Antragstellung nach dem Förderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"


Daten angezeigt aus Sitzung:  10/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats, 27.09.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Bund hat zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ einen erneuten Projektaufruf gestartet. Projektskizzen sind bis zum 15. September 2023 einzureichen. Entsprechende Gremienbeschlüsse (Gemeinderat) können bis zum 6. Oktober 2023 nachgereicht werden.
Der Projektaufruf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Aus Sicht der Verwaltung sollte ein erneuter Förderantrag gestellt werden. Die Verwaltung befindet sich aktuell noch in Gesprächen zu dem o.g. Förderprogramm, da ein Ersatzneubau nur im Ausnahmefall gefördert wird. Dies war bei vergangenen Förderverfahren ebenfalls der Fall und führt möglicherweise dazu, dass es schwieriger wird, einen Ersatzneubau gefördert zu bekommen. Hier werden aktuell Möglichkeiten ausgelotet.
Auszug aus dem Projektaufruf:
Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der förderge-genständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („kli-mafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Das bedeutet: Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Dies kann dann der Fall sein, wenn dies im Vergleich zur Sanierung die nachweislich deutlich wirtschaftlichere und mit Blick auf den Klimaschutz effektivere Variante ist.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Beschlussfassung, einen Förderantrag für das Hallenbad in Drochtersen im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende führt ergänzend zur Vorlage aus und weist darauf hin, dass es in enger Abstimmung mit den in unserer Region zuständigen Bundestagsabgeordneten gelungen sei, einen verheißungsvollen Förderantrag zu stellen.
Ratsherr Ludewig gibt ein Plädoyer für den Erhalt (respektive Ersatzneubau) des Hallenbades und seiner Bedeutung für Schulen, Vereine und Gesundheit ab. Vor allem angesichts der vielen Tragödien alljährlich, sei das Schwimmen lernen für die Kinder immens wichtig. Die Ausführungen finden fraktionsübergreifende Zustimmung.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass sich die Gemeinde Drochtersen den erforderlichen Ersatzneubau (geschweige eine sehr viel teurere Sanierung im Bestand) alleine nicht leisten könne und wir deshalb auf die Förderung angewiesen seien. Seitens der Verwaltung wurde sehr viel Zeit Engagement und inhaltliche und konzeptionelle Detailtiefe in diesen Förderantrag investiert, weshalb er bei diesem Verfahren sehr zuversichtlich sei.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, einen Förderantrag für das Hallenbad in Drochtersen im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk-aufruf-dl (.pdf)

Datenstand vom 04.10.2023 12:48 Uhr