsohn, gibt das Wort an die Ratsherren Bernd Mattern und Rolf Brandt ab. Herr Mattern erläutert kurz den Sachverhalt, anschließend erläutern Herr Mattern und Herr Brandt die Prioritätenliste. Eben genannte Liste ist in drei Kategorien unterteilt, auf die erste Kategorie gehen Herr Mattern und Herr Brandt weiter ein und nennen die geplanten Vorhaben. Außerdem werden die für die Kategorien zwei und drei geplanten Vorhaben angerissen. Anschließend dankt Herr Mattern dem Bürgermeister und den Mitarbeitern der Verwaltung für die Unterstützung bei der Planung und Durchführung des Dorfentwicklungsplans sowie auch einen besonderen Dank an die Mitglieder des Arbeitskreises. 

Zu den Ausführungen von Herrn Mattern und Herrn Brandt gibt es Wortmeldungen. Der Ratsherr Dirk Ludewig dankt dem Arbeitskreis für ihr Engagement und freut sich über die gute Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen. Ratsherr Cornelius van Lessen dankt Herrn Mattern für seinen Einsatz.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Prioritätenliste für öffentliche Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung entsprechend der Empfehlung des Arbeitskreises für Dorfentwicklung in der Dorfregion „Pro Elbstromdörfer“ vom 06.02.2024 in den Dorfentwicklungsplan aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Anlage 1 zur Vorlage - Prioritätenliste sortiert.pdf
Download Präsentation Warnecke Vorstellung GUT Ausschuss 26.02.2024.pdf
Download Prioritätenliste mit Erläuterungen von Herrn Mattern2.pdf
Download Zeitstrahl weitere Verfahrensschritte Dorfentwicklungsplan2.pdf

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11. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 11
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11.1. Pro Elbstromdörfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 11.1

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister dankt Herrn Mattern für seinen Einsatz. Des Weiteren berichtet er über Gespräche mit den Jugendlichen bezüglich eines Jugendtreffs in Assel. Es wurden den Jugendlichen verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt. Die Organisation des Jugendtreffs könnte in Zusammenarbeit mit der AWO erfolgen. Gespräche mit der AWO laufen hierzu bereits.

Außerdem berichtet er, dass die Sitzung des Beirats der Jugend- und Schulsozialarbeit auf den 09.04.2024 verschoben wurde. Schwerpunkt dieser Sitzung soll der Jugendtreff in Assel sein.

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11.2. Grefenstraße / Alter Hof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 11.2

Diskussionsverlauf

Vom 29.02.2024 bis voraussichtlich Ende April 2024 wird in der Ortsmitte Drochtersen, von der Grefenstraße bis zum Alten Hof, die Gasleitung erneuert.

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11.3. Strand Krautsand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 11.3

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass er eine Antwort vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt bzgl. dem Geotextil erhalten hat. Das Schifffahrtsamt beauftragt eine Firma zum Entfernen des Geotextils.
Bzgl. der Strandaufspülung wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass noch keine weiteren Informationen vorliegen, wann dieses geschehen wird (Haushaltssperre).

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11.4. Karkhoffpadd Assel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 11.4

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass kein Angebot für den Endausbau des Karkhoffpadds während der öffentlichen Ausschreibung eingegangen ist. Es folgt eine zweite beschränkte Ausschreibung für den Endausbau.

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11.5. Gehweg Dornbusch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 11.5

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass eine Ausschreibung des Gehwegs erfolgt ist. Die Kosten werden voraussichtlich höher sein, als im Haushaltsplan veranschlagt.

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11.6. Veranstaltung gegen Hass und Hetze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 11.6

Diskussionsverlauf

Am 11.03.2024 findet ab 18:00 Uhr im Bereich der Kirche in Drochtersen, eine Aktion als Zeichen gegen Hass und Hetze statt. Die Ratsmitglieder und alle Anwesenden sind eingeladen, mitzumachen und die Veranstaltung zu teilen.

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12. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 12
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12.1. Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 12.1

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anträge gestellt.

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12.2. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 12.2

Diskussionsverlauf

Ratsherr Cornelius van Lessen hat zwei Anfragen. Die erste Anfrage lautet, ob es bei der geplanten Ansiedlung eins Lebensmittelgeschäfts in Assel Neuigkeiten gibt. Der Bürgermeister verneint dies.

Die zweite Anfrage ist, ob der Kaufvertrag „Alter Hof“ zustande gekommen ist. Auch dies verneint der Bürgermeister.

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13. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 13

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden.

Diskussionsverlauf

Die Jahreslisten der eingegangenen Sach- und Geldspenden 2023 wurden mit der Einladung im Ratsinformationssystem den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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14. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 06.03.2024 ö 14

Sachverhalt

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19:55 Uhr.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende, Reiner Heinsohn, schließt die öffentliche Sitzung. Er bedankt sich bei den Zuhörern und wünscht allen ein schönes Osterfest.

Datenstand vom 14.03.2024 15:24 Uhr