1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2013 des Landkreises Stade (sachlicher Teilabschnitt Windenergie) / 2. Entwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  20/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 14.07.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Im Rahmen der 1. Änderung des RROP 2013 (sachlicher Teilabschnitt Windenergie) wurde (nach vorheriger Beratungen im GUT am 05.06.2019 und im VA am 12.06.2019) zum 1. Entwurf die anliegende Stellungnahme der Gemeinde Drochtersen (siehe Anlage 3) vom 13.06.2019 abgegeben.
Nunmehr wurde durch den Landkreis Stade der 2. Entwurf zum Teilabschnitt Wind vorgelegt. Die Gemeinde kann bis zum 26.07.2021 eine Stellungnahme zum zweiten Entwurf abgeben.

Das RROP ist Grundlage für die erforderliche Anpassung der Bauleitpläne der Gemeinden an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung (§ 1 Abs. 4 Baugesetzbuch) und Grundlage für die von den Gemeinden vorbehaltene lagegenaue Festlegung der raumbeanspruchenden Planungen und Maßnahmen im örtliche Bereich.

In Vorranggebieten müssen alle Planungen und Maßnahmen mit der vorrangigen Zweckbestimmung der Windenergienutzung vereinbar sein. Da diese Vorranggebiete zusätzlich die Wirkung von Eignungsgebieten entfalten, dürfen raumbedeutsame (ab einer Gesamthöhe von 100 m) Windenergieanlagen nur innerhalb dieser Gebiete errichtet werden. Außerhalb der Vorranggebiete sind diese ausgeschlossen.

Gemäß den Vorgaben des RROP sollen u. a. die Anlagen innerhalb eines Windparks nach Art und Größe einheitlich gestaltet werden und es sollen mindestens 3 Anlagen pro Vorranggebiet errichtet werden können.

Lt. den Planungen des RROP (2. Entwurf) ist für die Gemeinde Drochtersen nunmehr das Vorranggebiet Drochtersen (Potenzialflächenkomplex Nr. 24 – ca. 152 ha / siehe Anlagen 1) vorgesehen. Die seinerzeit sogenannte Nase entfällt bzw. wurde stark eingeschränkt.
Durch den Wegfall/Reduzierung der Nase ergibt sich eine deutliche Konfliktminimierung in Bezug auf als Nahrungshabitat eines Weißstorches, als bedeutendes Rastgebiet nordischer Gänse und in Bezug auf das Landschaftbild.

Die drei um das Autobahnkreuz gelegenen Gebiete bleiben grundsätzlich bestehen. Südlich der Landernweges ist eine neue kleine Fläche neu hinzugekommen.

Zum Vergleich können die Anlagen 2 (1. Entwurf zum RROP) herangezogen werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt einen von den Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltung noch zu erstellenden Entwurf bzgl. einer Stellungnahme.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass Gespräche am 12.07.2021 zwischen den Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltung stattgefunden haben. Des Weiteren sei am 14.07.2021 die aktualisierte Fassung der Stellungnahme inkl. der Mitteilung der CDU (alternativ gewünschte Text) an die Ratsdamen und Ratsherren per eMail übersandt worden.

Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Cornelius van Lessen, teilt mit, dass alle vorhandenen Standorte (inkl. Hüll und Nindorf) erhalten bleiben sollten. Die Einnahmen in Höhe von 0,2 Cent/kWh pro Windenergieanlage sollten der Gemeinde zukommen. Des Weiteren kann die FWG-Fraktion nicht dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Kai Schildt, informiert, dass in der ersten geänderten Stellungnahme vom Landkreis bereits einiges Berücksichtigt bzw. geändert wurde.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Jens Schütt, erklärt, dass die Gemeinde eine Fläche von 1,20% für die Windenergie zur Verfügung stellt, nachdem RROP aber im Endeffekt 2 % zur Verfügung gestellt werden sollen, was einer Erhöhung von über 60 % entsprechen würde.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die aktualisierte Fassung der Stellungnahme inkl. der Seitens der CDU-Fraktion gewünschten Ergänzungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 16 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die aktualisierte Stellungnahme in der Fassung vom 14.07.2021 (eMail vom Bürgermeister Mike Eckhoff an die Fraktionsvorsitzenden) zum 2. Entwurf des RROP.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 8 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 30.07.2021 11:49 Uhr