Strandverordnung der Gemeinde Drochtersen


Daten angezeigt aus Sitzung:  08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Die Neufassung der Strandverordnung der Gemeinde Drochtersen wurde am 14. März 2018 durch den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus beraten.
Die dort festgelegten Änderungen sind in den Entwurf der Neufassung geflossen (s. Anlage).
Am 17. April 2018 erfolgt eine Begehung unter Beteiligung der Fraktionsvorsitzenden und weiteren Personen, um die Situation noch einmal zu erörtern.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Neufassung der Strandverordnung.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert, dass die Neufassung der Strandverordnung am 14.03.2018 im Fachausschuss öffentlich beraten wurde. Zwischen den Fraktionsvorsitzenden, der Verwaltung und weiteren Beteiligten wurde im Anschluss eine Begehung vor Ort durchgeführt. Die weitere Beratung erfolgte dann am 24.04.2018 im Verwaltungsausschuss. Die Ergebnisse der Beratungen sind im Anschluss in den neuen Entwurf der Strandverordnung eingeflossen und einige Änderungen eingetreten.
Anhand von Planunterlagen erklärt der Bürgermeister den Geltungsbereich der Strandverordnung, der sich auf einer Länge von ca. 1.250 m auf den Abschnitt ab Höhe Pappelwald linksseitig des Anlegers bis zum Wohnmobilstellplatz rechtsseitig bezieht einschließlich der vorgelagerten Sand- und Wattflächen. Die Geltungsdauer umfasst nunmehr den Zeitraum vom 01.03. – 31.10. eines jeden Jahres. Ganztägig, und nicht wie in der Vergangenheit von 09.00 – 20.00 Uhr, ist in diesem Bereich das Mitführen von Hunden untersagt. Ausgenommen vom Verbot sind der befestigte Weg zum Anleger, der Zugangssteg und der Anleger selber. Hier sind die Hunde anzuleinen ebenso wie auf dem Deichwanderweg.
Über dieser Strandverordnung steht die vom Land vorgegebene Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 01.04. – 15.07.
Als Oberdeichgraf des Deichverbandes Südkehdingen weist Ratsherr Dr. Albert Boehlke unter Bezugnahme auf den § 2 (3) der Strandverordnung darauf hin, dass das Mitführen von angeleinten Hunden auf dem Deich-Wanderweg nur geduldet und nicht erlaubt ist.
Der Hundestrand wird auf 450 m Richtung Pappelwald ausgeweitet. Hunde sind bis dort angeleint mitzuführen. Rechts des Anlegers sind Hunde verboten.
Der Bürgermeister teilt mit, dass zeitnah an allen 6 Deichtreppen, an den Parkscheinautomaten sowie am Zugang zum Ruthenstrom eine entsprechende Beschilderung erfolgen wird und an diesen Stellen gleichzeitig Mülleimer und Hundekotbeutel vorgehalten werden.
Ratsherr Marc Hagenah stellt für die CDU-Fraktion fest, dass sich alle Fraktionen intensiv unter Beteiligung von Gewerbetreibenden, Vermietern, DLRG und mit Vertretern der Initiative LeinenLos an der Elbe mit der Strandverordnung auseinandergesetzt haben und mit dem vorliegenden Entwurf der Strandverordnung ein guter Kompromiss geschaffen wurde. Eine deutliche Beschilderung ist seiner Meinung dringend erforderlich.
Für die FWG-Fraktion hält der Vorsitzende Cornelius van Lessen die Ausweitung des Hundestrandes für untragbar. Menschen ohne Hund sind aus seiner Sicht unterrepräsentiert. Das Tabu für Hunde rechtsseitig des Anlegers sollte aus seiner Sicht ganzjährig gelten. Er vertritt die Auffassung, dass ein völliges Ungleichgewicht zwischen Hundehaltern und Besuchern ohne Hund besteht. Seine Fraktion lehnt aus diesem Grunde die im Entwurf vorliegende Strandverordnung ganz entschieden ab.
Die SPD-Fraktion hält die gefundene Lösung nach Aussage des Ratsherrn Kai Schildt für sehr gut. Er verweist darauf, dass der Bereich Tourismus auch im zu erstellenden Leitbild für die Gemeinde Drochtersen Berücksichtigung findet. Vermieter von Ferienwohnungen sollten ihre Gäste hinreichend im Hinblick auf die Nutzung des Strandbereiches informieren. Dies könnte durch Flyer erfolgen.
Aus Sicht des CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Schütt wurde nach einem langwierigen Prozess mit dem Entwurf der Strandverordnung ein gutes Ergebnis präsentiert und klarere Regelungen getroffen. Vorrang hat nach wie vor der Mensch, für Hundehalter wurden großzügige Regelungen erarbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Neufassung der Strandverordnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3 , Enthaltungen: 2

Datenstand vom 15.05.2018 12:15 Uhr