Erbbaurechtsvertrag Schießstand und Turn- und Festhalle Dornbusch


Daten angezeigt aus Sitzung:  10/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 17.09.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Schützenverein Dornbusch ist Eigentümerin von Erbbaurechten, die in den Erbbaugrundbüchern von Drochtersen wie folgt verzeichnet sind:
  1. Erbbaugrundbuch Blatt 1740        9/3 (Schießstand)        1.430 qm
  2. Erbbaugrundbuch Blatt 1739        9/6        283 qm
  3. Erbbaugrundbuch Blatt 1456        9/5        1.270 qm
  4. Erbbaugrundbuch Blatt 2197        19/45, 19/53        53 und 147 qm
Auf diesen Flurstücken befinden sich der Schießstand und die Festhalle, die der Schützenverein Dornbusch errichtet hat und betreibt.

Maßgeblich für die Erbbaurechte sind folgende Verträge:

° vom 13.3.1967, UR Nr. 168/67 Notar Bansemer, betr. Flurstück 9/5
° vom 12.6.1967, UR Nr. 384/67 Notar Bansemer, Ergänzung zu Vertrag v. 13.3.1967
° vom 15.8.1967, UR Nr. 597/67 Notar Bansemer, Ergänzung zu Vertrag v.13.3.1967
° vom 24.4.1972, UR Nr. 344/72 Notar Bansemer, betr. Flurstück 9/6
° vom 24.4.1972, UR Nr. 345/72 Notar Bansemer, betr. Flurstück 9/3
° vom 19.3.1979, UR Nr. 412/79 Notar Bansemer, betr. Flurstück 19/45 u.19/53
° vom 25.3.1975, betr. Flurstück 9/5 und 9/6

Die Erbbaurechte enden wie folgt:

° bezüglich der Flurstücke 9/3, 9/5 und 9/6 am 28.2.2019
° bezüglich der Flurstücke 19/45 und 19/53 am 31.12.2078

Die Festhalle steht zudem auch auf folgenden, im Eigentum der Gemeinde Drochtersen stehenden Grundstücken, an denen Erbbaurechte bisher nicht begründet worden sind:

5.        Grundbuch Blatt 3206        8/54        6.922 qm
6.        Grundbuch Blatt 1468        19/64        11 qm

Es bestehen daher bezüglich der Gebäude verschiedene Rechtszustände. Diese sollen mit dem beigefügten Vertragsentwurf vom 13.06.2018 zur Änderung und Ergänzung eines Erbbaurechts zusammengefasst, vereinheitlicht (u.a. Laufzeit) und ergänzt werden. Auch das anstehende Ende von Teilen der Erbbaurechte zum 28.02.2019 erfordert kurzfristig eine neue Vereinbarung. Der grundsätzliche Entwurf stammt vom Notar Wilfried Eggers und wurde von hier nach mehreren Gesprächsterminen mit dem Schützenverein seit dem Jahr 2015 konkretisiert.

Nach der Erzielung einer grundsätzlichen Einigkeit mit dem Schützenverein fand dort am 10.08.2018 die außerordentliche Generalversammlung statt. Der vorliegende Vertragsentwurf wurde durch die Versammlung einstimmig zur Unterzeichnung freigegeben, so dass nun eine Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien der Gemeinde Drochtersen erfolgen kann.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Vertragsentwurf zum Erbbaurecht für den Schießstand und die Turn- und Festhalle in Dornbusch zur Unterzeichnung freizugeben.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert, dass in Abstimmung mit dem Schützenverein Dornbusch das ursprünglich unübersichtliche Vertragswerk durch einen neuen Vertragsentwurf konkretisiert wurde.  
Ratsherr Kai Schildt begrüßt den Vertragsentwurf, der dem Schützenvereins Dornbusch Planungssicherheit verleiht und dem bereits im Rahmen einer außerordentlichen Generalversammlung zugestimmt wurde.
Für die CDU-Fraktion stellt Ratsherr Dr. Hannes Hatecke heraus, dass durch das neue Vertragswerk für den Schützenverein geregelte Verhältnisse für die Zukunft bestehen  und somit ein guter Ausblick für das Vereinsleben geschaffen wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Vertragsentwurf zum Erbbaurecht für den Schießstand und die Turn- und Festhalle in Dornbusch zur Unterzeichnung freizugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 22.10.2018 09:37 Uhr