Änderung der Kindertagesstättensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  06/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport, 04.06.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Aufgrund der geplanten Neuregelungen auf Landesebene, ist eine Anpassung der Satzung notwendig. Hauptgrund ist, dass aufgrund der geplanten Beitragsfreiheit (bis zu 8 Stunden) ab Vollendung des 3. Lebensjahres vermehrt nach Ganztagsplätzen gefragt wird. Aus diesem Grunde ist in § 2 Abs. 2 aufgenommen worden, dass bei einem über den Rechtsanspruch (täglich 4 Stunden) hinausgehenden Betreuungswunsch ein Nachweis über die Notwendigkeit zu erbringen ist. Gleichzeitig sollen zukünftig in den Ganztagsgruppen Zeiten angeboten werden, die der Beitragsfreiheit entsprechen (§ 3 Abs. 1). Darüber hinaus gehende Betreuungszeiten sind dann gebührenpflichtig (§ 7 Abs. 1).

Neben den o. g. Anpassungen wurde in § 4 Abs. 1 der Impfnachweis auf Wunsch der Kindergartenleitungen neu aufgenommen. Aufgrund der geplanten Einrichtung eines Waldkindergartens ist auch dieser als weiteres Angebot mit in die Satzung aufgenommen worden.
Zum besseren Verständnis ist als Anlage ein Satzungsentwurf angefügt. Hierin sind die bisherigen Formulierungen gestrichen und die neuen Textpassagen rot hervorgehoben. Eine Erläuterung aller geplanten Änderungen mit dazu gehörigem Gedankenaustausch wird auf der Sitzung erfolgen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Rat, die Änderung der Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindertagesstättensatzung) in der im Entwurf vorliegenden Fassung zu beschließen, sofern das Land am 15.06.2018 die geplanten Neuregelungen beschließt.

Diskussionsverlauf

Seitens der anwesenden Ausschussmitglieder soll die beispielhafte Aufzählung in § 2 Abs. 2 Satz 2 um „Bescheinigung einer pädagogischen Fachkraft“ ergänzt werden. Seitens der Verwaltung wurde klargestellt, dass die Einführung der Beitragsfreiheit (für bis zu 8 Stunden) keine Veränderung des Rechtsanspruchs von 4 Stunden bedeutet.

Beschluss

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Rat, die Änderung der Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindertagesstättensatzung) in der im Entwurf vorliegenden Fassung, unter Berücksichtigung der gewünschten Änderung, zu beschließen, sofern das Land am 15.06.2018 die geplanten Neuregelungen beschließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 11.06.2018 11:08 Uhr