Sanierung des Hallenbades - Teilnahme am Projektaufruf 2018 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“


Daten angezeigt aus Sitzung:  08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, 04.09.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Am 31. Juli 2018 wurde seitens des Bundes die mittlerweile dritte Förderrunde im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht. Mit 100 Millionen Euro sollen bis 2022 Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadtteilentwicklungspolitik zur Verfügung gestellt werden. Aktiv angesprochen sind mit dem Projektaufruf unter anderem Einrichtungen wie Schwimmbäder oder Sportstätten. Projektvorschläge für Förderprojekte, die bis zum Jahr 2022 umzusetzen sind, sind bis zum 31. August 2018 einzureichen.
Die Gemeinde hatte sich mit dem Projekt „Sanierung des Hallenbades“ im Rahmen des ersten Förderaufrufes im Jahr 2015 erfolglos um eine Förderung beworben. Der zweite Förderaufruf richtete sich an Antragsteller, die beim ersten Förderverfahren ebenfalls erfolglos waren, im Ranking jedoch über anderen Antragstellern, wie der Gemeinde, standen.
Nunmehr soll eine erneute Teilnahme erfolgen. Die Sanierung des Hallenbades stellt für die Gemeinde insbesondere in finanzieller Hinsicht eine große Herausforderung dar, so dass mit der erneuten Teilnahme der Versuch unternommen werden soll, eine Bundesförderung in beträchtlicher Höhe (45 %) zu erhalten. Der Antrag wird einhergehen mit einer aktualisierten Anpassung der in 2015 angedachten Planungen, wobei die in der Zwischenzeit gewonnenen Erkenntnisse hilfreich sein sollten und einfließen werden.
Die Teilnahme am Projektaufruf ist durch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderates zu billigen bzw. festzustellen. Der seitens des Bundesinstituts als notwendig erachtete Ratsbeschluss ist mittels entsprechender Unterlage bis zum 20. September 2018 dem Bundesinstitut vorzulegen/nachzureichen.
Daneben ist im Rahmen des Förderverfahrens ein Ratsbeschluss notwendig, aus dem hervorgeht, dass die Gemeinde den kommunalen Finanzierungsanteil tragen wird. Während die bislang vorliegenden Unterlagen hinsichtlich der zeitlichen Notwendigkeit dieses Ratsbeschlusses unterschiedliche Informationen beinhalten, wird es seitens der Verwaltung als keineswegs schädlich, sondern vielmehr hilfreich angesehen, einen solchen Ratsbeschluss (auch) bereits zum jetzigen Zeitpunkt herbeizuführen. Mit Blick auf den einzureichenden Antrag wird sich die Kostenschätzung auf 5 Millionen Euro belaufen, so dass der gemeindliche Anteil 2,75 Millionen Euro betragen würde.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

a) Die Gemeinde Drochtersen nimmt mit dem Projektvorschlag „Sanierung des Hallenbades“ am Projektaufruf 2018 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teil.

b) Die Gemeinde Drochtersen stellt den kommunalen Finanzierungsanteil, der bei einer Förderung durch das Programm bei 55 % liegt und somit 2,75 Millionen Euro betragen würde, bereit.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert einführend, dass mit der mittlerweile dritten Förderrunde im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ grundsätzlich ein attraktives Förderprogramm für die Sanierung des Hallenbades vorliegt, zumal eine Zuwendung in Höhe von 45 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt wird. Dazu stehen bundesweit 100 Mio. € für Projekte, die bis 2022 abgeschlossen sein sollen, zur Verfügung. Die Projektvorschläge waren bis zum 31.08.2018 einzureichen, was seitens der Gemeindeverwaltung fristgerecht erfolgt ist.
Für die Teilnahme am Projektaufruf ist zudem ein Ratsbeschluss erforderlich, dass die Gemeinde die Finanzierung der Maßnahme tragen wird. Die Projektteilnahme und die Finanzierung sollen in den Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderates am 17.09.2018 beschlossen werden. Diese Beschlüsse sind dem zuständigen Bundesinstitut bis zum 20.09.2018 nachzureichen.
Der Beschluss des Verwaltungsausschusses aus dem April 2017, dass u.a. die Baukosten maximal 5 Mio. € betragen dürfen, soll durchgeführt werden. Zurzeit erfolgen daher Gespräche und eine Ausschreibung in Vorbereitung einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Die Entscheidung des Bundes zu den zu fördernden Projekten bleibt zunächst abzuwarten.
Alle Fraktionen unterstützen mit Nachdruck den Förderantrag, um ein funktionierendes Hallenbad in der Gemeinde Drochtersen zu erhalten.
Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Middeke, wie hoch die Beteiligung an dem Förderaufruf eingeschätzt wird, teilt Herr Eckhoff mit, dass daran ein sehr großes Interesse – auch innerhalb des Landkreises – besteht. Herr Middeke gibt sich daher nur vorsichtig optimistisch, dass, bei einem bundesweiten Förderetat von „nur“ 100 Mio. € und einer regen Beteiligung anderer Kommunen an dem Verfahren, die Gemeinde Drochtersen in dem Förderverfahren Berücksichtigung findet.
Eine Entscheidung hinsichtlich der Berücksichtigung der Gemeinde Drochtersen in dem Förderverfahren wird, laut Herrn Krüger, im Oktober 2018 erwartet. Er erläutert weiterhin, dass es im Rahmen der Antragsbearbeitung weitergehende Informationen gab, so dass der von der Gemeinde Drochtersen zu tragende Finanzierungsanteil in brutto auf 3.547.500 € zu ändern ist.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

a) Die Gemeinde Drochtersen nimmt mit dem Projektvorschlag „Sanierung des Hallenbades“ am Projektaufruf 2018 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:
       
b) Die Gemeinde Drochtersen stellt den kommunalen Finanzierungsanteil, der bei einer Förderung durch das Programm bei 55 % liegt und somit 3.547.500 Euro (brutto) betragen würde, bereit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 07.09.2018 11:40 Uhr