17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ im Parallelverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  06/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 29.11.2017

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Ziele/Anlass der Planung

Um die Nachfrage nach gewerblichen Flächen in Drochtersen zu decken, beabsichtigt die Gemeinde Drochtersen, ein neues Gewerbegebiet in der Aschhorner Straße zu entwickeln. Es soll zudem das bestehende Gewerbegebiet in der Aschhorner Straße ergänzen. Die Flurstücke 36/2, 46/2, 49/7, 49/8, 25/15, 36/4 und 36/5 sowie die Teilflurstücke 59/4, 60/3, 35/1, 47/1 und 48/2 in der Flur 20 der Gemarkung Drochtersen sind derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche und Fläche für Versorgungsanlagen ausgewiesen. Durch die Bauleitplanung sollen nun der Flächennutzungsplan der Gemeinde Drochtersen geändert und der Bebauungsplan Nr. 77 „Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2017 (nach Vorbereitung durch den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 13. Juni 2017) beschlossen, die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ im Parallelverfahren öffentlich auszulegen und die entsprechenden Behörden zu beteiligen.

In der Zeit vom 26.06.2017 bis einschließlich 04.08.2017 lagen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel fand auch die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Die im Auslegungs-/Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen mit erstellter Abwägung und entsprechenden Abwägungsbeschlüssen sind der Vorlage beigefügt.

Im Nachgang zur Behördenbeteiligung und öffentlichen Auslegung wurde festgestellt, dass eine Anpassung der geplanten Verkehrsflächen erforderlich ist. Da durch diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und davon lediglich die Gemeinde als Grundstückseigentümer und Veräußerer betroffen ist, wird von einer erneuten Beteiligung abgesehen.

Beschlussempfehlung

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen:

a)        Gesamtabwägungsbeschluss

Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ einzuarbeiten.

b)        Feststellungsbeschluss

Der bereinigte Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

c)        Satzungsbeschluss

Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ mit Begründung und Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende Jens Schütt leitet die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt ein. Andree Kahl erläutert seitens der Verwaltung, dass nach langjähriger Suche nach einem neuen Gewerbegebiet die geeignete Fläche in Aschhorn käuflich erworben werden konnte. Die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes im Parallelverfahren sind durchgelaufen.

Der Ratsherr Cornelius van Lessen spricht sich positiv über die Ausweisung von Gewerbeflächen nach jahrelanger Suche aus. Er regt an, dass die Grundstücke relativ kostengünstig unter bestimmten Voraussetzungen verkauft werden sollten, hierfür gäbe es interessante Modelle, welche zu gegebener Zeit erörtert werden könnten.

Die Freud e über die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes teilen der Ratsherr Marc Hagenah für die CDU-Fraktion sowie der SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten für seine Fraktion.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:

a)        Gesamtabwägungsbeschluss
Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ und des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b)        Feststellungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 mit Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 3

c)        Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ mit Begründung und Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 77 “Gewerbegebiet Aschhorner Straße“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 06.12.2017 08:36 Uhr