Außenbereichssatzung „Drochtersermoor“ gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) a) Abwägungsbeschluss der eingegangenen Bedenken und Anregungen b) Satzungsbeschluss c) Beschluss über den Kauf einer Teilfläche des Flurstücks 183/8 (ca. 4000 qm) d) Beschluss über die Übertragung des Flurstücks 183/9 an die Gemeinde Drochtersen


Daten angezeigt aus Sitzung:  29/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Um gerade Einheimischen eine Wohnperspektive im Bereich Drochtersermoor bieten zu können, wurde durch das Planungsbüro cappel + kranzhoff ein städtebauliches Entwicklungskonzept für den Bereich Drochtersermoor (rund um die sogenannte „Milchstraße“) erstellt. Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB im Bereich Ecke Kreisstraße/“Milchstraße“ mit den Flurstücken 183/8 und 183/9 erstellt.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.06. bis 31.07.2020. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB (VA-Beschluss vom 12.5.2020).
Das Satzungsverfahren erfolgte ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Die beiden o.g. Flurstücke befinden sich derzeit noch in Privateigentum.
Auf dem Großteil des Flurstücks 183/8 (ca. 4000 qm) sollen 4 Baugrundstücke mit einer Erschließung über die vorhandene Nebenstraße (Flurstück 183/9) entstehen. Deren Einmündungsbereich muss zur Kreisstraße auf einer Länge von 20 m aufgeweitet werden, damit hier ein Begegnungsverkehr Pkw/Lkw möglich ist. Hierzu muss dann auch noch ein Ablösebetrag an den Landkreis Stade gezahlt werden, da der Einmündungsbereich dann in dessen Zuständigkeitsbereich übergeht. Die Oberflächenentwässerung würde über eine neu zu schaffende Regenwasserleitung (neben der vorhandenen Straße) erfolgen, die über das Flurstück 160/5 (Einverständnis des Eigentümers liegt vor) in den vorhandenen Entwässerungsgraben mündet.
Mit den beiden Eigentümern hat es schon Gespräche gegeben. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass nach Rechtskraft der Satzung das angedachte Grundstück (ca. 4000 qm) vom Flurstück 183/8 zu einem Kaufpreis von 15 € je qm zu erwerben wäre und das Flurstück 183/9 (jetzige Straße) kostenlos an die Gemeinde übertragen wird. Haushaltsmittel wurden im Haushaltsplan 2020 zur Verfügung gestellt.
Hinsichtlich der geforderten Ausgleichsmaßnahmen ist vorgesehen, das den Grundstückserwerbern eine entsprechende Fläche aus dem vorhandenem Bestand der Gemeinde Drochtersen kostenlos überlassen wird, damit dort auf deren Kosten der Ausgleich erfolgen kann.
Bei der Veräußerung der 4 Baugrundstücke sollen ausschließlich Einheimische aus dem Raum Drochtersermoor berücksichtigt werden, die für sich ein eigenes Wohnhaus bauen wollen. Einige Vormerkungen aus diesem Bereich liegen bereits vor. Aufgrund der geringen Anzahl von Bauplätzen wird jeder einzelne Verkauf durch den VA beschlossen werden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:
a)        Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Vorlage, unter Beachtung der getroffenen Abwägung, zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
b)        Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Drochtersermoor“ (Planzeichnung im Maßstab 1:1000 nebst Begründung) wird angenommen und als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.
c)        Die Teilfläche des Flurstücks 183/8 (ca. 4000 qm) wird, sobald die Außenbereichssatzung rechtskräftig ist, zum Preis von 15 € je qm erworben.
d)        Das Flurstück 183/9 (Straße) wird, sobald die Außenbereichssatzung rechtskräftig ist, kostenlos von der Gemeinde Drochtersen übernommen.

Diskussionsverlauf

Frau Steimle vom Planungsbüro Cappel + Kranzhoff stellt das Projekt Außenbereichssatzung „Drochtersermoor“ nochmal kurz vor. Anhand einer Präsentation (siehe Anlage) werden dann die im Auslegungsverfahren gemachten Bedenken zusammen mit den getroffenen Abwägungen vorgetragen.
Das Ausschussmitglied C. v. Lessen fragt nach, ob es sich bei der Erschließungsstraße tatsächlich um eine Privatfläche handelt. Dieses wird ihm bestätigt. Des Weiteren weist er, unter Hinweis auf das im Jahre 2015 abgestimmte „Positionspapier/Richtlinien für die Übernahme von Planungs-/Erschließungskosten für die Erstellung/Änderung von Bauleitplänen in der Gemeinde Drochtersen“, darauf hin, dass entgegen der in der Vorlage getroffenen Aussage die evtl. notwendigen Ausgleichsflächen nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden können.
Das Ausschussmitglied M. Wrage fragt nach der Lage der vorhandenen Entwässerungsleitung. Diese wird ihm anhand der Karte gezeigt, wobei darauf hingewiesen wird, dass diese in der Zuständigkeit des Entwässerungsverbandes liegt. Herr Wrage merkt an, dass bei Arbeiten an dieser Leitung der Grundwasserspiegel abzusenken wäre. Eine solche Absenkung könnte Auswirkungen auf die umliegende Bebauung haben und somit wäre eine Pfahlgründung bei den geplanten Bauten ratsam. Dieser Hinweis wird zur Kenntnis genommen, wobei im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auch ein Bodengutachten zu erstellen wäre.
Das Ausschussmitglied Dr. H. Hatecke fragt nach der Entwässerung und der Eigenentwicklung. Die Planung hinsichtlich der Oberflächenentwässerung mit einem eigenen Regenwasserkanal wird erläutert. Hinsichtlich der Eigenentwicklung wird deutlich gemacht, dass die Grundstücke nur an Interessierte aus dem Raum Drochtersermoor veräußert werden sollen, sofern diese hier ein Eigenheim (keine Mietobjekte) errichten wollen. Eine entsprechende Beschlussfassung soll dann Einzelfallbezogen durch die zuständigen Gremien erfolgen.
Zum Abschluss fragt Herr v. Lessen dann noch an, ob aufgrund der festgesetzten Begehung durch einen Fachgutachter zum Artenschutz vor Baubeginn eine mögliche Bebauung gefährdet wäre. Frau Steimle erläutert hierzu, dass diese Forderung aufgrund einer Eingabe der Abt. Naturschutz des Landkreises entstanden ist. Das Gutachten wird dann sicherlich mit zur Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen dienen, eine Verhinderung der Bebauung wird aufgrund der Lage und der derzeitigen Nutzung jedoch ausgeschlossen.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:
a)        Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Vorlage, unter Beachtung der getroffenen Abwägung, zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b)        Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Drochtersermoor“ (Planzeichnung im Maßstab 1:1000 nebst Begründung) wird angenommen und als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 3

c)        Die Teilfläche des Flurstücks 183/8 (ca. 4000 qm) wird, sobald die Außenbereichssatzung rechtskräftig ist, zum Preis von 15 € je qm erworben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 4

d)        Das Flurstück 183/9 (Straße) wird, sobald die Außenbereichssatzung rechtskräftig ist, kostenlos von der Gemeinde Drochtersen übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 26.01.2021 10:12 Uhr