Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit der Samtgemeinde Nordkehdingen zur Sicherstellung der Wasserrettung im Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde Nordkehdingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  11/2016-2021. Sitzung des Feuerschutzausschusses, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Nach § 2 Abs. 1 S.1 des Nds. Brandschutzgesetzes obliegt den Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistungen in ihrem Gebiet. Darin eingeschlossen sind grundsätzlich auch alle zum Gemeindegebiet gehörenden Wasserflächen und Wasserstraßen; hier insbesondere die Elbe und Süderelbe. Die Kommunen müssen gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes die Feuerwehren deshalb mit den zur Bewältigung dieser Lagen erforderlichen Spezialfahrzeugen ausstatten.

Sowohl die Gemeinde Drochtersen als auch die Samtgemeinde Nordkehdingen sind damit in Teilbereichen der Bundeswasserstraße Elbe zuständig für die Aufgaben nach dem Nds. Brandschutzgesetz und müssen deshalb geeignete Feuerwehrboote vorhalten, um die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben auch sach- und fachgerecht erfüllen zu können.

Die Samtgemeinde Nordkehdingen greift zur Erfüllung dieser Aufgaben zur Zeit auf das vom Landkreis Stade bei der Ortsfeuerwehr Krummendeich stationierte Feuerwehrboot zurück. Dieses Feuerwehrboot wird in absehbarer Zeit außer Dienst gestellt, wird durch den Landkreis Stade nicht ersatzbeschafft und ist nach den heutigen Anforderungen nur bedingt tauglich für den Einsatz auf der Elbe.

Der Gemeinde Drochtersen konnte seit einiger Zeit auf kein Feuerwehrboot mehr zurückgreifen, nachdem das vom Landkreis Stade beschaffte und bei der Ortsfeuerwehr Dornbusch stationierte Boot vor einigen Jahren aufgrund eines technischen Defekts außer Dienst gestellt werden musste und vom Landkreis Stade nicht ersatzbeschafft wurde.

Zur Erfüllung der ihr nach dem Nds. Brandschutzgesetz zugewiesenen Aufgaben beauftragte die Gemeinde Drochtersen deshalb nach einem entsprechende Vergabeverfahren im September 2020 eine ortsansässige Bootswerft mit dem Bau eines den gesetzlichen und nautischen Anforderungen gerecht werdenden Feuerwehrbootes. Die Indienststellung des Feuerwehrbootes findet im Laufe des Junis 2021 statt.

Weil die Samtgemeinde Nordkehdingen über kein eigenes, den Anforderungen des § 2 Abs. 1 S. 2 Nds. Brandschutzgesetz gerecht werdendes Feuerwehrboot verfügt, soll das von der Gemeinde Drochtersen beschaffte Feuerwehrboot nach entsprechenden Gesprächen auch im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde Nordkehdingen eingesetzt werden. Im Gegenzug ist geplant, dass die Samtgemeinde Nordkehdingen eine Pauschale in Höhe von 1.100 € für jeden Einsatz des Feuerwehrbootes im dortigen Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Drochtersen erstattet sowie einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 500 € jährlich zahlt.

Der Entwurf einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung ist zur Beratung beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die „Verwaltungsvereinbarung zur Sicherstellung der Wasserrettung im Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde Nordkehdingen“ zwischen der Gemeinde Drochtersen und der Samtgemeinde Nordkehdingen wie im Entwurf vom 10.06.2021 vorliegend zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert die Beschlussvorlage. In Nordkehdingen seien die entsprechenden Beschlüsse in der vergangenen Woche gefasst worden. Entsprechende Gespräche zwischen den Verwaltungen seien unter Beteiligung der jeweiligen Feuerwehren geführt worden. Ziel beider Seiten sei eine „schlanke“ Vereinbarung, die aber alles Notwendige regele.

Der jährlich von der Samtgemeinde Nordkehdingen zu zahlende Zuschuss zu den Betriebskosten betrage zunächst 500 € pro Jahr bei einer Laufzeit der Vereinbarung von zunächst zwei Jahren. Die Laufzeit sei an die Gewährleistungsfrist angepasst.

Die Vereinbarung sei auch ein Signal der Zusammenarbeit beider Kommunen im Feuerwehrwesen. Ähnliche Kooperationen bestehen bereits im Tourismusbereich, der IT sowie im Standesamtswesen.

Auf Nachfrage des Ausschussmitglieds Uwe Heinsohn, ob die gesetzlichen Hilfsfristen in Nordkehdingen durch das Feuerwehrboot der Gemeinde Drochtersen eingehalten werden könnten, antwortet Bürgermeister Mike Eckhoff, dass es im Bereich der Wasserrettung keine gesetzlich festgelegten Hilfsfristen gäbe.


Auf Nachfrage des Ausschussmitglieds Cornelius van Lessen, ob die Versicherungskosten für das Feuerwehrboot bereits berücksichtigt seien, antwortet der Bürgermeister, dass diese Kosten bereits in den Betriebskosten enthalten seien.

Beschluss

Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die „Verwaltungsvereinbarung zur Sicherstellung der Wasserrettung im Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde Nordkehdingen“ zwischen der Gemeinde Drochtersen und der Samtgemeinde Nordkehdingen wie im Entwurf vom 10.06.2021 vorliegend zu beschließen.   Danach könne der jährliche Zuschuss neu verhandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 02.07.2021 08:05 Uhr