17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ im Parallelverfahren a) Behandlung der insgesamt eingegangenen Stellungnahmen zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“(Gesamtabwägungsbeschluss) aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB b) Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ c) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 23.10.2017

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Ziele/Anlass der Planung

Um die Nachfrage nach gewerblichen Flächen in Drochtersen zu decken, beabsichtigt die Gemeinde Drochtersen, ein neues Gewerbegebiet in der Aschhorner Straße zu entwickeln. Es soll zudem das bestehende Gewerbegebiet in der Aschhorner Straße ergänzen. Die Flurstücke 36/2, 46/2, 49/7, 49/8, 25/15, 36/4 und 36/5 sowie die Teilflurstücke 59/4, 60/3, 35/1, 47/1 und 48/2 in der Flur 20 der Gemarkung Drochtersen sind derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche und Fläche für Versorgungsanlagen ausgewiesen. Durch die Bauleitplanung sollen nun der Flächennutzungsplan der Gemeinde Drochtersen geändert und der Bebauungsplan Nr. 77 „Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2017 (nach Vorbereitung durch den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 13. Juni 2017) beschlossen, die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ im Parallelverfahren öffentlich auszulegen und die entsprechenden Behörden zu beteiligen.

In der Zeit vom 26.06.2017 bis einschließlich 04.08.2017 lagen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel fand auch die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Die im Auslegungs-/Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen mit erstellter Abwägung und entsprechenden Abwägungsbeschlüssen sind der Vorlage beigefügt.

Im Nachgang zur Behördenbeteiligung und öffentlichen Auslegung wurde festgestellt, dass eine Anpassung der geplanten Verkehrsflächen erforderlich ist. Da durch diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und davon lediglich die Gemeinde als Grundstückseigentümer und Veräußerer betroffen ist, wird von einer erneuten Beteiligung abgesehen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

a)        Gesamtabwägungsbeschluss

Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ einzuarbeiten.

b)        Feststellungsbeschluss

Der bereinigte Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

c)        Satzungsbeschluss

Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ mit Begründung und Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Nach einer kurzen Einleitung übergibt der Ausschussvorsitzenden Reiner Heinsohn das Wort an Herrn Kruse vom Planungsbüro Elbberg.
Herr Kruse erörtert den Planungsstand. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat stattgefunden. Der Landkreis Stade verweist in seiner Stellungnahme auf eine Gewichtsbeschränkung in der Aschhorner Straße von 17 Tonnen. Bei Fahrzeugen > 17t ist eine entsprechende Sondergenehmigung beim Landkreis Stade zu beantragen. Diese Hinweise wurden in die Begründung aufgenommen.
Der Unterhaltungsverband hat noch einmal auf die erforderliche Rückhaltung des Regenwassers hingewiesen. Mit dem geplanten Regenrückhaltebecken werden die geforderten max. Abflusswerte unterschritten.
Die Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass die Ausgleichsflächen im Gewerbegebiet vor Verkauf einheitlich von der Gemeinde Drochtersen herzustellen sind.
Nach erneuter Prüfung der Planunterlagen ist dem Ingenieurbüro aufgefallen, dass der Wendehammer mit 22 m zu klein bemessen wurde. Lastwagen mit Lastzügen benötigen eine Wendeanlage mit 25 m Durchmesser. Diese Änderung wurde in der Planzeichnung entsprechend vorgenommen.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

a)        Gesamtabwägungsbeschluss
Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:
b)        Feststellungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 3

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:
c)        Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ mit Begründung und Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 03.11.2017 11:42 Uhr