Vereinbarung mit dem Landkreis Stade (§ 13 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII)


Daten angezeigt aus Sitzung:  04/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport, 02.11.2017

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Seitens der Kommunen wurden mit dem Landkreis Stade umfangreiche Verhandlungen über die Höhe der Kostenbeteiligung des Landkreises an den Kinderbetreuungskosten geführt. Bisher gab es seitens des Landkreises lediglich eine monatliche Beteiligung i.H.v. 145 € pro belegtem Krippenplatz (Kinder unter 3). Hieraus ergab sich für das Kindergartenjahr 2016/17 ein Betrag i.H.v. 105.415 €.
Aufgrund der Verhandlungen ist jetzt für das Kindergartenjahr 2017/18 eine monatliche Beteiligung pro bereitgestelltem Platz (Krippe, Elementar und Hort) vorgesehen. Hierfür steht ein Gesamtvolumen von 6.300.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag wird prozentual auf alle vorgehaltenen Plätze im Landkreis aufgeteilt, wobei Krippenplätzen mit einer Wertigkeit von 1,5 und Elementar- und Hortplätze mit 0,6 gewertet werden.
Nach derzeitiger Platzvorhaltung in der Gemeinde Drochtersen ergibt sich hieraus für das Kindergartenjahr 2017/18 ein Betrag i.H.v. 328.000 €, also rd. 225.000 € mehr als für das Kindergartenjahr 2016/17.

Ab dem Kindergartenjahr 2018/19 soll eine neue Vereinbarung geschlossen werden in die dann noch weitere bisher offene Punkte (siehe § 4 der 2. Änderung) einfließen sollen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen, dass die Gemeinde Drochtersen die 2. Änderung der Vereinbarung mit dem Landkreis abschließt.

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Cornelius van Lessen teilt mit, dass die FWG-Fraktion gegen den Abschluss der Vereinbarung mit dem Landkreis Stade stimmen wird, da eine Senkung der Kreisumlage, die für die Gemeinde Drochtersen vorteilhafter wäre, nicht vorgesehen ist.

Beschluss

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen, dass die Gemeinde Drochtersen die 2. Änderung der Vereinbarung mit dem Landkreis abschließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 01.03.2018 15:19 Uhr