Sanierung des Hallenbades - Teilnahme am Projektaufruf 2018 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“


Daten angezeigt aus Sitzung:  10/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 17.09.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Am 31. Juli 2018 wurde seitens des Bundes die mittlerweile dritte Förderrunde im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht. Mit 100 Millionen Euro sollen bis 2022 Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadtteilentwicklungspolitik zur Verfügung gestellt werden. Aktiv angesprochen sind mit dem Projektaufruf unter anderem Einrichtungen wie Schwimmbäder oder Sportstätten. Projektvorschläge für Förderprojekte, die bis zum Jahr 2022 umzusetzen sind, sind bis zum 31. August 2018 einzureichen.
Die Gemeinde hatte sich mit dem Projekt „Sanierung des Hallenbades“ im Rahmen des ersten Förderaufrufes im Jahr 2015 erfolglos um eine Förderung beworben. Der zweite Förderaufruf richtete sich an Antragsteller, die beim ersten Förderverfahren ebenfalls erfolglos waren, im Ranking jedoch über anderen Antragstellern, wie der Gemeinde, standen.
Nunmehr soll eine erneute Teilnahme erfolgen. Die Sanierung des Hallenbades stellt für die Gemeinde insbesondere in finanzieller Hinsicht eine große Herausforderung dar, so dass mit der erneuten Teilnahme der Versuch unternommen werden soll, eine Bundesförderung in beträchtlicher Höhe (45 %) zu erhalten. Der Antrag wird einhergehen mit einer aktualisierten Anpassung der in 2015 angedachten Planungen, wobei die in der Zwischenzeit gewonnenen Erkenntnisse hilfreich sein sollten und einfließen werden.
Die Teilnahme am Projektaufruf ist durch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderates zu billigen bzw. festzustellen. Der seitens des Bundesinstituts als notwendig erachtete Ratsbeschluss ist mittels entsprechender Unterlage bis zum 20. September 2018 dem Bundesinstitut vorzulegen/nachzureichen.
Daneben ist im Rahmen des Förderverfahrens ein Ratsbeschluss notwendig, aus dem hervorgeht, dass die Gemeinde den kommunalen Finanzierungsanteil tragen wird. Während die bislang vorliegenden Unterlagen hinsichtlich der zeitlichen Notwendigkeit dieses Ratsbeschlusses unterschiedliche Informationen beinhalten, wird es seitens der Verwaltung als keineswegs schädlich, sondern vielmehr hilfreich angesehen, einen solchen Ratsbeschluss (auch) bereits zum jetzigen Zeitpunkt herbeizuführen. Mit Blick auf den einzureichenden Antrag wird sich die Kostenschätzung auf 5 Millionen Euro belaufen, so dass der gemeindliche Anteil 2,75 Millionen Euro betragen würde.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:

a) Die Gemeinde Drochtersen nimmt mit dem Projektvorschlag „Ersatzneubau des Hallenbades“ am Projektaufruf 2018 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teil.

b) Die Gemeinde Drochtersen stellt den kommunalen Finanzierungsanteil, der bei einer Förderung durch das Programm bei 55 % liegt und somit 3.547.500 Euro (brutto) betragen würde, bereit.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff teilt mit, dass die Gemeinde darauf hofft, dass man im Bundesprogramm für die Sanierung des Hallenbades Berücksichtigung findet. Im Falle einer Förderung muss sich die Gemeinde bereit erklären, 55 % der entstehenden Kosten zu übernehmen. Bis zum Ende der Woche muss ein entsprechender Ratsbeschluss vorliegen. Eine Entscheidung in dem Förderverfahren wird für Ende Oktober 2018 erwartet.
Unabhängig von der Förderung werden derzeit Gespräche mit dem Fachbüro sowie der Rechtsberatung geführt und eine Vergabe der funktionalen Leistungsbeschreibung erfolgt .  
Bei den Fraktionsvorsitzenden besteht uneingeschränktes Einvernehmen darüber, dass der Schwerpunkt auf einem Ersatzneubau des Hallenbades liegen sollte. Politische Vertreter in den Parlamenten sollten um entsprechende Unterstützung zur Aufnahme der Gemeinde in das Förderprogramm gebeten werden.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt hält die heutige Beschlussfassung als Signal an die Bürger im Hinblick auf die weitere Verfestigung der Absichten zur Sanierung bzw. Neubau des Hallenbades.
Für die SPD-Fraktion stellt der Vorsitzende Heino Baumgarten fest, dass die Planungen zeitgleich weitergehen und es somit zu keinen Verzögerungen im Verfahren kommen sollte. Für seine Fraktion ist es außerordentlich wichtig, den Bürgern aufzuzeigen, dass eine Sanierung bzw. ein Ersatzneubau verwirklicht werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:

a) Die Gemeinde Drochtersen nimmt mit dem Projektvorschlag „Ersatzneubau des Hallenbades“ am Projektaufruf 2018 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt:

b) Die Gemeinde Drochtersen stellt den kommunalen Finanzierungsanteil, der bei einer Förderung durch das Programm bei 55 % liegt und somit 3.547.500 Euro (brutto) betragen würde, bereit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 22.10.2018 09:37 Uhr