1. Nachtragshaushaltsplan 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, 06.06.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 18.05.2018 an sämtliche Ratsmitglieder sowie sämtliche nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder wurde der 1. Nachtragshaushalt incl. entsprechender Anlagen eingebracht.

Basierend auf den mit der Einbringung gegebenen Informationen wird dieser Vorlage ein 1. Entwurf für den 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 beigefügt. Zur Sitzung des Ausschusses sollen mögliche Änderungen und Ergebnisse aus den Sitzungen der bis dahin tagenden Ausschüsse eingearbeitet und vorgestellt werden.

Stellenplan
Mit Blick auf die beigefügte Anlage wird auf die im Stellenplan beinhalteten Änderungen wie folgt eingegangen:

Im Bereich der Verwaltung gibt es keine Stellenerweiterung oder -verringerung im Vergleich zum Ursprungshaushalt. Die Bewertung einer Stelle führt dazu, dass diese nicht mehr in EG 5, sondern in EG 8 einzugruppieren ist. Diese Änderung wurde entsprechend eingearbeitet.
Weitere Änderungen ergeben sich im Bereich SE-Dienst (Kindergärten). Neu aufgenommen wurden zwei bislang nicht besetzte Drittkraftstellen für die Krippengruppen. Die Stellenanteile belaufen sich dabei auf jeweils 29 Stunden bzw. 0,74 Stellenanteilen, was mit der vom Land für die Drittkräfte ab dem neuen Kindergartenjahr gewährten Finanzhilfe korrespondiert.
Neben einer geringen Anpassung des Stellenumfanges bei der mit S13 vergüteten Stelle (-0,10 Stellenanteile) erfolgt die Neuaufnahme einer mit 25 Wochenstunden ausgestatteten Vertretungsstelle im Bereich der Zweitkräfte. Ein entsprechender Änderungswunsch einer Mitarbeiterin liegt ebenso vor wie die Einschätzung seitens Kindergartenleitungen und Verwaltung am Bedarf an dieser Stelle.
Eingearbeitet wurden zudem die Stellen für den in Rede stehenden Betrieb eines Waldkindergartens. Die Leitungsstelle wäre nach S9 und nach der Planung mit 28,75 Wochenstunden (entspricht 0,74 Stellenanteilen) auszuweisen, die Stelle der Zweitkraft nach S3 mit ebenfalls 28,75 Wochenstunden. Letztlich wurde bezüglich der vorstellbaren Einrichtung einer Übergangsgruppe (Kleingruppe mit 10 Regelplätzen im Kindergarten Drochtersen) die Stelle einer Erzieherin, die in S8a einzugruppieren wäre, mit einem Anteil von 33,75 Wochenstunden (entspricht 0,87 Stellenanteilen) eingearbeitet.

Für die im Stellenplan bezeichneten Bereiche Sonstige und Reinigung ergeben sich mit dem 1. Nachtragshaushalt keine Veränderungen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 und den Stellenplan zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Allgemeine Vertreter Michael Krüger verweist auf die umfassenden Vorlagen zum Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2018. Die Aufstellung wurde notwendig, da u.a. mit dem geplanten Kindergartenneubau in Drochtersen im Fasanenweg eine im Ursprungsplan 2018 noch nicht vorgesehene Maßnahme umgesetzt werden soll, die vom Umfang her im Vergleich zum Gesamthaushalt die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes begründet.
Auf die weiteren Anpassungen im 1. Nachtrag wird nicht mehr konkret eingegangen, da sie in den Vorlagen hinreichend beschrieben wurden. Herr Krüger ergänzt jedoch, dass in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Kultur am 04.06.2018 die Aufnahme von 20.000 € im Nachtragshaushalt für die Errichtung eines saisonalen Spielplatzes auf Krautsand (Strand) empfohlen wurde. Diese Änderung ist noch in den Nachtragsentwurf mit aufzunehmen.
Anschließend trägt Herr Krüger zu zwei Themen („Schulden und Nettoneuverschuldung“ sowie „Überschussrücklage“) vor, die in der Vergangenheit zu Nachfragen bzw. zu unterschiedlichen Auffassungen geführt haben. Anhand von Powerpoint-Präsentationen erläutert Herr Krüger die Entwicklung des Schuldenstandes und der jeweiligen Netto-Neuverschuldung der Gemeinde Drochtersen seit der Einführung der Doppik im Jahr 2010. Zudem wird der Begriff Netto-Neuverschuldung dahingehend definiert, dass er einen für eine Abrechnungsperiode (z.B. Haushaltsjahr) berechneten Saldo bezeichnet. Er errechnet sich über die Summe der zugeflossenen finanziellen Mittel aus der Aufnahme neuer Kredite abzüglich der gesamten Kredittilgungen.
Auch die Überschussrücklage wird anhand einer Präsentation erläutert. Beide Präsentationen werden den Ausschussmitgliedern über das Ratsinformationssystem im Nachgang zur Verfügung gestellt. Zur Überschussrücklage ist als Kernaussage festzuhalten, dass sie aus Überschüssen im Ergebnishaushalt gebildet wurde. Sie wird zwar in Geld bewertet wird, jedoch sind keine liquiden Mittel dafür hinterlegt. Sie dient grundsätzlich zur Zukunftssicherung zur Deckung von etwaigen Fehlbeträgen in zukünftigen Ergebnishaushalten für die Herstellung des jeweiligen Haushaltsausgleiches.
Für die CDU-Fraktion stellt Frau Petersen fest, dass mit dem erarbeiteten Nachtragsplanentwurf die Gemeinde in wichtigen Angelegenheiten handlungsfähig ist, wie z.B. für den Kindergartenneubau in Drochtersen aber auch für die Einrichtung eines Waldkindergartens in Nindorf, die erhöhten Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie aktuell für die Einrichtung eines neuen Spielplatzes auf Krautsand.

