Entwicklungssatzung „Dornbusch Werft Hatecke“ a.) Abwägungsbeschluss der eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b.) Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  05/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 27.09.2017

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Auf Antrag des Herrn Peter Hatecke, Erlenstraße 2, 21706 Drochtersen wurde das Verfahren zur Entwicklungssatzung „Dornbusch Werft Hatecke“ durchgeführt.

Auf dem Betriebsgelände soll eine weitere unbefristete Betriebsleiterwohnung realisiert werden. Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 26.06.2017 bis einschließlich 04.08.2017. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:

a.)        Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Behörden eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen.

b.)        Der Entwurf der Entwicklungssatzung „Dornbusch Werft Hatecke“ (Planzeichnung im Maßstab 1.1.000 mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung) wird angenommen und als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.

Diskussionsverlauf

Der Ratsherr Dr. Hannes Hatecke nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und nimmt im Zuhörerbereich Platz.
Vom Ratsvorsitzenden wird erläutert, dass durch die Entwicklungssatzung die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf dem Dornbuscher Betriebsgelände der Fa. Hatecke geschaffen werden, um eine weitere Betriebsleiterwohnung auf dem Gelände errichten zu können.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:
a.)        Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Behörden eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt:
b.)        Der Entwurf der Entwicklungssatzung „Dornbusch Werft Hatecke“ (Planzeichnung im Maßstab 1.1.000 mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung) wird angenommen und als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 04.10.2017 08:14 Uhr