Erlass einer "Richtlinie über die Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Drochtersen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  02/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport am 24.11.2021 wurde die Verwaltung gebeten, eine Förderrichtlinie zu entwerfen, die die gemeindliche Unterstützung von hier ansässigen Vereinen und Organisationen näher regelt. 

Ein entsprechender Richtlinienentwurf ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Die bisherige Verwaltungspraxis, eine Förderung von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten zu ermöglichen, wurde beibehalten. Zur Vereinfachung des Verfahrens wurde das bisherige Verfahren zur Beantragung einer Förderung ebenfalls weitestgehend beibehalten.
Neu aufgenommen wurde eine „Bagatellgrenze“ (§ 3 Abs. 1). Zuschüsse werden danach nur gewährt, wenn die Kosten einer Maßnahmen 1.000 Euro übersteigen. Die weiteren Fördervoraussetzungen orientieren sich an der bisherigen Verwaltungspraxis und den üblichen Inhalten einer solchen Förderrichtlinie.

Für eine verlässliche Haushaltsplanung wurde der Stichtag 01.09. eingeführt, wenn für eine Maßnahme eine Zuwendung von mehr als 2.000 Euro beantragt wurde (§ 4 Abs. 2).
Zuständigkeiten für die Entscheidung über Förderanträge sind in § 4 Abs. 5 geregelt. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung soll der Bürgermeister zukünftig über Anträge, für die nur eine im Verhältnis geringe Förderung beantragt wird, selbst entscheiden können. Die politischen Gremien würden im Anschluss über die Entscheidung informiert werden. 

Die Kulturmanagerin der Gemeinde Drochtersen wurde bei der Erarbeitung dieser Förderrichtlinie beteiligt, um auch die Perspektive der antragstellenden Vereine und Organisationen mit einzubeziehen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport beschließt den Entwurf einer „Richtlinie über die Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Drochtersen“ bis zum 29.06.2022 in den Fraktionen zu beraten und die Ergebnisse im Verwaltungsausschuss abzustimmen.

Diskussionsverlauf

Grundsätzlich wird der Entwurf einer Richtlinie zur Vereinsförderung positiv gesehen. Es besteht jedoch in den Fraktionen und auch fraktionsübergreifend Beratungsbedarf, so dass die Beschlussfassung zur Richtlinie zurückgestellt werden soll.
Bürgermeister Eckhoff schlägt vor, dass die Fraktionen sich bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.06.2022 entsprechend beraten.

Beschluss

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport beschließt den Entwurf einer „Richtlinie über die Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Drochtersen“ bis zum 29.06.2022 in den Fraktionen zu beraten und die Ergebnisse im Verwaltungsausschuss abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Dokumente
Entwurf Förderrichtlinie Vereine_Stand 20-04-2022 (.pdf)

Datenstand vom 07.07.2022 07:46 Uhr