Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Für die Erschließung des Baugebietes Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld – Sietwende“ (siehe hierzu auch Tagesordnungspunkt 4) ist ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen. Der Vertragsentwurf liegt der Vorlage anbei. Der Vertragsentwurf wurde mit der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Semrau & Kollegen (Frau Gremmel – Fachanwältin für Verwaltungsrecht) sowie dem Vorhabenträger eingehend abgestimmt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:
Mit dem Erschließungsträger (Firma Karl-Heinz Bernhardt GmbH, Ostener Straße 5, 21737 Wischhafen, vertreten durch Ulf Bernhardt) ist der vorliegende Vertragsentwurf abzuschließen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff berichtet, dass die FWG mit E-Mail vom 03.05.2018 beantragt hat, dass die Gemeinde sich mit 10 % an den beitragsfähigen Erschließungskosten beteiligt und entsprechende Haushaltsmittel bereitstellen sollte. Unter Bezugnahme auf § 13 des Erschließungsvertrages kritisiert die FWG-Fraktion weiterhin, dass gem. Abs. 2 der Erschließungsträger einen deutlich höheren Kaufpreis als 108,-- €/m² verlangen kann. Desweiteren wird bemängelt, dass zukünftige Bauinteressenten zwingend mit der Fa. Bernhardt einen Bauvertrag zu unterzeichnen haben. Der Erschließungsvertrag  sollte entsprechend angepasst bzw. ergänzt werden.
Nachdem die Verwaltung sich mit den Anträgen beschäftigt hat, erklärt der Bürgermeister, dass ein Erschließungsvertrag erforderlich ist, wenn die Gemeinde Grundstücke nicht selber veräußert und erschließt.
Aus haushaltsrechtlicher Sicht wird es kritisch gesehen, wenn entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 10 % der beitragsfähigen Erschließungskosten eingestellt werden sollen. Der Bürgermeister schlägt vor, § 13 (2) des Erschließungsvertrages zu streichen.
Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen stimmt diesen Vorschlag zu. Er macht deutlich, dass der Kaufpreis gedeckelt werden sollte. In dieser Form ist ein Kaufpreis von 108,--/m² historisch hoch.
Für die CDU-Fraktion stellt der Vorsitzende Jens Schütt fest, dass die Förderung von jungen Familien vorangestellt werden muss und in allen Ortsteilen der Gemeinde Drochtersen Grundstücke vorzuhalten sind. Die Rahmenbedingungen zur Förderung der Infrastruktur müssen geschaffen werden.
Ratsherr Kai Schildt unterstreicht für die SPD-Fraktion die Ausführungen seines Vorredners und freut sich, dass nunmehr im Ortskern weitere Baugrundstücke entstehen und für Familien entsprechende Angebote geschaffen werden. Er weist darauf hin, dass sich die Erschließungskosten in den letzten Jahren deutlich nach oben verändert haben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:
Mit dem Erschließungsträger (Firma Karl-Heinz Bernhardt GmbH, Ostener Straße 5, 21737 Wischhafen, vertreten durch Ulf Bernhardt) ist der vorliegende Vertragsentwurf mit der dargestellten Änderung (§ 13 (2) wird gestrichen), abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 15.05.2018 12:15 Uhr