16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – „Gehrden-Süd“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden - Süd“ im Parallelverfahren a) Behandlung der insgesamt eingegangenen Stellungnahmen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – „Gehrden-Süd“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden - Süd“ (Gesamtabwägungsbeschluss) aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB b) Feststellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen – „Gehrden-Süd“ c) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden - Süd“ mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  06/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 29.11.2017

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Ziele/Anlass der Planung
Die Gemeinde Drochtersen beabsichtigt in dem Ortsteil Hüll neue Wohnbauflächen auszuweisen. Ziel ist die Deckung des örtlichen Eigenbedarfs an Bauland. Die Teilflurstücke 92/3, 93/4, 280/90 und 279/91 in der Flur 11 der Gemarkung Hüll sind derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Durch die Bauleitplanung sollen nun der Flächennutzungsplan der Gemeinde Drochtersen geändert und der Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden-Süd“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erstellt werden. Durch die Bauleitplanung wird der Bau von Ein- bis Zweifamilienhäusern ermöglicht. Die Örtlichen Bauvorschriften lehnen sich an die des bereits bestehenden Wohngebietes „An der kleinen Rönne“ an, so dass der dörfliche Charakter fortgeführt wird. Derzeit haben sich bereits 15 Kaufinteressenten für die Wohnbaugrundstücke gemeldet.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2017 (nach Vorbereitung durch den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 13. Juni 2017) beschlossen, die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 –
„Gehrden-Süd“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ im Parallelverfahren öffentlich auszulegen und die entsprechenden Behörden zu beteiligen.

In der Zeit vom 26.06.2017 bis einschließlich 04.08.2017 lagen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 15.06.2017 bis einschließlich 17.07.2017 statt.

Aufgrund zu berücksichtigender Stellungnahmen, die während des o.g. Beteiligungsverfahrens eingegangen sind, wurde der Entwurf des Bebauungsplanes geändert und erneut den betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen vorgelegt. Die Änderung betrifft eine Verschiebung der Baugrenze im Bebauungsplan, durch welche die Grundzüge der Planung allerdings nicht berührt werden. Planerische Grundzüge, wie die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes, der notwendigen Erschließung sowie der Entsorgungsanlagen für die Regenwasserbewirtschaftung, können nach wie vor umgesetzt werden.

Die im Auslegungs-/Beteiligungsverfahren und erneuten eingeschränkten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 BauGB mit erstellter Abwägung und entsprechenden Abwägungsbeschlüssen sind der Vorlage beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen:

a) Gesamtabwägungsbeschluss
     Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) sowie erneuter eingeschränkter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“ und des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ einzuarbeiten.

b) Feststellungsbeschluss
       Der bereinigte Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

c) Satzungsbeschluss
       Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden-Süd“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende Jens Schütt informiert die Anwesenden über die Möglichkeit zur Abstimmung bezüglich eines Straßennamens für die neue Siedlung in Hüll. Zur Abstimmung gelangt man über die Homepage der Gemeinde Drochtersen.

Andree Kahl erläutert die Beschlussvorlage. Es handelt sich um ein neues Baugebiet in Hüll, wobei man sich mit den örtlichen Bauvorschriften an der gegenüberliegenden Siedlung „An der Kleinen Rönne“ orientiert hat. Es handelt sich um ca. 16 Baugrundstücke, 16 Bauwillige haben sich bereits gemeldet.

Der Ratsherr Günter Andreas erklärt sich erfreut über die Ausweisung des Baugebietes. Es handle sich um eine hervorragende Fläche. Weiterhin bedankt er sich bei Rat und Verwaltung.

Der Ratsherr Marc Hagenah schließt sich für die CDU-Fraktion den Ausführungen seines Vorredners an. Die Anzahl der Bauwilligen zeigt den vorhandenen Bedarf.

Auf Nachfrage des Ratsherrn Cornelius van Lessen erklärt Andree Kahl seitens der Verwaltung, dass es sich bei 14 der Bauwilligen um Hüller handelt, die anderen beiden kommen aus Drochtersen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:
a) Gesamtabwägungsbeschluss
     Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) sowie erneuter eingeschränkter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“ und des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b) Feststellungsbeschluss
       Der bereinigte Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – „Gehrden-Süd“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 3

c) Satzungsbeschluss
       Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Gehrden-Süd“ mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 76 „Gehrden-Süd“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 06.12.2017 08:36 Uhr