16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – „Gehrden-Süd“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden - Süd“ im Parallelverfahren a) Behandlung der insgesamt eingegangenen Stellungnahmen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – „Gehrden-Süd“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden - Süd“ (Gesamtabwägungsbeschluss) aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB b) Feststellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – „Gehrden-Süd“ c) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden - Süd“ mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 23.10.2017

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Ziele/Anlass der Planung
Die Gemeinde Drochtersen beabsichtigt in dem Ortsteil Hüll neue Wohnbauflächen auszuweisen. Ziel ist die Deckung des örtlichen Eigenbedarfs an Bauland. Die Teilflurstücke 92/3, 93/4, 280/90 und 279/91 in der Flur 11 der Gemarkung Hüll sind derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Durch die Bauleitplanung sollen nun der Flächennutzungsplan der Gemeinde Drochtersen geändert und der Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden-Süd“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erstellt werden. Durch die Bauleitplanung wird der Bau von Ein- bis Zweifamilienhäusern ermöglicht. Die Örtlichen Bauvorschriften lehnen sich an die des bereits bestehenden Wohngebietes „An der kleinen Rönne“ an, so dass der dörfliche Charakter fortgeführt wird. Derzeit haben sich bereits 15 Kaufinteressenten für die Wohnbaugrundstücke gemeldet.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2017 (nach Vorbereitung durch den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 13. Juni 2017) beschlossen, die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 –
„Gehrden-Süd“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ im Parallelverfahren öffentlich auszulegen und die entsprechenden Behörden zu beteiligen.

In der Zeit vom 26.06.2017 bis einschließlich 04.08.2017 lagen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 15.06.2017 bis einschließlich 17.07.2017 statt.

Aufgrund zu berücksichtigender Stellungnahmen, die während des o.g. Beteiligungsverfahrens eingegangen sind, wurde der Entwurf des Bebauungsplanes geändert und erneut den betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen vorgelegt. Die Änderung betrifft eine Verschiebung der Baugrenze im Bebauungsplan, durch welche die Grundzüge der Planung allerdings nicht berührt werden. Planerische Grundzüge, wie die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes, der notwendigen Erschließung sowie der Entsorgungsanlagen für die Regenwasserbewirtschaftung, können nach wie vor umgesetzt werden.

Die im Auslegungs-/Beteiligungsverfahren und erneuten eingeschränkten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 BauGB mit erstellter Abwägung und entsprechenden Abwägungsbeschlüssen sind der Vorlage beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

a) Gesamtabwägungsbeschluss
     Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) sowie erneuter eingeschränkter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“ und des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ einzuarbeiten.

b) Feststellungsbeschluss
       Der bereinigte Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

c) Satzungsbeschluss
       Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden-Süd“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Nach einer kurzen Einleitung durch den Ausschussvorsitzenden Reiner Heinsohn wird das Wort an Frau Kallischko vom Planungsbüro Cappel & Kranzhoff gegeben.
Frau Kallischko erörtert kurz den Planungsstand. Während der Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind insgesamt 8 Stellungnahmen eingegangen. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gab es keine.
Die Nds. Landesforsten haben in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass durch die Planung der östlich angrenzende Wald durch die im Plangebiet vorhandenen Bäume betroffen ist (Brandrisiko). Um dem entgegenzuwirken, wurde die geplante Baugrenze um 10 m weiter weg versetzt, so dass nun insgesamt 35 m Abstand zum Wald eingehalten werden (Vorgabe des RROP).  Aufgrund dieser Planänderungen wurden der Landkreis Stade und die Nds. Landesforsten nochmals eingeschränkt im Verfahren beteiligt. Der Landkreis Stade hat noch weitere Hinweise gegeben, aus denen allerdings keine Planänderung hervorgehen. Diese Hinweise wurden redaktionell in die Unterlagen aufgenommen. Die Nds. Landesforsten haben keine weiteren Bedenken geäußert. Lediglich auf den Brandschutz im späteren Genehmigungsverfahren wurde hingewiesen.
Vom Ausschussmitglied Cornelius van Lessen wird nachgefragt, ob sich die Anzahl der Baugrundstücke durch die Versetzung der Baugrenze reduziert. Dieses wurde von Frau Kallischko verneint.
Vom Ausschussmitglied Marc Hagenah wird nachgefragt, wer über die Namensgebung der neuen Straße entscheidet. Hierzu teilt der Bürgermeister Mike Eckhoff mit, dass durch einige Ratsmitglieder eine Abfrage bei den Hüllern durchgeführt werden soll. Diese Vorschläge sollen dann bei der weiteren Beratung/Beschlussfassung berücksichtigt werden. Das Ausschussmitglied Günter Andreas schlägt die Bezeichnung „Waldsiedlung“ vor.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

a) Gesamtabwägungsbeschluss
     Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) sowie erneuter eingeschränkter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“ und des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:
b) Feststellungsbeschluss
       Der bereinigte Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 3

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

c) Satzungsbeschluss
       Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden-Süd“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 03.11.2017 11:42 Uhr