Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit der Samtgemeinde Nordkehdingen zur Sicherstellung der Wasserrettung im Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde Nordkehdingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  20/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 14.07.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Nach § 2 Abs. 1 S.1 des Nds. Brandschutzgesetzes obliegt den Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistungen in ihrem Gebiet. Darin eingeschlossen sind grundsätzlich auch alle zum Gemeindegebiet gehörenden Wasserflächen und Wasserstraßen; hier insbesondere die Elbe und Süderelbe. Die Kommunen müssen gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes die Feuerwehren deshalb mit den zur Bewältigung dieser Lagen erforderlichen Spezialfahrzeugen ausstatten.

Sowohl die Gemeinde Drochtersen als auch die Samtgemeinde Nordkehdingen sind damit in Teilbereichen der Bundeswasserstraße Elbe zuständig für die Aufgaben nach dem Nds. Brandschutzgesetz und müssen deshalb geeignete Feuerwehrboote vorhalten, um die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben auch sach- und fachgerecht erfüllen zu können.

Die Samtgemeinde Nordkehdingen greift zur Erfüllung dieser Aufgaben zur Zeit auf das vom Landkreis Stade bei der Ortsfeuerwehr Krummendeich stationierte Feuerwehrboot zurück. Dieses Feuerwehrboot wird in absehbarer Zeit außer Dienst gestellt, wird durch den Landkreis Stade nicht ersatzbeschafft und ist nach den heutigen Anforderungen nur bedingt tauglich für den Einsatz auf der Elbe.

Der Gemeinde Drochtersen konnte seit einiger Zeit auf kein Feuerwehrboot mehr zurückgreifen, nachdem das vom Landkreis Stade beschaffte und bei der Ortsfeuerwehr Dornbusch stationierte Boot vor einigen Jahren aufgrund eines technischen Defekts außer Dienst gestellt werden musste und vom Landkreis Stade nicht ersatzbeschafft wurde.

Zur Erfüllung der ihr nach dem Nds. Brandschutzgesetz zugewiesenen Aufgaben beauftragte die Gemeinde Drochtersen deshalb nach einem entsprechende Vergabeverfahren im September 2020 eine ortsansässige Bootswerft mit dem Bau eines den gesetzlichen und nautischen Anforderungen gerecht werdenden Feuerwehrbootes. Die Indienststellung des Feuerwehrbootes findet im Laufe des Junis 2021 statt.

Weil die Samtgemeinde Nordkehdingen über kein eigenes, den Anforderungen des § 2 Abs. 1 S. 2 Nds. Brandschutzgesetz gerecht werdendes Feuerwehrboot verfügt, soll das von der Gemeinde Drochtersen beschaffte Feuerwehrboot nach entsprechenden Gesprächen auch im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde Nordkehdingen eingesetzt werden. Im Gegenzug ist geplant, dass die Samtgemeinde Nordkehdingen eine Pauschale in Höhe von 1.100 € für jeden Einsatz des Feuerwehrbootes im dortigen Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Drochtersen erstattet sowie einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 500 € jährlich zahlt.

Der Entwurf einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung ist zur Beratung beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, die „Verwaltungsvereinbarung zur Sicherstellung der Wasserrettung im Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde Nordkehdingen“ zwischen der Gemeinde Drochtersen und der Samtgemeinde Nordkehdingen wie im Entwurf vom 10.06.2021 vorliegend zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Jens Schütt, bedankt sich bei Mike Eckhoff für die gute Zusammenarbeit mit der Samtbürgermeisterin Nordkehdinges Erika Hatecke. Als gutes Beispiel für die Zusammenarbeit sehe die CDU-Fraktion die Neuanschaffung des Feuerwehrbootes.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die „Verwaltungsvereinbarung zur Sicherstellung der Wasserrettung im Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde Nordkehdingen“ zwischen der Gemeinde Drochtersen und der Samtgemeinde Nordkehdingen wie im Entwurf vom 10.06.2021 vorliegend zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 30.07.2021 11:49 Uhr