Für die SPD-Fraktion erläutert das Ausschussmitglied Matthias Mehlis, dass auf zwei Kennziffern in Bezug auf die Verschuldung ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Zum einen hat die pro-Kopf-Verschuldung in Drochtersen mit 211 € zum 31.12.2018 (ohne neue Kreditaufnahme) einen vergleichsweise niedrigen Stand und zum anderen hat der Schuldenstand mit 2,67 Mio € am 31.12.2017 und 2,37 Mio € am 31.12.2018 (wenn kein Kredit in Anspruch genommen werden muss) im Vergleich zum Haushaltsvolumen von rund 18 Mio € einen ebenfalls annehmbar niedrigen Stand. Der Nachtragshaushalt lässt sogar noch Raum für aktive Mitgestaltung, was durch die bereits zuvor benannten Maßnahmen bestätigt wird. Besonders das Angebot eines Waldkindergartens wird von Herrn Mehlis positiv hervorgehoben, zumal es sich um eine Ausweitung des Kinderbetreuungsangebots handelt, welches in dieser Form so noch nicht in der Gemeinde gab. Insgesamt ist er mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltes zufrieden, mahnt jedoch an, die bereits länger anstehenden Maßnahmen wie Neubau Feuerwehrgerätehaus Drochtersen und Sanierung des Hallenbades nicht aus den Augen zu verlieren bzw. fortzuführen.
Seitens der FWG wird durch das Ausschussmitglied Cornelius van Lessen der Nachtragshaushalt u.a. auf Grund der hohen Steuerhebesätze bei der Grundsteuer A und B und bei der Gewerbesteuer sehr kritisch gesehen. Aufgrund der guten finanziellen Lage kann die Gemeinde den Bürgern und Gewerbetreibenden in Form einer Senkung der Hebesätze entgegenkommen.
Zudem erschließt sich Herrn van Lessen aufgrund der vorliegenden Unterlagen nicht, warum beim Neubau des geplanten Kindergartens in Drochtersen das auf den ersten Blick kostenintensivste Angebot des Architekturbüros Frenzel & Frenzel favorisiert wird, während die Vorschläge der Architekten Schüch & Cassau und Wehmeyer & Peter um mindestens 320.000 € wesentlich günstiger sind. Aus diesem Grund wird die FWG den vorliegenden Nachtragsentwurf ablehnen. Der Bürgermeister erklärt, dass die Begründungen für die Favorisierung des Vorschlags vom Architekturbüro Frenzel & Frenzel im Ausschuss für Bau und Verkehr am 29.05.2018 erfolgt sind und dass diese Erläuterungen gerne am 13.06.2018 bei der Sitzung des Verwaltungsausschusses nochmals erfolgen können.
Herr van Lessen kritisiert weiterhin, dass das Erscheinungsbild einiger Spielplätze in der Gemeinde Drochtersen zu wünschen übrig lässt (hohes Gras/Unkraut, nicht attraktiv) und stellt besonders die nun kürzlich beschlossenen bereitzustellenden Mittel (20.000 €) für die Einrichtung eines Spielplatzes auf Krautsand als „Showveranstaltung“ in Frage. Dieser Betrag reiche seiner Meinung nach für das geplante Vorhaben zum einen nicht aus und zum anderen wäre es seiner Meinung nach wichtiger, die vorhandenen Spielplätze attraktiver zu gestalten.
Anschließend wird seitens der FWG beantragt, über die Senkung der Steuerhebesätze ab dem Haushaltsjahr 2019 bei der Grundsteuer A und B von 450 v.H. auf 400 v.H. und bei der Gewerbesteuer von 400 v.H. auf 375 v.H. zu beschließen.
Vor Beschlussfassung merkt das Ausschussmitglied Matthias Mehlis an, dass im Kontext mit der Steuer-Hebesatzerhöhung im Jahr 2014 die Ertüchtigung und die Sanierung der Infrastruktur erfolgt ist und weiterhin erfolgen soll. Streitigkeiten, wie sie zurzeit in Stade in Bezug auf die dort geltende Straßenausbaubeitragssatzung in großem Umfang bestehen, sind dadurch in der Gemeinde Drochtersen kein Thema. Herr Mehlis ist der Auffassung, dass weite Teile der Bevölkerung mit der hier getroffenen Regelung zufrieden sind.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, ab dem Haushaltsjahr 2019 die Hebesätze für die Grundsteuer A und B von 450 v.H. auf 400 v.H. und den Hebesatz bei der Gewerbesteuer von 400 v.H. auf 375 v.H. herabzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 6 , Enthaltungen: 1

Beschluss 2

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 und den Stellenplan zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 11.06.2018 09:42 Uhr