Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  12/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 23.04.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Für die Erschließung des Baugebietes Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld – Sietwende“ (siehe hierzu auch Tagesordnungspunkt 4) ist ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen. Der Vertragsentwurf liegt der Vorlage anbei. Der Vertragsentwurf wurde mit der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Semrau & Kollegen (Frau Gremmel – Fachanwältin für Verwaltungsrecht) sowie dem Vorhabenträger eingehend abgestimmt.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:
Mit dem Erschließungsträger (Firma Karl-Heinz Bernhardt, Ostener Straße 5, 21737 Wischhafen) ist der vorliegende Vertragsentwurf abzuschließen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Mike Eckhoff erörtert noch einmal kurz den Sachstand. Als Erschließungsträger wird die Firma Karl-Heinz Bernhardt GmbH, Ostener Straße 5, 21737 Wischhafen, vertreten durch Ulf Bernhardt, agieren.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:
Mit dem Erschließungsträger (Firma Karl-Heinz Bernhardt GmbH, Ostener Straße 5, 21737 Wischhafen, vertreten durch Ulf Bernhardt ) ist der vorliegende Vertragsentwurf abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 27.04.2018 11:32 Uhr