Daten angezeigt aus Sitzung:
07/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 07.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
a) Straßennamensgebung
Die Gemeinde Drochtersen hat einen Bebauungsplan für ein neues Gewerbegebiet in Drochtersen (Bebauungsplan Nr. 77 „Gewerbegebiet Aschhorner Straße“) aufgestellt. Die einzelnen Gewerbegrundstücke werden über eine öffentliche Straße erschlossen. Die Verwaltung hat sich bei der Namensgebung für die Straße an der topographischen Bezeichnung der Flächen orientiert. Demnach schlägt die Verwaltung den folgenden Straßennamen vor:
„An der Sietwende“
b) Festlegung des Grundstücksverkaufspreises
Die Erschließungsmaßnahmen für das neue Gewerbegebiet „Aschhorner Straße“ in Drochtersen sollen im Frühjahr 2018 ausgeschrieben werden, mit dem Ziel, diese Maßnahmen im Jahr 2018 abzuschließen.
Die Veräußerung der Grundstücke kann ab sofort beginnen. Der Grundstückskaufpreis setzt sich zum heutigen Zeitpunkt folgendermaßen zusammen:
Kostenübersicht
|
Werte
|
Planungskosten inkl. 10% Sonstiges
- Bauleitplanung
- Lärmschutzgutachten
- Vermessung Plangebiet
- Vermessung einzelner Baugrundstücke
- Bekanntmachungen
- Ausgleichsmaßnahme/-fläche
|
ca. 83.324,95 €
|
Kosten der Maßnahme inkl. 10 % Sonstiges
- Erschließungskosten (inkl. RRB)
- Grunderwerb
- Ingenieurplanung Erschließung
- Vermessung Erschließung
- Bodengutachten
Abzgl. 10 % Gemeindeanteil
|
ca. 2.536.568,84 €
ca. 2.282.911,95 €
|
zu veräußernde Grundstücksflächen
|
ca. 53.774 m²
|
Gesamtkosten
|
ca. 2.366.236,90 €
|
Kosten /m² zu veräußernde Grundstücksfläche
|
ca. 44,00 €/m²
|
Auf Antrag der Freien Wählergemeinschaft vom 13.12.2017 wurde seitens der Verwaltung geprüft, ob eine Subventionierung der Flächen durch die Gemeinde entsprechend des aufgeführten Beispiels im Landkreis Emsland möglich wäre. Laut Aussagen der „Wirtschaftsförderung Landkreis Stade GmbH“ handelt es sich dabei um Flächen, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gefördert worden sind und deshalb günstiger angeboten werden können. Für das Gewerbegebiet „Aschhorner Straße“ kann eine solche Subventionierung nicht angewendet werden, u.a. auch aufgrund eines anderen Wettbewerbsumfeldes (s. Anlage).
Eine Reduzierung des Grundstückspreises im neuen Gewerbegebiet um den Grunderwerb (rund 589.300 €) wäre denkbar, um günstigere Gewerbegrundstücke im Landkreis Stade anbieten zu können. Damit würde sich ein Grundstücksverkaufspreis in Höhe vom 31,00 €/m² ergeben.
Zum Vergleich sind im Folgenden Verkaufspreise für Gewerbeflächen aus dem Landkreis Stade dargestellt (Quelle: www.immonet.de):
Gemeinde /
Samtgemeinde
|
Verkaufspreis / m²
Gewerbefläche
|
Harsefeld
|
35 €
|
Horneburg
|
24 bis 28 €
|
Oldendorf
|
30 €
|
Bliedersdorf
|
22 €
|
Stade
|
54 €
|
Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Verkaufspreis in Höhe von 34 €/m². Bezieht man die Hansestadt Stade nicht mit ein, so liegt der durchschnittliche Verkaufspreis bei 29 €/m² Gewerbe-fläche.
Beschlussempfehlung
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen:
- Der öffentlichen Straße im neuen Gewerbegebiet „Aschhorner Straße“ den Namen …….. zu geben.
b) Die Grundstücke nach erfolgter Ausschreibung und Auftragsvergabe der Erschließungsarbeiten zu einem Kaufpreis in Höhe von voraussichtlich 44,00 €/m² (Grundlage sind die tatsächlichen Kosten) zu veräußern.
Diskussionsverlauf
CDU-Fraktionsvorsitzender Jens Schütt favorisiert die seitens des Verwaltungsausschusses empfohlene Straßennamenbezeichnung „Aschhorner Straße“, da aus seiner Sicht die topograpische Bezeichnung „An der Sietwende“ zu Irritationen geführt hätte.
Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen erinnert an seinen Vorschlag, Gewerbegebiete, ähnlich wie im Emsland, weitaus günstiger anzubieten.
Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, dass diese den Landkreis Stade hinsichtlich der Gewichtsbeschränkung von 7 t für die Aschhornerstraße bis zur L 111 noch einmal auffordert, diese Beschränkung aufzuheben.
Bürgermeister Mike Eckhoff weist darauf hin, dass die Verwaltung bereits mit Schreiben vom 15.01.2018 beim Landkreis Stade diesbezüglich die Aufhebung der Tonnenbegrenzung beantragt hat
(s. Anlage TOP 7.2.1, Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 22.01.2018).
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt:
- Der öffentlichen Straße im neuen Gewerbegebiet „Aschhorner Straße“ den Namen Aschhorner Straße zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
, Enthaltungen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt:
b) Die Grundstücke nach erfolgter Ausschreibung und Auftragsvergabe der Erschließungsarbeiten zu einem Kaufpreis in Höhe von voraussichtlich 44,00 €/m² (Grundlage sind die tatsächlichen Kosten) zu veräußern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
, Enthaltungen: 0
Datenstand vom 13.04.2018 11:33 Uhr