Änderung der Kindertagesstättensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  09/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 20.06.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Aufgrund der geplanten Neuregelungen auf Landesebene, ist eine Anpassung der Satzung notwendig. Hauptgrund ist, dass aufgrund der geplanten Beitragsfreiheit (bis zu 8 Stunden) ab Vollendung des 3. Lebensjahres vermehrt nach Ganztagsplätzen gefragt wird. Aus diesem Grunde ist in § 2 Abs. 2 aufgenommen worden, dass bei einem über den Rechtsanspruch (täglich 4 Stunden) hinausgehenden Betreuungswunsch ein Nachweis über die Notwendigkeit zu erbringen ist. Gleichzeitig sollen zukünftig in den Ganztagsgruppen Zeiten angeboten werden, die der Beitragsfreiheit entsprechen (§ 3 Abs. 1). Darüber hinaus gehende Betreuungszeiten sind dann gebührenpflichtig (§ 7 Abs. 1).

Neben den o. g. Anpassungen wurde in § 4 Abs. 1 der Impfnachweis auf Wunsch der Kindergartenleitungen neu aufgenommen. Aufgrund der geplanten Einrichtung eines Waldkindergartens ist auch dieser als weiteres Angebot mit in die Satzung aufgenommen worden.
Zum besseren Verständnis ist als Anlage ein Satzungsentwurf angefügt. Hierin sind die bisherigen Formulierungen gestrichen und die neuen Textpassagen rot hervorgehoben. Eine Erläuterung aller geplanten Änderungen mit dazu gehörigem Gedankenaustausch wird auf der Sitzung erfolgen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindertagesstättensatzung) in der im Entwurf vorliegenden Fassung, sofern das Land am 15.06.2018 die geplanten Neuregelungen beschließt.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert die Thematik unter Bezugnahme auf die Sitzung des Fachausschusses am 04.06.2018. Aufgenommen wurde die Notwendigkeit zur Vorlage eines Nachweises, wenn eine Ganztagsbetreuung benötigt wird. Weitere Anpassungen wurden aufgrund des Waldkindergartens und der Gebührenfreiheit vorgenommen. Am heutigen Tag wurde allen Ratsmitgliedern eine Prognoseberechnung für die Jahre 2017-2019 vorgelegt. Hieraus geht ein Zuschussbedarf von rd. 3.500,-- € pro Platz hervor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindertagesstättensatzung) in der im Entwurf vorliegenden Fassung, sofern das Land am 15.06.2018 die geplanten Neuregelungen beschließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 25.06.2018 08:38 Uhr