Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit haben die am 1. Förderverfahren teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen die ihnen obliegende Aufgabe Breitbandausbau für die Teilnahme an Förderverfahren nach der Richtlinie Breitbandförderung - ländlicher Raum, beschränkt auf so genannte ELER-Verfahren, auf den Landkreis Stade übertragen. Entsprechende Beratungen der Gremien der Gemeinde Drochtersen erfolgten im Jahr 2016 und mündeten in einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderates am 22. Juni 2016.
In der Zwischenzeit sind weitere Förderaufrufe erfolgt, die einerseits unterschiedliche Themenkreise beinhalten, andererseits jedoch auch Fördermittel nach anderen Verfahren und Richtlinien beinhalten. Da die bestehende Kooperationsvereinbarung eine Beschränkung auf die ELER-Verfahren vorsieht, an aktuellen und künftigen Förderkulissen jedoch ebenso im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit partizipiert werden soll, wird eine Ergänzung der Kooperationsvereinbarung angestrebt.
Die Ergänzung soll eine generelle Aufgabenübertragung des Bereichs der Teilnahme an Förderverfahren zum Breitbandausbau auf den Landkreis Stade beinhalten. So wird es möglich sein, auch Förderungen zum Beispiel aus Bundes- und/oder Landesmitteln zu beantragen. Der Kreistag hat der Ergänzungsvereinbarung ebenso zugestimmt wie die weiteren kreisangehörigen Kommunen.
Anlass der Ergänzung der Vereinbarung war die Koordinierung der Teilnahme an weiteren Förderaufrufen durch die Verwaltung des Landkreises Stade im vergangenen Jahr. Im Rahmen des 5. Förderaufrufes des Bundes ist ein Antrag eingereicht worden, für den durch die Gemeinde Gebiete und Schulen (zusätzlicher spezieller Inhalt waren Bildungseinrichtungen) wie folgt benannt wurden:
• Krautsand – Wischhafenersand, Kahlesand (24 Adressen, 31 Haushalte)
• Hüll – Neustadt (34 Adressen, 59 Haushalte)
• Hüll – Oberhüll, Hörne (11 Adressen und Haushalte)
• Drochtersen – Fasanenweg (19 Adressen, 25 Haushalte)
• Assel – Peerkoppel (81 Adressen, 104 Haushalte)
• Assel/ Barnkrug – Möhlenstieg (12 Adressen, 16 Haushalte)
• Assel/ Barnkrug – Am Elbdeich (6 Adressen, 8 Haushalte)
• Grundschule Assel
• Elbmarschenschule
(Die weiteren Grundschulen wurden nicht benannt, da die Kriterien für eine Förderung nicht erfüllt werden und eine solche somit ausgeschlossen ist.)
Der Vorlage ist als Anlage die Ergänzung zu Kooperationsvereinbarung beigefügt.