Entwicklungssatzung „Dornbusch Werft Hatecke“ a.) Abwägungsbeschluss der eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b.) Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 18.09.2017

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Auf Antrag des Herrn Peter Hatecke, Erlenstraße 2, 21706 Drochtersen wurde das Verfahren zur Entwicklungssatzung „Dornbusch Werft Hatecke“ durchgeführt.

Auf dem Betriebsgelände soll eine weitere unbefristete Betriebsleiterwohnung realisiert werden. Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 26.06.2017 bis einschließlich 04.08.2017. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

a.)        Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Behörden eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen.

b.)        Der Entwurf der Entwicklungssatzung „Dornbusch Werft Hatecke“ (Planzeichnung im Maßstab 1.1.000 mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung) wird angenommen und als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Dr. Hannes Hatecke nimmt während der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt im Zuhörerraum Platz.

Nach einer Einleitung durch den Ausschussvorsitzenden Reiner Heinsohn wird das Wort an Herrn Kruse vom Planungsbüro Elbberg weitergegeben.

Herr Kruse erörtert anhand eines Planes den aktuellen Stand der Entwicklungssatzung „Dornbusch Werft Hatecke“. Er verweist darauf, dass die festgesetzte Betriebsleiterwohnung ausschließlich als solche genutzt werden darf. Die Nutzung der Wohnung als Miet- oder Ferienwohnung ist nicht erlaubt. Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren werden zur Kenntnis genommen. Änderungen in der Planung ergeben sich dadurch nicht. Ein Satzungsbeschluss kann erfolgen.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:
a.)        Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Behörden eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b.)        Der Entwurf der Entwicklungssatzung „Dornbusch Werft Hatecke“ (Planzeichnung im Maßstab 1.1.000 mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung) wird angenommen und als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 25.09.2017 08:42 Uhr