Antragstellung nach dem Förderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"


Daten angezeigt aus Sitzung:  07/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Bund hat zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ einen erneuten Projektaufruf gestartet. Projektskizzen sind bis zum 15. September 2023 einzureichen. Entsprechende Gremienbeschlüsse (Gemeinderat) können bis zum 6. Oktober 2023 nachgereicht werden.
Der Projektaufruf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Aus Sicht der Verwaltung sollte ein erneuter Förderantrag gestellt werden. Die Verwaltung befindet sich aktuell noch in Gesprächen zu dem o.g. Förderprogramm, da ein Ersatzneubau nur im Ausnahmefall gefördert wird. Dies war bei vergangenen Förderverfahren ebenfalls der Fall und führt möglicherweise dazu, dass es schwieriger wird, einen Ersatzneubau gefördert zu bekommen. Hier werden aktuell Möglichkeiten ausgelotet.
Auszug aus dem Projektaufruf:
Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der förderge-genständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („kli-mafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Das bedeutet: Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Dies kann dann der Fall sein, wenn dies im Vergleich zur Sanierung die nachweislich deutlich wirtschaftlichere und mit Blick auf den Klimaschutz effektivere Variante ist.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat die Beschlussfassung, einen Förderantrag für das Hallenbad in Drochtersen im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen.

Diskussionsverlauf

Auch hier erläutert der Bürgermeister kurz die vorgesehene Antragstellung. Bei Aufnahme wäre eine Zuwendung von 45% (höchstens jedoch 6 Millionen) zu erwarten. Für die sehr umfangreiche Antragstellung erfolgte u.a. der Austausch mit einer anderen Kommune und es wurden Gespräche mit MdL und MdB geführt.
Seitens der SPD-Fraktion wird die Antragstellung begrüßt, da man sich einig ist, das ohne eine Förderung eine Umsetzung nicht möglich ist. Auf Nachfrage teilt der Bürgermeister mit, dass der Förderverein Hallenbad Drochtersen e.V. derzeit 56 Mitglieder zählt.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat die Beschlussfassung, einen Förderantrag für das Hallenbad in Drochtersen im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Dokumente
sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk-aufruf-dl (.pdf)

Datenstand vom 15.09.2023 08:13 Uhr