1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2013 des Landkreises Stade (sachlicher Teilabschnitt Windenergie) / 2. Entwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  31/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Im Rahmen der 1. Änderung des RROP 2013 (sachlicher Teilabschnitt Windenergie) wurde (nach vorherigen Beratungen im GUT am 05.06.2019 und im VA am 12.06.2019) zum 1. Entwurf die anliegende Stellungnahme der Gemeinde Drochtersen (siehe Anlage 3) vom 13.06.2019 abgegeben.
Nunmehr wurde durch den Landkreis Stade der 2. Entwurf zum Teilabschnitt Wind vorgelegt. Die Gemeinde kann bis zum 26.07.2021 eine Stellungnahme zum zweiten Entwurf abgeben.
Das RROP ist Grundlage für die erforderliche Anpassung der Bauleitpläne der Gemeinden an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung (§ 1 Abs. 4 Baugesetzbuch) und Grundlage für die von den Gemeinden vorbehaltene lagegenaue Festlegung der raumbeanspruchenden Planungen und Maßnahmen im örtliche Bereich.
In Vorranggebieten müssen alle Planungen und Maßnahmen mit der vorrangigen Zweckbestimmung der Windenergienutzung vereinbar sein. Da diese Vorranggebiete zusätzlich die Wirkung von Eignungsgebieten entfalten, dürfen raumbedeutsame (ab einer Gesamthöhe von 100 m) Windenergieanlagen nur innerhalb dieser Gebiete errichtet werden. Außerhalb der Vorranggebiete sind diese ausgeschlossen.
Gemäß den Vorgaben des RROP sollen u. a. die Anlagen innerhalb eines Windparks nach Art und Größe einheitlich gestaltet werden und es sollen mindestens 3 Anlagen pro Vorranggebiet errichtet werden können.
Lt. den Planungen des RROP (2. Entwurf) ist für die Gemeinde Drochtersen nunmehr das Vorranggebiet Drochtersen (Potenzialflächenkomplex Nr. 24 – ca. 152 ha / siehe Anlagen 1) vorgesehen. Die seinerzeit sogenannte Nase entfällt bzw. wurde stark eingeschränkt.
Durch den Wegfall/Reduzierung der Nase ergibt sich eine deutliche Konfliktminimierung in Bezug auf als Nahrungshabitat eines Weißstorches, als bedeutendes Rastgebiet nordischer Gänse und in Bezug auf das Landschaftsbild.
Die drei um das Autobahnkreuz gelegenen Gebiete bleiben grundsätzlich bestehen. Südlich des Landernweges ist eine neue kleine Fläche neu hinzugekommen.
Zum Vergleich können die Anlagen 2 (1. Entwurf zum RROP) herangezogen werden.

Beschlussempfehlung

Die Beschlussempfehlung bleibt dem Ausschuss vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Vom Ausschussvorsitzenden Reiner Heinsohn wird eine kurze Erörterung der Sachlage vorgenommen. Der Bürgermeister Mike Eckhoff erörtert anhand einer Präsentation noch einmal die genaue Lage der Windvorranggebiete. Durch den Wegfall der sogenannten „Nase“ haben sich die Flächen etwas verändert. Die noch eingegangene Stellungnahme von der FWG Drochtersen wird diesem Protokoll noch beigefügt (s. Anlage).
Das Ausschussmitglied Cornelius van Lessen teilt hierzu mit, dass er verschiedene Kommunen verglichen hat. Tatsache ist, dass man nicht weiß, was der Bund möchte.
Vom Ausschussmitglied Wilfried Barwig wird mitgeteilt, dass die „Nase“ entfallen ist. Er ist dafür, dass man keine Stellungnahme abgibt.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, keine Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 1

Datenstand vom 06.07.2021 11:14 Uhr