Außenbereichssatzung „Drochtersermoor“ gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) a) Abwägungsbeschluss der eingegangenen Bedenken und Anregungen b) Satzungsbeschluss c) Beschluss über den Kauf einer Teilfläche des Flurstücks 183/8 (ca. 4000 qm) d) Beschluss über die Übertragung des Flurstücks 183/9 an die Gemeinde Drochtersen


Daten angezeigt aus Sitzung:  19/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 24.03.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Um gerade Einheimischen eine Wohnperspektive im Bereich Drochtersermoor bieten zu können, wurde durch das Planungsbüro cappel + kranzhoff ein städtebauliches Entwicklungskonzept für den Bereich Drochtersermoor (rund um die sogenannte „Milchstraße“) erstellt. Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB im Bereich Ecke Kreisstraße/“Milchstraße“ mit den Flurstücken 183/8 und 183/9 erstellt.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.06. bis 31.07.2020. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB (VA-Beschluss vom 12.5.2020).
Das Satzungsverfahren erfolgte ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Die beiden o.g. Flurstücke befinden sich derzeit noch in Privateigentum.
Auf dem Großteil des Flurstücks 183/8 (ca. 4000 qm) sollen 4 Baugrundstücke mit einer Erschließung über die vorhandene Nebenstraße (Flurstück 183/9) entstehen. Deren Einmündungsbereich muss zur Kreisstraße auf einer Länge von 20 m aufgeweitet werden, damit hier ein Begegnungsverkehr Pkw/Lkw möglich ist. Hierzu muss dann auch noch ein Ablösebetrag an den Landkreis Stade gezahlt werden, da der Einmündungsbereich dann in dessen Zuständigkeitsbereich übergeht. Die Oberflächenentwässerung würde über eine neu zu schaffende Regenwasserleitung (neben der vorhandenen Straße) erfolgen, die über das Flurstück 160/5 (Einverständnis des Eigentümers liegt vor) in den vorhandenen Entwässerungsgraben mündet.
Mit den beiden Eigentümern hat es schon Gespräche gegeben. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass nach Rechtskraft der Satzung das angedachte Grundstück (ca. 4000 qm) vom Flurstück 183/8 zu einem Kaufpreis von 15 € je qm zu erwerben wäre und das Flurstück 183/9 (jetzige Straße) kostenlos an die Gemeinde übertragen wird. Haushaltsmittel wurden im Haushaltsplan 2020 zur Verfügung gestellt.
Hinsichtlich der geforderten Ausgleichsmaßnahmen ist vorgesehen, das den Grundstückserwerbern eine entsprechende Fläche aus dem vorhandenem Bestand der Gemeinde Drochtersen kostenlos überlassen wird, damit dort auf deren Kosten der Ausgleich erfolgen kann.
Bei der Veräußerung der 4 Baugrundstücke sollen ausschließlich Einheimische aus dem Raum Drochtersermoor berücksichtigt werden, die für sich ein eigenes Wohnhaus bauen wollen. Einige Vormerkungen aus diesem Bereich liegen bereits vor. Aufgrund der geringen Anzahl von Bauplätzen wird jeder einzelne Verkauf durch den VA beschlossen werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:
a)        Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Vorlage, unter Beachtung der getroffenen Abwägung, zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.


b)        Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Drochtersermoor“ (Planzeichnung im Maßstab 1:1000 nebst Begründung) wird angenommen und als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.


c)        Die Teilfläche des Flurstücks 183/8 (ca. 4000 qm) wird, sobald die Außenbereichssatzung rechtskräftig ist, zum Preis von 15 € je qm erworben.


d)        Das Flurstück 183/9 (Straße) wird, sobald die Außenbereichssatzung rechtskräftig ist, kostenlos von der Gemeinde Drochtersen übernommen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister informiert über die Grundsätze des Verfahrens und teilt des Weiteren mit, dass auf ca. 4.000 qm 4 Baugrundstücke entstehen sollen.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt spricht sich positiv darüber aus, dass 4 Baugrundstücke entstehen. Die CDU-Fraktion stimmt zu.
Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen, teilt mit, dass die FWG-Fraktion auch zustimmen wird.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Kai Schildt, schließt sich seinen beiden Vorrednern an.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:
a)        Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Vorlage, unter Beachtung der getroffenen Abwägung, zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b)        Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Drochtersermoor“ (Planzeichnung im Maßstab 1:1000 nebst Begründung) wird angenommen und als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 3

c)        Die Teilfläche des Flurstücks 183/8 (ca. 4000 qm) wird, sobald die Außenbereichssatzung rechtskräftig ist, zum Preis von 15 € je qm erworben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 4

d)        Das Flurstück 183/9 (Straße) wird, sobald die Außenbereichssatzung rechtskräftig ist, kostenlos von der Gemeinde Drochtersen übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 14.04.2021 10:08 Uhr