Erlass einer "Richtlinie über die Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Drochtersen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats, 05.07.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport am 24.11.2021 wurde die Verwaltung gebeten, eine Förderrichtlinie zu entwerfen, die die gemeindliche Unterstützung von hier ansässigen Vereinen und Organisationen näher regelt. 

Ein entsprechender Richtlinienentwurf ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Die bisherige Verwaltungspraxis, eine Förderung von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten zu ermöglichen, wurde beibehalten. Zur Vereinfachung des Verfahrens wurde das bisherige Verfahren zur Beantragung einer Förderung ebenfalls weitestgehend beibehalten.
Neu aufgenommen wurde eine „Bagatellgrenze“ (§ 3 Abs. 1). Zuschüsse werden danach nur gewährt, wenn die Kosten einer Maßnahmen 1.000 Euro übersteigen. Die weiteren Fördervoraussetzungen orientieren sich an der bisherigen Verwaltungspraxis und den üblichen Inhalten einer solchen Förderrichtlinie.

Für eine verlässliche Haushaltsplanung wurde der Stichtag 01.09. eingeführt, wenn für eine Maßnahme eine Zuwendung von mehr als 2.000 Euro beantragt wurde (§ 4 Abs. 2).
Zuständigkeiten für die Entscheidung über Förderanträge sind in § 4 Abs. 5 geregelt. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung soll der Bürgermeister zukünftig über Anträge, für die nur eine im Verhältnis geringe Förderung beantragt wird, selbst entscheiden können. Die politischen Gremien würden im Anschluss über die Entscheidung informiert werden. 

Die Kulturmanagerin der Gemeinde Drochtersen wurde bei der Erarbeitung dieser Förderrichtlinie beteiligt, um auch die Perspektive der antragstellenden Vereine und Organisationen mit einzubeziehen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „Richtlinie über die Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Drochtersen“.

Diskussionsverlauf

Der stellv. Ratsvorsitzende, Heino Baumgarten, erläutert kurz den Sachverhalt. Er teilt mit, dass der Entwurf mit der Einladung zusammen versendet wurde. Die gegründete Arbeitsgruppe hat am 04.07.2022 getagt und vor dieser Gemeinderatssitzung ein vorbereitendes kurzes Gespräch geführt. §4 Abs. 2 bei einem Betrag von mehr als 15.000,00 EUR muss der Antrag im Vorjahr gestellt werden. Der Betrag wurde auf 5.000,00 EUR gesenkt. §4 Abs. 5 Zuständigkeit der Gremien: hier sollen die Anträge zuerst im Fachausschuss beraten werden. Danach gehen die Anträge in den Verwaltungsausschuss, wo die Anträge dann beschlossen werden. Bei Anträgen über 5.000,00 EUR hat der Gemeinderat den Antrag zu genehmigen. Der stellv. Ratsvorsitzende dankt den Fraktionen für die Einigung der Richtlinie. Danach erteilt er den Fraktionen das Wort. Die Fraktionen bedanken sich für die gute Zusammenarbeit untereinander und mit dieser Einigung wird ein Zeichen Richtung Vereine gezeigt

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „Richtlinie über die Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Drochtersen“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 1

Dokumente
2022-07-04-ENTWURF-Vereinsförderungsrichtlinie (.pdf)
Entwurf Förderrichtlinie Vereine_Stand 20-04-2022 (.pdf)

Datenstand vom 19.07.2022 08:26 Uhr